Samstag, 27. Dezember 2014

Lehrer H. - Angeklagter im Strafprozess vom 5.2.15


Seit 2006 wird Lehrer H. von den Beamten und Behörden aus Basel-Stadt massiv terrorisiert. Seine Chefin Gaby Jenö entliess ihn, mit der Begründung, er habe sie bedroht und er sei selbst- und fremdgefährlich. Die Medien berichteten ganz im Sinne des Machtfilzes. Bis auf den heutigen Tag führte kein einziger Journalist mit Lehrer H. ein autorisiertes Interview. Doch wer ist eigentlich dieser Lehrer H. wirklich?

Lehrer H. arbeitete von 1984-2006 als Lehrer im Kanton Basel-Stadt, bis er von seiner neuen Chefin Gaby Jenö aufs massivste verleumdet wurde. Er sei psychisch krank und selbst- bzw. fremdgefährlich, behauptete die kriminelle OS-Rektorin. In Wirklichkeit war Lehrer H. kerngesund und freute sich jeden Tag auf seine Schülerinnen und Schüler. Den jungen Menschen etwas beizubringen, war seine Lebensaufgabe Nr.1. Für Lehrer H. war klar, dass er seine Schützlinge zu kritisch denkenden Menschen erziehen musste, der Staat sah das offensichtlich etwas anders. Der gesamte Basler Machtfilz fühlte sich bedroht, durch einen Lehrer, der seine Gedanken von Freiheit, Gerechtigkeit und Liebe auch in seinen Musicals immer wieder thematisierte und mit den Kindern regelmässig mit grossem Erfolg aufführte. Das System, das die Bürgerinnen und Bürger in erster Linie kontrollieren und finanziell aussaugen wollte, machte den Lehrer kurzerhand zum gefährlichen Bedroher. Er sei ein potentieller Selbstmörder und ein potentieller Amokläufer, hiess es in den Schreiben, die im Basler Erziehungsdepartement von kriminellen Beamten fabriziert wurden. Offensichtlich fühlte sich das Basler Erziehungsdepartement von einem Lehrer bedroht, der sämtliche Formen von Faschismus hasste und seinen Schülerinnen und Schülern immer wieder empfohlen hatte, sogenannten Autoritäten zu misstrauen.

Dass es in totalitären Staaten gefährlich ist, die Wahrheit auszusprechen, war Lehrer H. bekannt, denn er hatte bei einem Professor Geschichte studiert, der ebenfalls massiv vom politisch korrekten System gemobbt worden war. Als H. allerdings merkte, dass er als sog. Lehrperson seine Schülerinnen und Schüler ebenfalls mit totalitären Inhalten indoktrinieren sollte, begann Lehrer H. Widerstand zu leisten. Ab dem Zeitpunkt, wo er von Gaby Jenö zum ersten Mal mit den Thema "Gender-Mainstreaming" konfrontiert wurde, merkte er, dass ihm da eine Ideologie untergejubelt werden sollte, die mit seiner bisherigen Lebenserfahrung nicht kompatibel war. Erst nach seiner Entlassung wurde ihm bewusst, dass diese neue Ideologie, die Waffe der neuen Faschisten war, die ihn mit allen Mitteln loswerden wollten. Auch die Nazis hatten andersdenkende Lehrer aus ihren Ämtern gejagt und diese in psychiatrischen Kliniken oder Konzentrationslagern physisch und psychisch gefoltert, wenn sie die damals geltenden politischen Wahrheiten nicht adaptieren wollten. Heute sind nicht mehr die Nazis an der Macht, sondern die politisch korrekten Gutmenschen, die uns mit ihren linken Ideologien zu angepassten Zombies umformen wollen.

Doch wie funktioniert eigentlich der politisch korrekte Faschismus? Der politisch korrekte Faschismus ist eine direkte Gefahr für unsere freiheitlichen Grundrechte. Zu Themen wie Homosexualität, Holocaust, Masseneinwanderung, Klimawandel, Islam, Judentum, Feminismus, Faschismus, Zionismus, Aids, Neue Weltordnung und anderen Tabu-Themen dürfen wir uns nur noch politisch korrekt äussern. Wir sollen offensichtlich zu toleranten Bürgerinnen und Bürgern erzogen werden, die es sogar tolerieren, wenn die Menschenrechte von kriminellen Justiz-Behörden täglich mit Füssen getreten werden. Wer das bösartige Spiel des Macht-Kartells durchschaut, wird in der Psychiatrie so lange behandelt, bis er sich dem System unterwirft.

Lehrer H. hatte allerdings keine Lust auf Psychiatrie. Deshalb versucht der Basler Machtfilz den völlig integren Lehrer nun mittels Strafverfolgung finanziell endgültig zu ruinieren. Staatsanwätin Eva Eichenberger, die in sämtlichen Mobbing-Aktivitäten gegen Lehrer H. keine Straftatbestände erkennen wollte, drehte den Spiess einfach um: Die Freie Meinungsäusserung von Lehrer H. verdrehte sie zur sog. Üblen Nachrede und Verleumdung und das Recht des Lehrers auf ein faires Verfahren wurde mit dem Vorwurf der angeblich Falschen Anschuldigung ausser Kraft gesetzt. Dass die selbe Staatsanwältin, welche die Mobbing-Crew aus dem Basler Erziehungsdepartement von sämtlichen Straftatbeständen freigesprochen hatte, sich jetzt massiv auf den gemobbten Lehrer einschiesst, ist ein bisher nie dagewesener Skandal. Bis auf den heutigen Tag will das Basler Appellationsgericht nicht erkennen, dass das kriminelle Verhalten dieser Staatsanwältin die Glaubwürdigkeit der Basler Justiz massiv beschädigt.

