Samstag, 14. März 2015

20 Tage Sicherheitshaft für Lehrer H.

Es freut uns ausserordentlich, dass Peter Knechtli von Online Reports doch noch mitbekommen hat, dass Lehrer H. schon seit längerem wieder auf freiem Fuss ist. Leider hat der Basler Hofberichterstatter und Verlautbarungsjournalist aber noch nicht mitbekommen, dass die angeblichen Haftgründe in Tat und Wahrheit überhaupt nie gegeben waren. Wer die Akten studiert, kommt unweigerlich zum Schluss, dass die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Gerichtspräsident die Schweizerische Strafprozessordnung vorsätzlich überstrapaziert haben, um den völlig unschuldigen Lehrer so lange wie möglich in Sicherheitshaft zappeln zu lassen.

Wer unschuldig in Sicherheitshaft sitzt, bekommt früher oder später psychische Probleme. Der Häftling darf nicht telefonieren und seine Briefe werden vom zuständigen Strafgerichtspräsidenten gelesen. Ein einstündiger Hofrundgang ist für die Häftlinge die einzige Möglichkeit mit anderen Haftinsassen zu kommunizieren. Beim WC ist die Toiletten-Brille abmontiert, damit der Insasse täglich merkt, dass er sich nicht in einem Hotel befindet. Trotz aller widrigsten Umstände hat es sich Lehrer H. nicht nehmen lassen, sämtliche Verfügungen des zuständigen Strafgerichtspräsidenten anzufechten.

Seit 10 Jahren wird Lehrer H. in der Presse und von diversen Staatsfunktionären vorsätzlich als potenzieller Amokläufer verleumdet. Auch die zuständige Staatsanwältin und der zuständige Gerichtspräsident verleumden den Lehrer vorsätzlich in diese Richtung. Wörtlich schreibt der zuständige Strafgerichtspräsident:

"Lehrer H. ist beruflich und sozial total entwurzelt und gänzlich ohne Perspektive. Sein Hass auf nahezu alle Basler Instanzen ist zudem grenzenlos. Das Gericht hatte zudem Kenntnis von weiteren besorgniserregenden Verhaltensweisen, die nicht in den Akten erwähnt sind (die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht, Stalkingverhalten gegenüber Gerichtsmitgliedern etc.) Es hat ernsthafte Bedenken, dass der perspektivlose und entwurzelte Lehrer H. ein Kapitalverbrechen begehen könnte."

Dass Lehrer H. die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht haben soll, ist eine vorsätzliche Lüge der zuständigen Staatsanwältin. Dass der zuständige Gerichtspräsident diese Lüge ans Appellationsgericht weiterreicht, ist ein unglaublicher Skandal. Allerdings liess sich Appellationsgerichtspräsident Christian Hoenen nicht davon beeindrucken und verfügte eine sofortige Haftentlassung.

Bereits am ersten Tag seiner Inhaftierung erstatte Lehrer H. Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen die zuständige Staatsanwältin und den zuständigen Strafgerichtspräsidenten. Der Ball ist jetzt wieder einmal beim Ersten Staatsanwalt Alberto Fabbri, der die beiden Strafanzeigen mit grösster Wahrscheinlichkeit wie gewohnt in den Boden stampfen wird.

Auch gegen Peter Knechtli hat Lehrer H. Strafanzeige erstattet. Knechtli hatte bekanntlich auf seinem Online Reports behauptet, Lehrer H. habe dem Basler Erziehungsminister Steuerhinterziehung vorgeworfen. Peter Knechtli gibt in einem Telefonat mit Lehrer H. zu, dass er für diese Behauptung keine Beweise habe. Offensichtlich hat er diese unwahre Tatsachenbehauptung wider besseren Wissens in die Welt gesetzt. Der Straftatbestand der Verleumdung dürfte damit gegeben sein.   

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