Mittwoch, 18. März 2015

Peter Knechtli - Verlautbarungsjournalist und Hofberichterstatter


Offensichtlich ist dem Erfinder von Online Reports Peter Knechtli entgangen, dass der völlig integre Lehrer noch nicht rechtskräftig verurteilt ist. Als akkreditierter Journalist sollte Knechtli eigentlich wissen, dass ein Beschuldigter solange unschuldig ist, bis das Urteil rechtskräftig wird. Die vorsätzliche Vorverurteilung, die Knechtli an Lehrer H. vornimmt, zeigt den wahren Charakter dieses Journalisten. Da wir noch immer von der Unschuld des Lehrers überzeugt sind, haben wir uns entschieden, die tendenziösen Ergüsse von Knechtli umfassend zu kommentieren. Wörtlich schreibt der Verlautbarungsjournalist: 

"Nein, dumm ist er nicht. Seine im Internet veröffentlichten Texte inhaltlich zwar völlig indiskutabel, aber formal sorgfältig arrangiert, die Fotos sauber eingepflegt. Er war Deutsch-, Geschichts- und Musiklehrer an der Orientierungsschule im Basler Brunnmatt-Schulhaus. Vertraute, die auch heute noch zu ihm halten, schildern ihn als "liebenswürdigen, interessierten Menschen" und begabten Musiker. Doch die Entlassung im Jahr 2008 und ihre Vorgeschichte muss in Lehrer H. offenbar so schlimme Spuren hinterlassen haben, dass er vom Weg abkam und systematisch an allen Rache nahm, in denen er als ein gegen ihn gerichtetes verschworenes System sah. Von Liebenswürdigkeit war Null und nichts mehrzu spüren."

Richtig ist: Lehrer H. ist immer noch ein liebenswürdiger und interessierter Mensch, obwohl er in den letzten Jahren massivstes Mobbing erleben musste. Er hat sich an seinen diversen Peinigern nicht gerächt, sondern deren arglistiges Mobbing-Verhalten entlarvt und veröffentlicht. Obwohl er von sämtlichen Staatsfunktionären und Journalisten vorsätzlich wie ein potenzieller Amokläufer behandelt wird, hat er seinen Humor bis heute nicht verloren. 

"Lehrer H." (so sein Pseudonym) sah sich als Mobbing-Opfer und begann aus seinem Eigenheim in einer Baselbieter Vorortgemeinde einen Mobbing-Krieg zu führen. Auf zahllosen Blogs und andern Online-Plattformen wie Facebook oder YouTube griff er im Schutz der Anonymität unter Namen wie "Hans Muster" während sieben langen Jahren eine steigende Zahl an Personen in diffamierender Weise an. Bis ihm die IT-Spezialisten der Staatsanwaltschaft auf die Schliche kamen und ihn als Urheber des Internet-Mobbings identifizierten. Nun sass die reale Menschengestalt von "Anonymus", der sich zuvor jahrelang ebenso geschickt wie feige versteckt hatte, im Gerichtssaal."

Richtig ist: Lehrer H. ist das Mobbing-Opfer. Er hat seinen Job und seine Ehre verloren, während sich die zahlreichen Täter als Opfer aufspielen und den ausgesteuerten Lehrer finanziell schröpfen und wegsperren wollen. Die IT-Spezialisten der Staatsanwaltschaft haben herausgefunden, dass der Lehrer weder für die sog. "Schmähmails" noch für den "IG-Breitensport" verantwortlich ist. Wir von Anonymous sind besorgte Bürgerinnen und Bürger, die anonym bleiben wollen, weil wir der Basler Justiz im höchsten Masse misstrauen. 

"Die Visitenkarte, die "Lehrer H." bei seinem Auftritt abgab, verlieh ihm ein miserables Zeugnis. Er stellte sich schon im Warteraum mit unpassenden Sprüchen in den Mittelpunkt, lachte immer eine Spur zu laut, duzte Journalisten. Im Gerichtssaal pöbelte er gegen seinen Pflichtverteidiger ("eine Attrappe", "völlig überfordert"), die Staatsanwältin, den Gerichtspräsidenten, den IT-Ermittler und den Rechtsvertreter von Regierungsrat Christoph Eymann ("Justizkriminalität"). Hier setzte sich ein Stil und Inhalt mündlich fort, der mit jenem der Kommentare auf seinen Online-Plattformen perfekt korrespondiert."

Richtig ist: Der Pflichtverteidiger von Lehrer H. war offensichtlich völlig überfordert. Bei seinem Plädoyer verlor er sogar seine Stimme. Ein Anwalt, der sich vor Gericht nicht in Szene setzen kann, soll lieber Gerichtsschreiber werden. Dass dieser Anwalt für seine fragwürdigen Bemühungen rund Fr. 20'000 eingesteckt hat, zeigt wie in Basel-Stadt das Justiz-Business funktioniert. 

"Dem Verurteilten fehlte es nicht nur an Unrechtsbewusstsein, sondern mindestens ebenso sehr an Rechtsbewusstsein. Das geltende Recht, insbesondere der Persönlichkeitsschutz, schien für ihn keine Geltung zu haben. Er verleumdete jahrelang unbescholtene Bürgerinnen und Bürger, er veröffentlichte serienweise ehrverletzende Behauptungen, er kupferte widerrechtlich zahlreiche urheberrechtlich geschützte Fotos im Internet ab, er nannte die Personen, denen er eins auswischen wollte bei vollem Namen."

Richtig ist: Lehrer H. hat ein ausgeprägtes Rechtsbewusstsein. Seit Jahren kämpft er gegen ein dubioses Rechtssystem, das sich vor allem mittels Rechtsbeugung und Willkür exponiert. Für Behörden und Beamte gilt der Persönlichkeitsschutz nur bedingt. Politiker wie Dr. Christoph Eymann müssen sich gefallen lassen, auch mal kritisiert zu werden.

"Für sich selbst beanspruchte "Lehrer H." nicht nur die reine Wahrheit, sondern vornehmlich auch den Hinterhalt. In grotesker Verkennung der tatsächlichen Verhältnisse stilisierte er sich zum Märtyrer und seine schriftlichen gesammelten Gemeinheiten zum Recht auf "Meinungsäusserungs-Freiheit" herauf."

Richtig ist: Die Meinungsäusserungsfreiheit ist unser höchstes Gut. In einem Staat, in welchem Andersdenkende strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie ihre Meinung äussern, ist es ratsam, anonym zu bleiben. Wir haben die Gemeinheiten der diversen Staatsfunktionäre ins Internet gestellt. Eigentlich wäre das die Aufgabe der Presse. 

"Da hat der ehemalige "Lehrer H." etwas Grundsätzliches unserer Rechtsordnung nicht begriffen, und es ist bloss zu hoffen, dass er die ihm anvertrauten Kinder nicht in gleicher Weise instruierte. Nein, Stalking, ob via Internet oder anderswie, ist kein Grundrecht. Das ist Rechts-Verachtung oder "Online-Dschihadismus", wie es die Staatsanwältin zu Recht mit kaum zu überbietender Deutlichkeit bezeichnete."

Richtig ist: Lehrer H. hat auch in der Schule nie ein Blatt vor den Mund genommen. Themen wie Faschismus und Ungerechtigkeit hat er in seinem Unterricht nicht ausgeklammert. Anhand des Jugendromans "die Welle" hat er den Schülerinnen und Schülern gezeigt, wohin faschistoides Verhalten führt. 

"Das Medium des von Amateuren betriebenen Blogs ist – das war schon lange absehbar – extrem anfällig für eine neue Form kriminellen Handelns. Wer nicht über genügend Verantwortungsfähigkeit verfügt, sieht darin rasch ein geeignetes risikoloses Werkzeug, im Schutz der virtuellen Dunkelheit Rache für tatsächlich oder vermeintlich erlebtes Unrecht an beliebigen Personen zu nehmen."