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Felicitas Lenzinger - Vorsitzende Präsidentin Strafgericht BS

Heute hatte Lehrer H. endlich mal die Gelegenheit Felicitas Lenzinger, die Vorsitzende Präsidentin des Basler Strafgerichts kennen zu lernen. Freundlich beschwerte sich Lehrer H. bei ihr darüber, dass ihm in dieser Woche bereits zum 2. Mal der Zutritt zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung verwehrt worden sei. Lenzinger wusste sofort, dass es sich dabei nur um die Gerichtsverhandlungen von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann handeln konnte. Jeder Gerichtspräsident könne willkürlich und ohne Begründung mündliche Verfügungen erlassen, um Bürgerinnen und Bürger von öffentlichen Gerichtsverhandlungen auszuschliessen, belehrte sie den Lehrer. Diese Auskunft konnte Lehrer H. fast nicht glauben, weil er bisher der Meinung war, dass Willkür an den Basler Gerichten verboten sei und er fragte nach, wo denn das nachzulesen sei. Lenzinger verwies den Lehrer auf die Schweizerische Strafprozessordnung, konnte aber den entsprechenden Artikel nicht nennen. Als H. es genauer wissen wollte, wurde Lenzinger ungeduldig und drohte dem Lehrer mit einem Hausverbot. Anstelle einer brauchbaren Auskunft, verwies die Juristin den Lehrer schliesslich auf den Rechtsweg. Die von Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann erlassene mündliche Verfügung könne beim Appellationsgericht angefochten werden. Dann forderte Lenzinger Lehrer H. auf, das Gerichtsareal umgehend zu verlassen. Die beiden Gerichtsdiener Gschwind und Strahm begleiteten Lehrer H. aus dem Gerichtsgebäude.

Dienstag, 16. Dezember 2014

Enrico Rosa - Kronzeuge im Prozess gegen Lehrer H.


Die Akten im Mobbing-Fall Lehrer H. beweisen klar, dass Gaby Jenö, Peter Gutzwiller, Hans Georg Signer und Thomas Baerlocher den beliebten und engagierten Lehrer H. mittels Fürsorgerischem Freiheitsentzugs (FFE) aus dem Verkehr ziehen wollten. Dass dieser bösartige Plan misslang, hat Lehrer H. einem Richter im Kanton Basel-Land zu verdanken. Der Baselbieter Richter Enrico Rosa spielte das böse Spiel der Mobbing-Crew nicht mit und entschied, dass die Voraussetzungen für einen FFE bei Lehrer H. nicht gegeben seien. Es ist an dieser Stelle festzuhalten, dass Enrico Rosa der einzige Staatsfunktionär war, der sich an dem bösartigen Mobbing gegen Lehrer H. nicht beteiligt hatte.

Unterdessen verläuft das Mobbing gegen Lehrer H. nicht mehr auf der psychiatrischen Ebene, sondern auf der juristischen. Weil sich Lehrer H. seit 8 Jahren gegen seine Entlassung wehrt, wirft ihm Staatsanwältin Eva Eichenberger vor, seine Vorgesetzten vorsätzlich verleumdet zu haben. Eigentlich hätte die Staatsanwältin schon lange merken sollen, dass es gerade umgekehrt ist, aber offensichtlich ist es die Aufgabe einer Staatsanwältin die Wahrheit mit allen Mitteln zu pervertieren.

Bis jetzt wurden alle von Lehrer H. erhobenen Beweisanträge von Richter Dr. Lucius Hagemann abgelehnt. Hagemann gehört zum Basler Hagemann-Clan, der mit den beiden Zeitungen Baslerstab und Basler Zeitung die öffentliche Meinung im Kanton Basel-Stadt über Jahre hinweg massgebend prägte. Auch im Mobbingsfall Lehrer H. spielte der Hagemann-Clan eine entscheidende Rolle. Mittels schwer tendenziösen Artikeln wurde Lehrer H. in den beiden Hagemann-Blättern als bedrohlicher Lehrer geschildert, der angeblich Kinder und Schulbehörde bedroht haben soll. Da der Hagemann-Clan diese Lüge bis auf den heutigen Tag nie richtig gestellt hat und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann sich bereits von der Anwesenheit des Lehrers im Gerichtssaal eingeschüchtert und provoziert fühlt, dürfte der Gerichtsprozess gegen Lehrer H. vom 5.2.15 ziemlich einseitig ausfallen.

In Mafia-Prozessen werden Kronzeugen jeweils vorher erschossen. Es ist anzunehmen, dass Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann auch die von Lehrer H. in der Haupverhandlung beantragten Zeugen ablehnen wird. Zum Vorwurf der Befangenheit äusserte sich der Strafgerichtspräsident nur äusserst kurz und genervt:

"Dass ich befangen sein soll, weil ich die Beweisanträge abgelehnt habe bzw. weil ich mit der ehemaligen Verlegerfamilie der Basler Zeitung verwandt bin, ist derart abwegig, dass ich auf eine Stellungnahme verzichte."

