Montag, 2. März 2015

Verleumdung oder eigene Meinung?

In der Basler Zeitung und auf Online-Reports wird Lehrer H. als sog. "Cyber-Stalker" diffamiert. Es wird ihm unterstellt, er verbreite wider besseren Wissens diffamierende Inhalte, um völlig unschuldigen Menschen massiv zu schaden. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir kennen Lehrer H. als äusserst korrekten Menschen, der sich zwar gegen den gewaltigen Basler Machtfilz wehrt, aber dennoch immer sachlich bleibt. Wir sind davon überzeugt, dass nicht Lehrer H. vorsätzlich falsche Behauptungen aufstellt, sondern die zahlreichen Akteure, die den Lehrer seit 2006 verfolgen und vorsätzlich diffamieren. Dass Lehrer H. ohne den geringsten Beweis in erster Instanz zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden ist, ist ein unglaublicher Skandal. Die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Richter haben mit diesem Urteil die Glaubwürdigkeit des Basler Strafgerichts massiv erschüttert. Auch die diffamierende Berichterstattung in den Medien hat nur ein Ziel, nämlich die Zerstörung des guten Rufs des Lehrers. Bis auf den heutigen Tag hat sich kein einziger System-Journalist bemüht, mit Lehrer H. ein Interview durchzuführen.

Weil wir uns nicht dem Einheitsbrei der System-Medien anschliessen, sind auch wir in das Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Auch uns wird unterstellt, Behörden und Journalisten zu diffamieren. Das Gegenteil ist der Fall. Wir berichten nach bestem Wissen und Gewissen möglichst sachlich über den Mobbing-Fall Lehrer H. und stellen uns aktiv auf dessen Seite.

Dass Lehrer H. in den zweifelhaften Genuss einer Sicherheitshaft kam, hat er der zuständigen Staatsanwältin zu verdanken. Sie hatte behauptet, Lehrer H. wolle ins Ausland flüchten, um sich dem erstinstanzlichen Urteil zu entziehen. In Tat und Wahrheit ist aber einmal mehr wieder das Gegenteil der Fall. Noch in der Sicherheitshaft hat Lehrer H. innerhalb von zehn Tagen beim Appellationsgericht Rekurs gegen das skandalöse Urteil eingereicht. Jetzt ist der Ball wieder beim Basler Strafgericht. Der zuständige Richter muss glaubhaft darlegen, dass Lehrer H. wider besseren Wissens seine Vorgesetzten verleumdet habe.

Dass die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Richter unterdessen sogar behaupten, Lehrer H. habe die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht, ist kaum zu glauben. Mit dieser böswilligen Verleumdung wollten die beiden Staatsfunktionäre dem Appellationsgericht schmackhaft machen, dass Lehrer H. gefährlich sei und dass dieser bis auf weiteres in der Sicherheitshaft zu behalten sei. Bereits 2006 hatte die Chefin von Lehrer H. eine Strafanzeige wegen angeblicher Drohung gegen Beamte und Behörden eingereicht, um dem Lehrer möglichst umfassend zu schaden. Bis auf den heutigen Tag konnten die sog. Drohmails nicht aufgefunden werden.

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