Mittwoch, 14. Januar 2015

Lic. iur. Eva Eichenberger - kriminelle Staatsanwältin

2006 wurde Lehrer H. von diversen Staatsfunktionären als selbst- bzw. fremdgefährlicher Gewaltäter verleumdet und wie ein Terrorist mit einer Sondereinheit an seinem Wohnort überfallen. Gaby Jenö, die Chefin von Lehrer H., hatte vorher eine Strafanzeige wegen angeblicher Drohung eingereicht. Da Lehrer H. aber nie jemandem gedroht hatte und er sich weder selbst- noch fremdgefährlich fühlte, reichte er ebenfalls Strafanzeige gegen sämtliche Staatsdiener ein, die ihm diese Situation eingebrockt hatten. Aus seiner Sicht waren die Straftatbestände klar: Amtsmissbrauch, Falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege, Nötigung, Üble Nachrede, Verleumdung. Die zuständige Basler Staatsanwältin Eva Eichenberger hatte genügend Indizien um eine fundierte Anklage gegen die diversen Staatsfunktionäre zu erheben, trotzdem spielte sie sich als Richterin auf und stellte sämtliche Strafverfahren ein. Völlig einseitig negierte sie sämtliche Straftaten, mit welchen die Staatsfunktionäre den völlig integren Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten.

2014 sah sie plötzlich diverse Straftatbestände, allerdings nicht bei der Mobbing-Crew, sondern bei Lehrer H., dem Mobbing-Opfer. In einer 350 Seiten starken Anklageschrift übersähte sie den völlig integren Lehrer mit Straftatbeständen, die sie nur so aus dem Ärmel schüttelte. Obwohl der Tatort für die angeblichen Verbrechen von Lehrer H. nicht Basel-Stadt, sondern Basel-Land war, fühlte sich die kriminelle Staatsanwältin für die Strafverfolgung gegen Lehrer H. verantwortlich. Sie pervertierte einfach die Strafanzeigen von Lehrer H. zum angeblichen Straftatbestand der Falschen Anschuldigung und schon hatte sie den Tatort passend gemacht. Wörtlich schreibt Eva Eichenberger in ihrer Anklageschrift:

"In der einzigen Absicht, gegen sie Strafverfolgungen herbeizuführen, strengte der Beschuldigte im Bewusstsein, dass seine sämtlichen Tatvorwürfe jeglicher Grundlage entbehrten und die von ihm Beschuldigten lediglich ihre legitimen und gebotenen Amts- und Berufspflichten wahrgenommen hatten und daher nicht schuldig waren, gegen eine Vielzahl der mit ihm im Zuge einer Arbeitsstreitigkeit befassten Personen an, womit er seinem Plan gemäss erreichte, dass sich die betroffenen Personen in den gegen sie eröffneten Strafuntersuchungen zu verantworten hatten."

Dass die Staatsanwältin, welche vorher sämtliche Strafverfahren gegen die staatliche Mobbingtruppe eingestellt hat, ihre kriminellen Einstellungsverfügungen jetzt zur Grundlage für eine Anklage gegen Lehrer H. missbraucht, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Natürlich würde ein unbefangener Richter es nicht tolerieren, dass in beiden Verfahren die selbe Staatsanwältin agiert. Da sich in Basel-Stadt jedoch die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht in die Hände arbeiten, will der zuständige Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann in der Doppelfunktion von Staatsanwältin Eva Eichenberger keine Problematik erkennen.

Auch das Basler Appellationsgericht hat sich bis auf den heutigen Tag nicht durchgerungen, das bösartige Doppelspiel von Eva Eichenberger zu stoppen. Eine Staatsanwältin, die ausschliesslich einseitig ermittelt, missbraucht vorsätzlich ihr Amt. Da Amtsmissbrauch ein Offizialdelikt ist, sollte die Basler Staatsanwaltschaft schleunigst ein Strafverfahren gegen die kriminelle Staatsanwältin eröffnen.

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