Richtig ist: Wenn System-Medien, wie z.B. Online-Reports nicht mehr investigativ recherchieren, müssen unabhängige Blogs in die Bresche springen. Kriminell handelt nur derjenige, der sich zum Sprachrohr der Ungerechtigkeit macht. 

"Was sich "Lehrer H." während über sieben Jahren leistete, ist der bisher spektakulärste Fall von Online-Mobbing in der Schweiz. Bemerkenswert ist die lange Dauer, über die der Täter unbehelligt Dutzende Personen auf unverschämte Weise in den Schmutz ziehen konnte. Das freilich ist die Folge davon, dass es ungemein schwer fällt, rufschädigende Akteure im Internet zu identifizieren – wohl nicht zuletzt eine Folge der "Erosion des Rechtsstaatsbewusstseins", und der Entwertung der "Rechtsstaatlichkeit", wie dies der Zürcher Staats- und Verwaltungsrechts-Professor Alain Griffel in der neusten "Zeit" beklagt."

Richtig ist: Der Mobbing-Fall Lehrer H. ist tatsächlich spektakulär. Besonders eindrücklich ist die Tatsache, dass Staatsfunktionäre und Journalisten seit über zehn Jahren versuchen, den völlig integren Lehrer mit allen Mitteln fertig zu machen. Unser Blog zeigt deutlich auf, dass sogar die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Richter vorsätzlich lügen, um dem unschuldigen Lehrer das Leben systematisch zu ruinieren. 

"Die Provider sollten dazu gezwungen werden, Blog-Betreiber unzweifelhaft zu personalisieren, Verschlüsselungstechniken zu verbieten und die Namen von Administratoren bei Verdacht auf bewusst persönlichkeitsverletzende Äusserungen an die Betroffenen herauszurücken, um den Rechtsweg zu ermöglichen. Noch ist das Internet scheinbar zu jung, um Online-Kriegern, die es auf Rufschädigung von Personen oder Firmen abgesehen haben, zügig das Handwerk zu legen. Nicht alle Provider zeigen sich in begründeten Fällen kooperativ mit den Strafverfolgungsbehörden."

Richtig ist: Lehrer H. hatte nie die Absicht den Ruf seiner Peiniger zu ruinieren. Er hat sich nur gegen eine Übermacht von professionellen Mobbern gewehrt und deren Taten öffentlich gemacht. Wer unseren Blog regelmässig verfolgt, merkt schnell, dass wir nicht einseitig berichten, sondern auch die Meinung unserer Gegner umfassend dokumentieren. 

"Ganz speziell am Fall von "Lehrer H." ist die Tatsache, dass auch die ermittelnde Staatsanwältin Eva Eichenberger und der den Fall beurteilende Gerichtspräsident Lucius Hagemann, die in keinster Weise mit der Geschichte um die Entlassung als Lehrer zu tun haben, Opfer seiner Angriffe wurden. Bei Eingabe ihrer Namen unter Google sehen sie sich an oberster Stelle mit dem "Lehrer H."-Blog "behördenmobbing" konfrontiert. Sie erleben damit authentisch genau jene Art von Unappetitlichkeit mit, der sich auch Dutzende weiterer Personen jahrelang ausgesetzt sehen."

Richtig ist: Unser Blog zeigt auf, dass die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Strafgerichtspräsident mehr als nur befangen sind. Beide verbreiten sie die arglistige Lüge, dass Lehrer H. die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht haben soll. Offensichtlich sind die beiden Staatsfunktionäre nur daran interessiert, den unbequemen Lehrer mit allen Mitteln auszuschalten. 

"Der jetzt Verurteilte könnte es darauf angelegt haben, die mit seinem Fall beschäftigten Justizpersonen ganz gezielt zu diskreditieren, um ihnen anschliessend Befangenheit vorwerfen und die Rechtsprechung auf diese Weise geradezu lahmzulegen. Seine Befangenheits-Anträge zielten ins Leere – aber wieder auf die Person: Auf seinem Blog bezeichnete er Appellationsgerichts-Präsidentin Gabriella Matefi, die auch mit dem Fall von "Lehrer H." zu tun hatte, als "befangene Rechtsverdreherin".