Die Tatsache, dass Hagemann den interessierten Lehrer H. gestern ohne ersichtlichen Grund aus dem Gerichtssaal werfen liess, beweist aber, dass sich Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann bereits durch die Anwesenheit von Lehrer H. eingeschüchtert und provoziert fühlt. Es darf daher davon ausgegangen werden, dass dieser Richter für den bevorstehenden Prozess gegen Lehrer H. eine grandiose Fehlbesetzung ist.

Montag, 15. Dezember 2014

Dr. Lucius Hagemann - Strafgerichtspräsident Basel-Stadt



Heute morgen staunte Lehrer H. nicht schlecht, als er den Messerstecher-Prozess am Basler Strafgericht als Zuschauer mitverfolgen wollte. Bereits an der Eingangskontrolle machte ihn ein Gerichtsdiener darauf aufmerksam, dass Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann es verboten habe, Lehrer H. an der öffentlichen Verhandlung teilnehmen zu lassen. Mit diesem Verbot dürfte der Basler Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann einmal mehr bewiesen haben, dass er im Mobbingfall Lehrer H. äusserst befangen agiert. Natürlich hielt sich Lehrer H. nicht an das willkürlich verhängte Verbot von Dr. Lucius Hagemann und mischte sich völlig unauffällig unter das Publikum. Kaum hatte Dr. Lucius Hagemann erkannt, dass Lehrer H. im Gerichtsaal anwesend war, bestellte er seinen Gerichtsdiener, der Lehrer H. aus dem Gerichtssaal entfernen sollte. Vor den Augen der anderen Richter und Richterinnen Christine Burckhardt, Doris Gysin, Karin Isler-Sautter und Robert Planzer unterstellte Dr. Lucius Hagemann dem Lehrer, dieser sei nur in den Gerichtssaal gekommen, um ihn einzuschüchtern und zu provozieren. Lehrer H. wies diese arglistige Unterstellung höflich zurück und verwies auf sein Recht, an der öffentlichen Strafverhandlung als Zuschauer teilzunehmen. Trotzdem befahl Dr. Lucius Hagemann seinem Gerichtsdiener, den Lehrer aus dem Gerichtssaal zu entfernen, obwohl sich Lehrer H. völlig ruhig und korrekt verhalten hatte.

Offensichtlich ist Dr. Lucius Hagemann gegenüber Lehrer H. doch massiv befangen, auch wenn dies Appellationsgerichtspräsidentin lic. iur. Gabriella Matefi anders sieht. Wäre Dr. Lucius Hagemann ein unbefangener Richter, hätte er Lehrer H. im Publikum toleriert. Für Lehrer H. war die giftige Reaktion des Gerichtspräsidenten ein Schock. Entsetzt kündigte er an, Gerichtspräsident Hagemann wegen Amtsmissbrauchs strafrechtlich verfolgen zu lassen. Dieser zeigte sich unbeeindruckt, wohlwissend, dass Strafanzeigen gegen den Justizfilz regelmässig systematisch im Justiz-Sumpf versanden.

Besonders pikant ist die Tatsache, dass Lehrer H. am 5.2.2015 selber vor Gericht steht. Ein Dreiergericht unter der Leitung von Dr. Lucius Hagemann wird darüber befinden, ob Lehrer H. seine Vorgesetzten verleumdet hat oder nicht. Dass ausgerechnet dieser Richter über die weitere Zukunft von Lehrer H. entscheidet, dürfte beim völlig unschuldigen Pädagogen wenig beruhigend wirken. Die Erfahrungen, die Lehrer H. mit der Basler Justiz bisher erleben durfte, waren zu 100 Prozent negativ. Unter dem Motto "Du hast keine Chance, also nütze sie!" hat Lehrer H. jetzt folgende drei Möglichkeiten: Er kann Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann wegen Amtsmissbrauch verklagen, seinen Befangenheitsantrag betreffend Dr. Lucius Hagemann an das Bundesgericht weiterziehen oder Fr. 500.-- an das Appellationsgericht bezahlen und hoffen, dass er von Dr. Lucius Hagemann am 5.2.15 korrekt und fair behandelt wird.

Lehrer H. ist im Übrigen immer noch auf der Suche nach einem fähigen Anwalt, der den völlig überforderten Pflichtverteidiger lic. iur. David Schnyder ablöst.

Samstag, 13. Dezember 2014

Tatort Münchenstein


Appellationsgerichtspräsidentin Gabriella Matefi hätte es in der Hand gehabt, den unglaublichen Terror gegen Lehrer H. endlich zu beenden. Es hätte ihr auffallen müssen, dass der Tatort für sämtliche angeblichen Delikte, die Lehrer H. von den Basler Strafbehörden unterstellt werden, nicht der Kanton Basel-Stadt sein kann. Lehrer H. wehrt sich seit über 8 Jahren gegen seine Entlassung. Sämtliche Beiträge auf seinem Blog hat er auf einem Computer verfasst, der in Basel-Land steht. Dennoch kommt die befangene Staatsfunktionärin Gabriella Matefi zum Schluss: 

"Die Thematisierung der Gerichtsstandfrage erst vor dem Strafgericht ist verspätet."

Natürlich hätte der Pflichtverteidiger von Lehrer H. lic. iur. David Schnyder dieses Thema schon lange anschneiden sollen, aber der von der Basler Staatsanwaltschaft engagierte Jurist, hüllte sich während sämtlichen zehn Einvernahmen, die Lehrer H. über sich ergehen lassen musste, in Schweigen. Seit Wochen ist lic. iur. David Schnyder für Lehrer H. nicht mehr erreichbar. Trotzdem lehnt es Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann ab, den völlig überforderten Verteidiger auszuwechseln. Wörtlich schreibt der befangene Richter: 

"Ein Wechsel der amtlichen Verteidigung fällt ausser Betracht. Der Vorwurf von Lehrer H. gegenüber dem Verteidiger (und Grund des Vertrauensverlustes), dieser habe entgegen seiner Weisung keinen Befangenheitsantrag betreffend Staatsanwältin Eichenberger gestellt, ist nicht zutreffend."

Der Grund des Vertrauensverlustes ist in Tat und Wahrheit die Tatsache, dass sich lic. iur. David Schnyder seit Monaten nicht mehr bei Lehrer H. gemeldet hat. Sämtliche Telefonanrufe, die Lehrer H. tätigt, landen auf der Combox des amtlichen Verteidigers, ohne dass sich dieser verpflichtet fühlt, zurückzurufen.

Zum Thema Gerichtsstandfrage macht es sich Dr. Lucius Hagemann besonders einfach. Wörtlich schreibt er: 

"Die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörde und des Gerichts von Basel-Stadt erscheint als gegeben, da die erste falsche Anschuldigung zum Nachteil von Jenö (das formell schwerste Delikt) gemäss Anklage in Basel-Stadt stattgefunden hat."

Interessanterweise wurde Lehrer H. von der Basler Staatsanwaltschaft aber gar nie zu diesem angeblichen Delikt befragt. In den zehn Einvernahmen, wollte der Untersuchungsbeamte vor allem herausfinden, wer den Blog "Behördenkriminalität" bewirtschaftet. Auch in der Abschlusseinvernahme stellte man Lehrer H. keine Fragen zum Thema "Falsche Anschuldigung". Erst in der Anklageschrift stellte Lehrer H. fest, dass er aufgrund seiner Strafanzeigen gegen die Mobbing-Crew jetzt eine Retourkutsche wegen "Falscher Anschuldigung" kassieren musste. Dass Staatsanwältin Eva Eichenberger in beiden Fällen jeweils ihre Finger im Spiel hatte, ist Gegenstand des angeblich immer noch hängigen Befangenheitsantrages. Es ist davon auszugehen, dass Eva Eichenberger das angebliche Delikt in ihre Anklageschrift einbaute, um den Gerichtsstand Basel-Stadt zu erzwingen. Solche Methoden sind kriminell. In Zukunft wird sich jedes staatliche Mobbing-Opfer zweimal überlegen, ob es sich lohnt, die Verbrechen von kriminellen Mobbern strafrechtlich untersuchen zu lassen.

Der Pflichtverteidiger lic. iur. David Schnyder hat sich bis zum heutigen Tag zu dieser Problematik nicht geäussert.

Freitag, 12. Dezember 2014

Abgelehnte Zeugen

In kriminellen Scheinverfahren ist es üblich, dass alle Beweise, die den Beschuldigten entlasten, vom Richter abgelehnt werden. Auch im Mobbingfall Lehrer H. ist der zuständige Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann nur daran interessiert, Zeugen zuzulassen, die Negatives über Lehrer H. berichten können. Wörtlich missbraucht der massiv befangene Richter sein Amt folgendermassen:

"Auf die Ladung weiterer Zeugen (Eltern von Schülern, berufliche  und private Kollegen) wird verzichtet. Dass Lehrer H. auch Sympathisanten hatte, ist aktenkundig."

Mir dieser schäbigen Begründung werden auch die beiden Elternsprecherinnen Gaby Furger und Isabel Feder trickreich ausgeschaltet. Dies mit gutem Grund. Die beiden Elternsprecherinnen setzten sich 2006 vehement für den beschuldigten Lehrer ein und waren Augenzeuge, wie Gaby Jenö und Hans Georg Signer an einem Elternabend die Eltern über den Tisch zogen. Im Brief vom 5.9.06 an Lehrer H. redete Elternsprecherin Gabriela Furger Klartext. Wörtlich schrieb sie: 

"Im vergangenen Jahr habe ich Sie als innovativen, motivierten und ehrlichen Lehrer kennen gelernt. Als einen Gesprächspartner, der seine Meinung gegen aussen vertritt und geradlinig danach handelt. Sie haben die Kinder geführt und sie mit klaren und verständlichen Regeln zum leistungsorientierten Arbeiten motiviert. Die Kinder haben mit Stolz erzählt, dass sie in Deutsch bereits Grammatik der 3. Klasse durchnehmen. Sie haben es verstanden, den Kindern eine andere Welt der Musik zu zeigen, mit den Instrumenten zu improvisieren, auf der Bühne zu stehen und vor Publikum alleine zu singen und zu sprechen. Die Kinder wollten mit Ihnen den Rekord brechen und bis zur dritten Klasse sechs Musicals aufführen. In Ihren Musicals haben Sie unsere Kultur und Gesellschaft gespiegelt und wir konnten über politische Schnitzelbänke lachen und waren begeistert über den Tempeltanz eines Mädchens aus Sri Lanka. Ist es nicht unfair einen Lehrer aufgrund seines Engagements zu verurteilen, seine pädagogischen Fähigkeiten in Frage zu stellen und auf Kritik einiger betroffener Mütter beruflich zu ruinieren? Am Elternabend wurde uns mehrmals gesagt, dass der Entscheid der Kündigung zum Wohl der Kinder ausgesprochen wurde. Für die Klasse 2e kann das sicher nicht der Fall sein, da Sie als Mensch mit Ihrem Unterrichtsstil unersetzlich sind. Frau Jenö hat um blindes Vertrauen gebeten, was die Eltern ihr am selben Abend mündlich als auch schriftlich abgeschlagen haben. Ich habe Frau Jenö gefragt, ob sie von Ihnen bedroht wurde, worauf sie mit nein geantwortet hat."

Offensichtlich will auch Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann nicht hören, dass die von Jenö mehrfach wiederholte Lüge, Lehrer H. habe sie bedroht, in Wirklichkeit eine falsche Anschuldigung war. Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, die sämtliche Strafverfahren gegen die gesamte Mobbing-Crew trotz klarer Beweise einstellte, verdrehte sämtliche wahren Aussagen von Lehrer H. in ihr Gegenteil und unterstellte dem Lehrer Üble Nachrede, Verleumdung und falsche Anschuldigung. Eine Staatsanwältin, die derart ihr Amt missbraucht und die Rechtspflege in die Irre führt, ist kriminell und sollte schleunigst aus dem Verkehr gezogen werden.

Auch Elternsprecherin Isabel Feder meldete sich am 1.9.06 beim gekündigten Lehrer. Wörtlich schrieb sie: 

"Als wir kurz vor Schulanfang erfahren haben, dass Sie bis auf Weiteres in der OS-Brunnmatt nicht mehr unterrichten würden, waren wir bestürzt. Wir hatten den widerlichen, tendenziösen Artikel im Basler-Stab vor zwei Jahren gelesen, dachten aber, weil es mit der Klasse 1e so gut geklappt hatte und keine negativen Bemerkungen zu unseren Ohren gekommen waren, dass Sie in ruhigere Gewässer angelangt waren. Unsere ältere Tochter Caroline hat vom Unterricht bei Ihnen, ob in Deutsch, Musik, Sport oder Geschichte, in den Jahren 1999-2002 sehr profitiert. Die verschiedenen Lager, die Sie durchgeführt haben, sind problemlos gelaufen. Die zweimal im Jahr aufgeführten Musicals waren Highlights, die wir alle in bester Erinnerung haben. Das Weihnachtssingen in der Bahnhofunterführung werden wir nie vergessen. Wir waren deshalb sehr froh, als unsere jüngere Tochter Nathalie letztes Jahr in die Klasse 1e gekommen ist und Sie als Klassen-, Musik- und Deutsch-Lehrer hatte. Das erste Schuljahr im Brunnmatt-Schulhaus ist für Nathalie durchaus positiv gelaufen. Sie würde Sie sehr gerne wieder als Lehrer haben."

Offensichtlich will Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann mit allen Mitteln verhindern, dass das Lügengeflecht aus dem Basler Erziehungsdepartement entlarvt wird. Deshalb ist es besonders wichtig, dass möglichst viele Interessierte der öffentlichen Verhandlung am Basler Strafgericht vom 5.2.15 beiwohnen. Nur wenn das Volk die Richter kontrolliert, kann Behördenkriminalität vermieden werden.

Lic. iur. Gabriella Matefi - Präsidentin am Appellationsgericht Basel-Stadt

Wer von der Basler Justiz Gerechtigkeit und Fairness erwartet, ist hier an der falschen Adresse. Auch lic. iur Gabriella Matefi liess dem Lehrer, der sich seit über 10 Jahren gegen staatliches Mobbing wehrt, keine Chance. In ihrem Entscheid vom 9.12.2014 kam sie zum Schluss, dass es völlig normal sei, dass in Basel-Stadt ein Strafrichter sämtliche Entlastungszeugen eines Beschuldigten ablehnen kann, mit der Begründung, es sei aktenkundig, dass der Beschuldigte auch Sympathisanten hatte. Die Begründung, die sich die linke Gabriella Matefi dabei leistet, ist an Absurdität kaum mehr zu überbieten. Wörtlich schreibt die befangene Rechtsverdreherin:

"Der Gesuchsteller begründet nicht, inwiefern die Ablehnung seiner Beweisanträge auf eine Befangenheit oder unzulässige Vorbefasstheit des Strafgerichtspräsidenten hinweisen soll."

In Tat und Wahrheit hatte sich Lehrer H. vorher die Finger wundgeschrieben. Auf insgesamt über sechs Seiten versuchte er der ignoranten Funktionärin vom Basler Appellationsgericht zu erklären, warum die Ablehnung von Zeugen ein faires Verfahren zunichte macht.

Wörtlich schrieb Lehrer H.: 

"Die Antwort des Gerichtspräsidenten Dr. Lucius Hagemann fiel leider äusserst kurz aus. Laut der geltenden Strafprozessordnung muss die Ablehnung von Beweisanträgen begründet werden. Aus meiner Sicht reicht Hagemanns Begründung, alle meine Zeugen abzulehnen, nicht aus. Meine Zeugen haben das Mobbing gegen mich hautnah miterlebt und sind deshalb für das laufende Verfahren von äusserster Wichtigkeit. Isabelle Feder und Gabriela Furger waren Elternsprecherinnen der Klasse, in welcher ich Klassenlehrer war. Die beiden Mütter waren entsetzt über meine Entlassung und hatten sich vehement für mich eingesetzt. Diese beiden Zeugen einfach mit der Begründung, es sei aktenkundig, dass Lehrer H. auch Sympathisanten hatte, abzulehnen, ist aus meiner Sicht rechtswidrig und reicht aus, Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann als befangen zu erklären. Jürg Stähli hatte seine beiden Töchter ebenfalls bei mir. Er ist Augenzeuge des Mobbings gegen mich und hat sogar einen mehrseitigen Brief an Regierungsrat Eymann geschrieben. Diesen Zeugen abzulehnen, ist rechtswidrig. Deshalb muss Dr. Lucius Hagemann als Richter in den Ausstand treten. Regula Stotz war über Jahre meine Arbeitskollegin. Mit ihr habe ich über zehn Jahre lang verschieden Klassen durch die OS geführt. Sie hat mich nie als selbst- bzw. fremdgefährlich erlebt, sondern als zuverlässigen Kollegen sehr geschätzt. Ich habe mit ihr diverse Lager organisiert, die für die Schulkinder und die Leiter jeweils ein unvergessliches Erlebnis bedeuteten. Meine ehemalige Mitarbeiterin als Sympathisantin zu bezeichnen, um sie als Zeugin auszuschalten, ist rechtswidrig. Deshalb ist Dr. Lucius Hagemann als befangen zu erklären. Piet Westdijk hat mich als Psychiater durch das massive Mobbing begleitet. Er hat mehrere Gespräche mit mir geführt und festgestellt, dass ich weder an einer psychischen Krankheit leide, noch arbeitsunfähig bin. Diese Fachperson als Zeugen abzulehnen, ist ein Skandal. Dr. Lucius Hagemann ist daher als befangen zu erklären. Die Tatsache, dass Dr. Lucius Hagemann der Cousin der beiden Hagemanns  ist, deren Zeitungen mich in der Öffentlichkeit mit den Artikeln "Lehrer droht Behörden" vorsätzlich verleumdeten, ist ebenfalls ein Grund, diesen Gerichtspräsidenten wegen Befangenheit auszuwechseln. Es ist keines Falls "abwegig" jeden geringsten Hinweis auf "Vetterliwirtschaft" in der Justiz ernst zu nehmen. Dr. Lucius Hagemann ist daher wegen massiver Befangenheit in den Ausstand zu treten. Dass Dr. Lucius Hagemann mich nicht darauf hinweist, dass abgewiesene Anträge an der Hauptverhandlung erneut gestellt werden können, beweist ebenfalls, dass dieser Richter nur einseitig agiert. Dr. Lucius Hagemann ist daher als massiv befangener Richter nicht mehr tragbar. Im Übrigen hat Dr. Lucius Hagemann noch immer nicht bemerkt, dass sich die mir unterstellten Verbrechen gar nicht im Kanton Basel-Stadt ereignet haben können, da mein Computer immer in meinem Haus in Münchenstein stand! Das Basler Strafgericht ist also in meinem Fall überhaupt nicht zuständig! Aus diesem Grund ist das gesamte Strafverfahren gegen mich mit sofortiger Wirkung einzustellen. Ich hoffe, dass diese Fakten ausreichen, um Dr. Lucius Hagemann wegen massiver Befangenheit von meinem Fall abzuziehen."

Dass Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann dem Beschuldigten Lehrer H. sämtliche Zeugen verweigert, ist ein Skandal. Dass die linke Funktionärin lic. iur. Gabriella Matefi diesen Entscheid stützt und den arg gebeutelten Lehrer H. mit Fr. 500.-- zur Kasse bittet, entlarvt das bösartige System. Völlig unschuldige Menschen werden von kriminellen Beamten und Behörden als potentielle Selbstmörder und Amokläufer verleumdet, um sie dann Schritt für Schritt juristisch in die Scheisse zu reiten und finanziell auszusaugen. Lic. iur. Gabriella Matefi ist ein Teil dieses Systems und hat daher einen Ehrenplatz auf diesem Blog redlich verdient.

Donnerstag, 20. November 2014

Dr. Lucius Hagemann - Strafgerichtspräsident Basel-Stadt


Obwohl sämtliche Delikte von Lehrer H. in Basel-Land begangen worden sein sollen, fühlt sich der Gerichtspräsident von Basel-Stadt dafür zuständig. Wörtlich schreibt Dr. Lucius Hagemann:

"Die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörde und des Gerichts von Basel-Stadt erscheint als gegeben, da die erste falsche Anschuldigung zum Nachteil von Jenö (das schwerste Delikt) gemäss Anklage in Basel-Stadt stattgefunden hat."

Es ist richtig, dass Lehrer H. eine Strafanzeige gegen Gaby Jenö in Basel-Stadt getätigt hat. Er wurde von Gaby Jenö nachweislich als potenzieller Selbstmörder und Amokläufer verunglimpft und wollte deshalb das Verhalten seiner Chefin strafrechtlich überprüfen lassen. Daraus eine "falsche Anschuldigung" zu basteln, ist bösartig und kriminell. Lehrer H. hat nie eine falsche Anschuldigung getätigt, sondern bis zum Bundesgericht seine Rechte wahrgenommen. Dass er damit gegen Windmühlen kämpfen würde, konnte er nicht wissen, da er der festen Überzeugung war, in der Schweiz ein gerechtes Justizsystem vorzufinden.

"Die Strafverfahren gegen Jenö, Baerlocher, Gutzwiller, Signer und Eymann wurden rechtskräftig eingestellt. Es bestehen keine Gründe, diese wieder aufzunehmen."

Aus unserer Sicht gäbe es sehr wohl Gründe die Strafverfahren wieder aufzunehmen. Bis auf den heutigen Tag wurden die von Jenö behaupteten Drohmails, die Lehrer H. angeblich geschrieben haben soll, nicht gefunden. Sämtliche Richter, auch Dr. Lucius Hagemann, ignorieren diese Tatsache vorsätzlich.

"Die Frage der Befangenheit von Staatsanwältin Eichenberger wird zu gegebener Zeit vom Appellationsgericht beantwortet."

Aus unserer Sicht hatte das Appellationsgericht genügend Zeit, die Befangenheit von Staatsanwältin Eichenberger endlich anzuerkennen. In den Einstellungsverfügungen betreffend der Strafverfahren gegen Jenö, Baerlocher, Gutzwiller, Signer und Eymann unterstellte die kriminelle Staatsanwältin Lehrer H. querulatorischen Absichten. Die Rekurskommission des Basler Strafgerichts stellte allerdings klar fest, dass Lehrer H. mit seinen Strafanzeigen völlig korrekt gehandelt hatte. Es besteht die Gefahr, dass sich Eichenberger für diese Niederlage im aktuellen Verfahren rächt. Auch die Tatsache, dass Eichenberger nur einseitig ermittelt, dürfte schon ausreichen, diese Staatsanwältin von der bevorstehenden Verhandlung auszuschliessen.

"Der Wechsel der amtlichen Verteidigung fällt ausser Betracht. Der Vorwurf von Lehrer H. gegenüber dem Verteidiger (und Grund des Vertrauensverlustes), dieser habe entgegen seiner Weisung keinen Befangenheitsantrag betreffend Staatsanwältin Eichenberger gestellt, ist nicht zutreffend. Denn der Verteidiger hat am 3.7.14 einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Schriftenwechsel wurde Ende September geschlossen. Der Entscheid des Appellationsgerichts steht noch aus."

Seit dem 3.7.14 sind mehrere Monate verstrichen, ohne dass Pflichtverteidiger David Schnyder seinen Klienten Lehrer H. informiert hätte. Telefonanrufe von Lehrer H. werden systematisch auf die Combox umgeleitet und Schnyder hält es nicht für nötig zurückzurufen. Sogar die Beweisanträge musste Lehrer H. selbstständig ohne die Mitwirkung seines Pflichtverteidigers einreichen.

"Es ist letztlich Sache des Verteidigers, welche Eingaben er tätigt. Ein Wechsel der amtlichen Verteidigung wäre mit enormen Mehrkosten und Zeitverlust verbunden und würde die Situation wohl nicht entschärfen."

Mit diesen beiden Äusserungen wird aus unserer Sicht klar, dass Dr. Lucius Hagemann ebenfalls zum Basler-Machtfilz gehört. Lehrer H. wollte sich immer selber verteidigen. Pflichtverteidiger David Schnyder wurde ihm von der Basler Staatsanwaltschaft aufgezwungen. Ein Rekurs dagegen wurde vom Basler Appellationsgericht abgelehnt. Dass es letztlich Sache des Verteidigers sei, welche Eingaben dieser tätige, entlarvt die fragwürdige Rechtsauffassung von Gerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann. Es scheint, dass aus der Sicht dieses Gerichtspräsidenten der Angeschuldigte überhaupt keine Rechte hat.

"Auf die Anhörung von Dr. Westdijk in der Hauptverhandlung wird verzichtet. Dessen Einschätzung ist im Gutachten vom 5.7.07. festgehalten. Dieses ist Aktenbestandteil und kann somit im Verfahren Berücksichtigung finden."

Dr. Piet Westdijk war der einzige, der den Lehrer ernst nahm. Dass dieser Sachverständige nicht zur Verhandlung zugelassen werden soll, entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Offensichtlich ist auch dieser Richter nicht im Geringsten an der Wahrheitsfindung interessiert. Aus diesem Grund lässt er auch sämtliche von Lehrer H. aufgebotenen Zeugen nicht zu Wort kommen.

"Auf die Ladung weiterer Zeugen (Eltern von Schülern, berufliche und private Kollegen) wird verzichtet. Dass Lehrer H. auch Sympathisanten hatte, ist aktenkundig."

Auf Grund dieser arroganten Verfügung entpuppt sich auch Gerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann als massiv befangener Richter, der alles unternimmt, um die Erfolgschancen von Lehrer H. zu minimieren. Die Tatsache, dass Hagemann keinen einzigen Zeugen von Lehrer H. berücksichtigt, beweist, dass Lehrer H. nicht mit einem fairen Verfahren rechnen kann. Es ist daher zu hoffen, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger der Verhandlung beiwohnen. Nur wenn das Volk seine Kontrollfunktion wahrnimmt, kann richterliche Willkür entlarvt und publik gemacht werden. Die Verhandlung ist öffentlich und findet statt am: 5.2.2015 ab 8.15 Uhr im Saal 1 des Basler Strafgerichts an der Schützenmattstrasse 20.

Mittwoch, 19. November 2014

Lehrer H. - angeklagtes Mobbing-Opfer


Am 5.2.15 steht Lehrer H. zum ersten Mal in seinem Leben vor Gericht. Nie in seinem Leben hatte der untadelige Lehrer gegen Gesetze verstossen. 2006 wurde er von seiner Chefin Gaby Jenö zum ersten Mal verleumdet, Drohungen ausgestossen zu haben. Mit dieser böswilligen Falschanschuldigung wollte die damalige OS-Rektorin dem beliebten und pflichtbewussten Lehrer kündigen. Die Kündigung war allerdings rechtswidrig, trotzdem wurde Jenö von SVP-Richter Marc Oser freigesprochen.

