Donnerstag, 5. Februar 2015

Die Tricks von Staatsanwältin Eva Eichenberger

In Ihrem Plädoyer zum Prozess gegen Lehrer H. zog Staatsanwältin Eva Eichenberger sämtliche Register. Lehrer H. sei ein Verschwörungstheoretiker, ein Rassist, ein Geisterfahrer, ein Mobber, ein Enttarnter, ein Ehrverletzer, ein Verleumder, ein Diffamierer, ein Falschbeschuldiger, ein Cyber-Stalker, ein verbaler Terrorist, ein erbärmlicher, hinterhältiger Heckenschütze, ein paranoider Gestörter, der das Rechtssystem missbrauche und sogar die Rechtspflege in die Irre führe.

Als sie dann versuchte, dem unschuldigen Lehrer H. eine Irreführung der Rechtspflege zu unterstellen, überschritt sie allerdings eine klare Grenze. Ohne rot zu werden, behauptete Eichenberger, dass Auskunftsperson Sabrina S. bestätigt habe, dass der Blog "Advocatus" zu Lehrer H. gehöre. Zum Glück aber hatte IT-Spezialist Bruno Glauser ein wichtiges E-Mail zu den Akten gelegt. Diesem E-Mail ist klar zu entnehmen, dass der Blog von Lehrer H. nicht "Advocatus" heisst. Natürlich verschwieg die arglistige Staatsanwältin diesen Beweis vorsätzlich, um dem Lehrer eine "Irreführung der Rechtspflege" anzuhängen.

Wenn eine Staatsanwältin vorsätzlich Beweise ignoriert, um ihre Lügenstory passend zu machen, verhält sie sich aus unserer Optik kriminell. Zum Glück konnte Lehrer H. in seinem spontan gehaltenen Plädoyer auf die kriminelle Aktion der Staatsfunktionärin reagieren.

Es ist nicht anzunehmen, dass die drei Richter sich die Mühe gemacht hatten, die 5000 Seiten Akten, die Bruno Glauser produziert hatte, durchzulesen. Ob Pflichtverteidiger Daniel Schnyder das wichtige E-Mail in den Akten gesichtet hat, wissen wir nicht.

Auch andere interessante Informationen liessen sich aus dem Aktenberg finden, wenn man die Nadel im Heuhaufen suchen wollte: Der grosse Unbekannte, der seine Identität mit Verschlüsselungssoftware verschleierte und mit seinem Notebook über ungeschützte Funknetzwerke seine Schmähmails gegen Eymann verbreitete, wollte offensichtlich den Verdacht auf Lehrer H. lenken. Mit einer kostenlosen Software konnte der anonyme Täter vor seine gefälschten E-Mail-Adressen den Familiennamen des Lehrers zaubern. So glaubten zahlreiche Empfänger dieser Schmähmails, dass Lehrer H. deren Absender sei.

Auch dieser wichtige Beweis interessierte den Gerichtspräsidenten Dr. Lucius Hagemann nicht im Geringsten. Dieser war nur darüber besorgt, die Gerichtsverhandlung pünktlich vor 12.00 Uhr über die Bühne zu bringen. Aus diesem Grund unterbrach Hagemann den Lehrer autoritär bei seinem Plädoyer, obwohl dieser noch auf einige Unstimmigkeiten hinweisen wollte.

Aus Angst, dass Lehrer H. wichtige Beweise im Internet verbreiten könnte, plädierte die clevere Staatsanwaltin darauf, Lehrer H. in sofortige Sicherheitshaft zu nehmen.

Am Schluss seines Plädoyers berichtete Lehrer H. noch von einem anderen Fall, der als sog. Justizirrtum im Internet herum geistert. Es handelt sich dabei um eine sorgfältig gestaltete Powerpoint-Präsentation, die belegt, dass Eva Eichenberger immer wieder selektive Beweiswürdigung betreibt. Es wäre an der Zeit, dass die Basler Justiz-Kommission dieser Staatsanwältin vermehrt auf die Finger schaut. Wer Fakten vorsätzlich verdreht, um einen unschuldigen Lehrer ohne jegliche Vorstrafe für 2,5 Jahre hinter Gitter zu bringen, ist eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Keine Kommentare: