Donnerstag, 20. November 2014

Dr. Lucius Hagemann - Strafgerichtspräsident Basel-Stadt


Obwohl sämtliche Delikte von Lehrer H. in Basel-Land begangen worden sein sollen, fühlt sich der Gerichtspräsident von Basel-Stadt dafür zuständig. Wörtlich schreibt Dr. Lucius Hagemann:

"Die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörde und des Gerichts von Basel-Stadt erscheint als gegeben, da die erste falsche Anschuldigung zum Nachteil von Jenö (das schwerste Delikt) gemäss Anklage in Basel-Stadt stattgefunden hat."

Es ist richtig, dass Lehrer H. eine Strafanzeige gegen Gaby Jenö in Basel-Stadt getätigt hat. Er wurde von Gaby Jenö nachweislich als potenzieller Selbstmörder und Amokläufer verunglimpft und wollte deshalb das Verhalten seiner Chefin strafrechtlich überprüfen lassen. Daraus eine "falsche Anschuldigung" zu basteln, ist bösartig und kriminell. Lehrer H. hat nie eine falsche Anschuldigung getätigt, sondern bis zum Bundesgericht seine Rechte wahrgenommen. Dass er damit gegen Windmühlen kämpfen würde, konnte er nicht wissen, da er der festen Überzeugung war, in der Schweiz ein gerechtes Justizsystem vorzufinden.

"Die Strafverfahren gegen Jenö, Baerlocher, Gutzwiller, Signer und Eymann wurden rechtskräftig eingestellt. Es bestehen keine Gründe, diese wieder aufzunehmen."

Aus unserer Sicht gäbe es sehr wohl Gründe die Strafverfahren wieder aufzunehmen. Bis auf den heutigen Tag wurden die von Jenö behaupteten Drohmails, die Lehrer H. angeblich geschrieben haben soll, nicht gefunden. Sämtliche Richter, auch Dr. Lucius Hagemann, ignorieren diese Tatsache vorsätzlich.

"Die Frage der Befangenheit von Staatsanwältin Eichenberger wird zu gegebener Zeit vom Appellationsgericht beantwortet."

Aus unserer Sicht hatte das Appellationsgericht genügend Zeit, die Befangenheit von Staatsanwältin Eichenberger endlich anzuerkennen. In den Einstellungsverfügungen betreffend der Strafverfahren gegen Jenö, Baerlocher, Gutzwiller, Signer und Eymann unterstellte die kriminelle Staatsanwältin Lehrer H. querulatorischen Absichten. Die Rekurskommission des Basler Strafgerichts stellte allerdings klar fest, dass Lehrer H. mit seinen Strafanzeigen völlig korrekt gehandelt hatte. Es besteht die Gefahr, dass sich Eichenberger für diese Niederlage im aktuellen Verfahren rächt. Auch die Tatsache, dass Eichenberger nur einseitig ermittelt, dürfte schon ausreichen, diese Staatsanwältin von der bevorstehenden Verhandlung auszuschliessen.

"Der Wechsel der amtlichen Verteidigung fällt ausser Betracht. Der Vorwurf von Lehrer H. gegenüber dem Verteidiger (und Grund des Vertrauensverlustes), dieser habe entgegen seiner Weisung keinen Befangenheitsantrag betreffend Staatsanwältin Eichenberger gestellt, ist nicht zutreffend. Denn der Verteidiger hat am 3.7.14 einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Schriftenwechsel wurde Ende September geschlossen. Der Entscheid des Appellationsgerichts steht noch aus."

Seit dem 3.7.14 sind mehrere Monate verstrichen, ohne dass Pflichtverteidiger David Schnyder seinen Klienten Lehrer H. informiert hätte. Telefonanrufe von Lehrer H. werden systematisch auf die Combox umgeleitet und Schnyder hält es nicht für nötig zurückzurufen. Sogar die Beweisanträge musste Lehrer H. selbstständig ohne die Mitwirkung seines Pflichtverteidigers einreichen.

"Es ist letztlich Sache des Verteidigers, welche Eingaben er tätigt. Ein Wechsel der amtlichen Verteidigung wäre mit enormen Mehrkosten und Zeitverlust verbunden und würde die Situation wohl nicht entschärfen."

Mit diesen beiden Äusserungen wird aus unserer Sicht klar, dass Dr. Lucius Hagemann ebenfalls zum Basler-Machtfilz gehört. Lehrer H. wollte sich immer selber verteidigen. Pflichtverteidiger David Schnyder wurde ihm von der Basler Staatsanwaltschaft aufgezwungen. Ein Rekurs dagegen wurde vom Basler Appellationsgericht abgelehnt. Dass es letztlich Sache des Verteidigers sei, welche Eingaben dieser tätige, entlarvt die fragwürdige Rechtsauffassung von Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann. Es scheint, dass aus der Sicht dieses Gerichtspräsidenten der Angeschuldigte überhaupt keine Rechte hat.

"Auf die Anhörung von Dr. Westdijk in der Hauptverhandlung wird verzichtet. Dessen Einschätzung ist im Gutachten vom 5.7.07. festgehalten. Dieses ist Aktenbestandteil und kann somit im Verfahren Berücksichtigung finden."

Dr. Piet Westdijk war der einzige, der den Lehrer ernst nahm. Dass dieser Sachverständige nicht zur Verhandlung zugelassen werden soll, entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Offensichtlich ist auch dieser Richter nicht im Geringsten an der Wahrheitsfindung interessiert. Aus diesem Grund lässt er auch sämtliche von Lehrer H. aufgebotenen Zeugen nicht zu Wort kommen.

"Auf die Ladung weiterer Zeugen (Eltern von Schülern, berufliche und private Kollegen) wird verzichtet. Dass Lehrer H. auch Sympathisanten hatte, ist aktenkundig."

Auf Grund dieser arroganten Verfügung entpuppt sich auch Gerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann als massiv befangener Richter, der alles unternimmt, um die Erfolgschancen von Lehrer H. zu minimieren. Die Tatsache, dass Hagemann keinen einzigen Zeugen von Lehrer H. berücksichtigt, beweist, dass Lehrer H. nicht mit einem fairen Verfahren rechnen kann. Es ist daher zu hoffen, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger der Verhandlung beiwohnen. Nur wenn das Volk seine Kontrollfunktion wahrnimmt, kann richterliche Willkür entlarvt und publik gemacht werden. Die Verhandlung ist öffentlich und findet statt am: 5.2.2015 ab 8.15 Uhr im Saal 1 des Basler Strafgerichts an der Schützenmattstrasse 20.

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