Freitag, 30. Januar 2015

Stellungnahme von Lehrer H. z. H. des Bundesgerichts


Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesgerichts

In seiner Stellungnahme vom 23.1.15 behauptet Dr. Lucius Hagemann, er sei genau das Gegenteil von befangen. Gleichzeitig behauptet er, seine angebliche Objektivität zu meiner Person bewahren zu wollen. In Tat und Wahrheit ist genau das Gegenteil richtig.

Ich hatte nie die Absicht, Dr. Lucius Hagemann mit meiner Anwesenheit in der betreffenden Gerichtsverhandlung einzuschüchtern, zu verunsichern bzw. zu provozieren, sondern ich wollte die Taktik dieses Gerichtspräsidenten beobachten und studieren, um dem Prozess vom 5.2.15 gewachsen zu sein. Dass Hagemann meine redlichen Bemühungen von Anfang an als "Stalkingverhalten" diffamiert, beweist, dass dieser Gerichtspräsident massiv befangen ist. Seine Behauptung, mein Rausschmiss sei nur mit einem Polizisten möglich gewesen, ist eine glatte Lüge. Es ist richtig, dass der Gerichtsdiener mit der Polizei drohte. Allerdings bekam ich nicht einmal einen Polizisten in Zivil zu Gesicht.

Auch die Tatsache, dass Hagemann bereits vor der Verhandlung sämtliche unwahren Behauptungen aus der Anklageschrift gegen mich verwendet, zeigt, dass dieser Richter sein Urteil über mich bereits schon gefällt hat. Es ist erwiesen, dass ich in der Klasse, wo ich Klassenlehrer war, keinen einzigen Konflikt mit Schülern, Eltern, Lehrer und der Schulleitung hatte. Das beigelegte Schreiben der Eltern beweist, dass ich von den Kindern und Eltern meiner Klasse immer sehr geschätzt wurde.

Ich war weder renitent, noch unkooperativ, noch bedrohlich, hatte aber keine Lust, mich aus der Schule mobben zu lassen. Ich suchte mit allen Beteiligten, sogar mit dem Leiter des Erziehungsdepartements Dr. Christoph Eymann das Gespräch, ein Wunsch, der mir bis auf den heutigen Tag vorsätzlich verwehrt wurde.

Hagemanns Unterstellung, ich hätte Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft diffamiert, beweist, dass diesem Richter jeglicher objektive Abstand zu dieser Behörde abhanden gekommen ist. Ein unabhängiger Richter, sollte berufsbedingt, nicht jeden Mist aus einer Anklageschrift für bare Münze nehmen. Richtig ist nämlich, dass der Untersuchungsbeamte Det Bruno Glauser klare Beweise für meine Unschuld betreffend dem Vorwurf "Irreführung der Rechtspflege" vorsätzlich vertuscht und meine ehemalige Freundin in einer Einvernahme, zu der ich rechtswidrig nicht eingeladen war, massiv manipuliert hatte.

Die Behauptung von Dr. Lucius Hagemann, ich hätte Staatsanwältin Eichenberger zu Hause aufgesucht, ist eine weitere arglistige Lüge, die beweist, dass dieser Gerichtspräsident weder integer noch glaubwürdig ist. Nie im Leben habe ich diese Staatsanwältin zu Hause aufgesucht! Ich war an ihrem Vortrag zum Thema "göttliche und irdische Gerechtigkeit" und habe anschliessend mit ihr am Tisch in einer Mensa zu Mittag gegessen, um ihr ein paar Fragen zu ihrem Vortrag zu stellen.

Es ist korrekt, dass ich am Abend meines Rauswurfs durch Hagemann versucht hatte, den Richter Robert Planzer telefonisch zu kontaktieren. Planzer war ebenfalls Lehrer und jahrelang in der Gewerkschaft Erziehung tätig. Dass mir Planzer zehnmal den Telefonhörer aufgelegt hat, ist nicht mein Fehler. Hätte er mich angehört, wäre es bei einem einzigen Telefonat geblieben.

Es ist richtig, dass ich auf meinem Blog mit einem Link auf den berüchtigten Nazi-Richter Roland Freisler verweise. Dieser Richter lehnte jeweils sämtliche Beweise und Zeugen seiner Opfer willkürlich ab.

Leider nimmt Dr. Lucius Hagemann zur Tatort-Problematik keinerlei Stellung. Wie ich schon mehrfach in meinen Schreiben erwähnt habe, kann für die mir unterstellten Straftaten nur meine Wohnung als Tatort in Frage kommen. Von dort aus habe ich versucht, die unglaubliche Intrige gegen meine Person in Worte zu fassen. Meine Wohnung befindet sich allerdings auf basellandschaftlichem Boden. Aus diesem Grund sind die Basler Behörden laut Prozessordnung Art 31 für meinen Fall gar nicht zuständig.

Aus der Stellungnahme von Gerichtspräsident Hagemann geht ebenfalls klar hervor, dass dieser seine beiden Cousins decken will. Er gibt sogar zu, dass er die beiden rufmörderischen Artikel in den Zeitungen seiner beiden Cousins an der Hauptverhandlung nicht thematisieren will. Wie will sich ein gemobbter Lehrer verteidigen, wenn er nicht sämtliche Beweise für seine Verteidigung herbeiziehen darf und wenn alle seine Zeugen im Voraus abgelehnt werden?

Die Stellungnahme von Dr. Lucius Hagemann beweist, dass dieser Gerichtspräsident bereits schon viel zu tief im Intrigen-Sumpf steckt. Aus diesem Grund beantrage ich hiermit noch einmal, Dr. Lucius Hagemann wegen Befangenheit zu beurlauben und das ganze Verfahren den Behörden in Basel-Land zuzustellen.


Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H.

Keine Kommentare: