Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesgerichts
Seit 2004 wird in
Basel-Stadt eine üble Mobbing-Kampagne gegen mich gefahren, die mich in meiner
psychischen Integrität massiv verletzt hat. Über 20 Jahre lang arbeitete ich
als Lehrer im Erziehungsdepartement Basel-Stadt, bis ich 2004 im Baslerstab,
einer Zeitung der Familie Hagemann, vorsätzlich als gefährlicher Lehrer
verunglimpft wurde. Der damalige Chefredaktor legte mir Äusserungen in den
Mund, die den Anschein erwecken sollten, dass ich ein gefährlicher Lehrer sei.
Aufgrund eines von mir nicht autorisierten Telefon-Interviews kassierte der
Verfasser des tendenziösen Artikels eine Rüge vom Presserat. Offensichtlich
sollte mit dem Artikel mein guter Ruf als Lehrer vorsätzlich zerstört werden.
2006 wurde die Kampagne
der Familie Hagemann in der Basler Zeitung fortgesetzt. Unter dem Titel
"Lehrer wegen Drohungen freigestellt" wollte die BaZ meinen guten Ruf
ein zweites Mal zerstören. Meine Chefin Gaby Jenö hatte vorher eine Strafanzeige
wegen angeblicher Drohung gegen mich eingereicht, wohlwissend, dass ich ihr gar
nie gedroht hatte.
Aufgrund des einseitigen
Artikels in der BaZ kündigte mir Gaby Jenö meine Stelle als Lehrer. Mit meinem
Anwalt habe ich die Kündigung bis zum Gerichtshof für Menschenrechte in
Strassburg angefochten. Die Beschwerde ist
immer noch hängig.
Um mich gegen die
einseitige Berichterstattung in den Medien zu wehren, habe ich mich 2008 dazu
entschieden, auf meinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" die Fakten
ins Internet zu stellen. Dies störte meine ehemaligen Vorgesetzten und es wurde
alles unternommen, um mich strafrechtlich zu verfolgen. Obwohl ich sämtliche
Fakten von Basel-Land aus ins Internet gestellt hatte, fühlte sich die
Strafverfolgungsbehörde von Basel-Stadt dafür zuständig.
Dass ausgerechnet Strafgerichtspräsident
Dr. Lucius Hagemann, der Cousin der Basler Verlegerfamilie Hagemann, jetzt
einen Strafprozess gegen mich leitet, ist rechtsstaatlich äusserst bedenklich.
Laut Art. 56 der Strafprozessordnung muss eine in einer Strafbehörde tätige
Person in den Ausstand treten, wenn sie:
a. in der Sache ein
persönliches Interesse hat
d. mit einer Partei in
gerader Linie oder in der Seitenlinie bis und mit dem dritten Grad verwandt
oder verschwägert ist
f. aus anderen Gründen,
insbesondere wegen Freundschaft oder Feindschaft mit einer Partei oder deren
Rechtsbeistand befangen sein könnte.
Laut einem Interview mit
dem Verleger Matthias Hagemann hatte dessen Cousin Dr. Lucius Hagemann immer
ein gewichtiges Wort in der Familie mitzureden. Da die beiden hetzerischen Zeitungsartikel
der Verlegerfamilie Hagemann als Beweismittel in der Hauptverhandlung thematisiert
werden, kann eine Befangenheit von Dr. Lucius Hagemann nicht ausgeschlossen
werden. Unterdessen hat sich meine Vermutung, dass Dr. Lucius Hagemann befangen
ist, bestätigt: Dr. Lucius Hagemann hat mich als Zuschauer von allen seinen
öffentlichen Verhandlungen am Basler Strafgericht ausgeschlossen. Als
Begründung gibt er an, dass ich ihn einschüchtern und provozieren wolle. Mit
dieser arglistigen Unterstellung beweist Hagemann, dass er mir gegenüber starke
Vorurteile hegt, die wiederum auf eine massive Befangenheit hindeuten. Wenn
dieser Gerichtspräsident tatsächlich an der Wahrheitsfindung interessiert wäre,
hätte er mich als Prozessbeobachter toleriert und auch meine Zeugen zugelassen.
Auch die Tatsache, dass mir Hagemann keinen neuen Pflichtverteidiger genehmigt,
obwohl sich dieser seit Monaten nicht mehr bei mir gemeldet hat, hinterlässt
den Eindruck von massiver Befangenheit. Obschon sämtliche Delikte, die man mir vorwirft,
nur im Kanton Basel-Land getätigt worden sein können, fühlt sich Dr. Lucius
Hagemann dennoch für meinen Fall zuständig. Er bezieht sich dabei auf die
Tatsache, dass Staatsanwältin Eva Eichenberger in letzter Minute noch den
angeblichen Straftatbestand der Falschen Anschuldigung in ihre Anklageschrift aufgenommen
hat, obwohl ich in sämtlichen 10 Verhören von der Staatsanwaltschaft nie zu
diesem Delikt befragt worden war. Dieser Straftatbestand wurde von
Staatsanwältin Eva Eichenberger vorsätzlich konstruiert, um den Gerichtsstand von
Basel-Land nach Basel-Stadt zu verlegen. Das Deckblatt zu meinem Strafverfahren
beweist, dass ursprünglich nicht die Absicht bestand, wegen falscher
Anschuldigung gegen mich zu ermitteln. Die Rekurskammer des Basler
Strafgerichts hatte 2008 nämlich festgestellt, dass meine Strafanzeigen gegen
diverse Mitarbeiter des Basler Erziehungsdepartements rechtlich völlig legal
waren. Aus meiner Sicht dürfen in einer Anklageschrift keine Vorwürfe erhoben
werden, zu welchen der Beschuldigte gar nie befragt wurde. Dass dies der
zuständige Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann nicht merken will,
unterstreicht seine massive Befangenheit.
Da mein bisheriger
Pflichtverteidiger David Schnyder den Gerichtsstand Basel-Stadt während den Befragungen
durch die Staatsanwaltschaft nie in Frage gestellt hatte, ist die Behauptung
von Appellationsgerichtspräsidentin Gabriella Matefi, die Klärung der
Gerichtsstandfrage erst vor Strafgericht sei verspätet, absurd. Erst beim
Durchblättern der Anklageschrift wurde mir bewusst, dass Eva Eichenberger den
angeblichen Straftatbestand der Falschen Anschuldigung hinzufügte, um den Gerichtsstand
Basel-Stadt zu rechtfertigen.
Ein Pflichtverteidiger
muss sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen, um seinen Klienten aus einer
misslichen Lage zu befreien. Dass Dr. Lucius Hagemann dem Beschuldigten einen
fähigen Anwalt verweigert, mit der Begründung, es sei letztlich Sache des
Verteidigers, welche Eingaben dieser tätige, ist rechtsstaatlich äusserst
bedenklich. In erster Linie hat der Verteidiger seinem Klienten zu dienen und
nicht dem Gerichtspräsidenten. Die völlig einseitige Argumentation von
Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann entlarvt dessen massive Befangenheit.
Jeder Beschuldigte hat
laut Bundesverfassung ein Recht auf ein faires Verfahren. Mit den beiden
Staatsfunktionären Eva Eichenberger und Dr. Lucius Hagemann wird dieses
Menschenrecht in Basel-Stadt nicht gewährleistet. Ich bitte Sie daher
freundlichst, den Entscheid des Basler Appellationsgerichts vom 9.12.14
aufzuheben und den Gerichtsstand neu zu bestimmen. Da ich seit Jahren kein
Einkommen mehr habe, bitte ich Sie herzlich, mich mit den üblichen Kosten und
Gebühren zu verschonen.
Mit freundlichen Grüssen
Lehrer H.
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