Richtig ist: Lehrer H. will niemanden diskreditieren. Er schätzt alle Staatsfunktionäre, die ihre Aufgaben fair und korrekt erledigen. Nur Staatsfunktionäre, die vorsätzlich lügen und das Recht vorsätzlich pervertieren, werden an den Pranger gestellt. 

"Es ist nicht unsere Sache zu entscheiden, wie pathologisch der Fall "H." ist. Doch offensichtlich scheint derzeit kein Ansatz einer günstigen Prognose erkennbar. Wenn der Lehrer selbst den früheren Chef der Zürcher Baupolizei Günther Tschanun, der aus einem Gefühl von Mobbing heraus vier Mitarbeitende erschoss, ins Spiel bringt, wird die Sache ungemütlich."

Richtig ist: Ein Gutachter der UPK hat anhand der Akten der Staatsanwaltschaft ein Gutachten über Lehrer H. erstellt, ohne diesen je gesehen zu haben. Er hat festgestellt, dass Lehrer H. keine psychische Störung hat. Dass Lehrer H. selbst- und fremdgefährlich sein soll, ist ein übles Konstrukt aus dem Basler Erziehungsdepartement. 

"Lehrer H." musste damit rechnen, dass ihm Sicherheitshaft droht. Weshalb denn, fragt man sich immer wieder, schlug er bei vollem Bewusstsein einen Weg ein, der nur ein Ende kennt: hinter Gittern. So planmässig und stur er daran arbeitete, den Ruf seiner Zielpersonen zu beschädigen, so unvermeidlich ruinierte er damit seine eigene Zukunft. Ausgesteuert, keine berufliche Perspektive mehr, sozial isoliert. Sein Eigenheim sei das einzige Vermögen, das er noch besitze. Jetzt drohen ihm aus seinem Gerichtsfall weitere Verpflichtungen in Höhe von mehreren Zehntausend Franken und möglicherweise ein neues Strafverfahren. Schon begonnen hat die Sicherheitshaft, zwei Jahre Gefängnis stehen noch an. Seine rufschädigenden Einträge muss er unter Strafandrohung löschen."

Richtig ist: Es gab nie einen Grund, Lehrer H. in Sicherheitshaft zu setzen. Die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Richter missbrauchten vorsätzlich die Schweizerische Prozessordnung um dem Lehrer einen Denkzettel zu verpassen. Noch immer hofft der Lehrer auf ein faires Berufungsverfahren. 

"In der Zelle und beim späteren Verbüssen der Haftstrafe, wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird "Lehrer H." der freie Online-Anschluss schmerzlich fehlen. Vielleicht nutzt der Mobbing-Blogger die internetfreie Zeit, um seine Rolle und seinen Anteil am Debakel ernsthaft und selbstkritisch zu überdenken. Einen Sinn hat die Publikation seiner Anwürfe nie gehabt. Aber wenigstens kann sie Anlass für gleichgelagerte Gesinnungstäter sein, sich in Erinnerung zu rufen, welche Konsequenzen hinterhältige Wadenbeisser zu gewärtigen haben. Das Internet ist und bleibt – allen Möglichkeiten des Versteckens zum Trotz – kein rechtsfreier Raum."

Richtig ist: Lehrer H. ist kein "Mobbing-Blogger", sondern ein investigativer Journalist. Er befasst sich auf seinem Blog seit Jahren mit den verschiedensten Themen. Sein Ziel ist es, die Welt zu verbessern. Er kämpft dafür, dass Bürgerinnen und Bürger vom Staat fair behandelt werden. Er kämpft für die elementaren Menschenrechte. Er kritisiert die Obrigkeit und bekämpft jegliche Formen von Faschismus. Er unternimmt alles, damit Basel-Stadt kein rechtsfreier Raum wird.

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