Jetzt muss also Lehrer H. vor Gericht antraben. Doch was hat er eigentlich verbrochen? Er hat sich gegen das perfide Mobbing gewehrt, das sich gewisse Leute aus dem Basler Erziehungsdepartement für den Lehrer ausgedacht hatten. Sich wehren, heisst nichts Anderes, als die Wahrheit zu verbreiten. Wir haben Lehrer H. dabei geholfen. Alle unsere Recherchen haben ergeben, dass Lehrer H. völlig unschuldig ist, aber zum Spielball des Basler Machtfilzes geworden ist. Wer zum Basler Machtfilz gehört, kann in diesem Blog nachgelesen werden.

Zum Basler Machtfilz gehört auch die Basler Staatsanwaltschaft, welche die Lizenz hat, gewaltige Lügenkonstrukte als Wahrheit zu verkaufen. Allzweckwaffe dieser Behörde ist die ehemalige Polizistin lic. iur. Eva Eichenberger, die keine Lüge auslässt, Lehrer H. massiv zu beschuldigen. Ihr hat es Lehrer H. zu verdanken, dass das Verfahren eine Dimension angenommen hat, die jeglichen gesunden Menschenverstand vermissen lässt. Alleine die Anklageschrift umfasst 350 Seiten. Auf diesen Seiten werden die Fakten systematisch zu Übler Nachrede verbogen, um dem völlig integren Lehrer massiv zu schaden.

Dass die Staatsanwaltschaft sämtliche Wiedersprüche in der Argumentation der Truppe aus dem Erziehungsdepartement systematisch ignoriert, beweist, dass die Basler Staatsanwaltschaft eine kriminelle Behörde ist. Wo sind die Drohmails, die Lehrer H. angeblich geschrieben haben soll? Wie lauten die Textstellen in diesem Blog, die nicht der Wahrheit entsprechen? Weshalb wird Lehrer H. wegen Rassismus angeklagt, obwohl er sich nie rassistisch geäussert hat? Weshalb wird Lehrer H. wegen Pornographie angeklagt, obwohl die Comics für Erwachsene, die auf seinem Computer gefunden wurden, völlig legal sind? Warum wird Lehrer H. wegen Irreführung der Rechtspflege angeklagt, obwohl die Ermittlungen der Polizei klar ergeben haben, dass Lehrer H. diese Straftat auf keinen Fall begangen haben kann?

Es geht in diesem Gerichtsfall nicht um Gerechtigkeit. Es geht darum, einen äusserst integren Lehrer mit allen Mitteln fertig zu machen, nur weil dieser sich erfrecht hatte, den Basler Machtfilz in seiner hässlichsten Fratze zu entlarven. Die von Staatsanwältin Eva Eichenberger auf 350 Seiten aufgeblasene angebliche Üble Nachrede entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein echter Basler-Krimi, der nicht von den üblichen Verbrechern erzählt, sondern von kriminellen Beamten und Behörden, die ihr Amt systematisch und vorsätzlich missbrauchen.

Ob das Dreiergericht unter der Leitung von Dr. Lucius Hagemann ebenfalls zu diesem Machtfilz gehört, können Sie selber herausfinden, wenn Sie am 5. Februar 2015 den Saal 1 des Basler Strafgerichts besuchen. Die Verhandlung ist öffentlich. Auf dem Gerichtsareal gibt es keine Parkiermöglichkeiten.

Dr. Christoph Eymann - Erziehungsminister Basel-Stadt



Wenn man Dr. Christoph Eymann auf der Strasse trifft und ihn zum Mobbing-Skandal betreffend Lehrer H. befragt, spult der brilliante Rhetoriker immer wieder die selbe Leier ab: Lehrer H. müsse zuerst wieder gesund werden, bevor man ihn wieder als Lehrer beschäftigen könne.

Fakt ist: Lehrer H. war gar nie krank! Unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann entwickelten dessen Mitarbeiter Gaby Jenö, Thomas Baerlocher, Dr. Peter Gutzwiller und Hans Georg Signer einen arglistigen Plan, wie Lehrer H. aus dem Basler Schuldienst herausgemobbt werden konnte. Man dichtete dem engagierten und beliebten Lehrer einfach eine psychische Krankheit an, mit dem Ziel, ihn über einen bestellten Psychiater "arbeitsunfähig" schreiben zu lassen.

Lehrer H. musste nur noch in die Falle tappen und sich vom staatlich bestellten Dr. Daniel Fasnacht begutachten lassen. Da Lehrer H. den arglistigen Plan aber durchschaut hatte, liess er sich von einem anderen Psychiater untersuchen. Dr. med. Piet Westdijk kam in seinem Psychiatrischen Gutachten zum Schluss, dass Lehrer H. völlig gesund und zu 100 Prozent arbeitsfähig ist.

Dass Eymann und Co. dieses Gutachten nicht akzeptierten, liegt auf der Hand. In Wirklichkeit wollten Eymann und seine Mitarbeiter den Lehrer in einer psychiatrischen Klinik bis auf weiteres entsorgen. Allerdings hatten die Verschwörer die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Lehrer H. verlangte vom Erziehungsdepartement sämtliche Dokumente und wies nach, dass der arglistige Plan von Jenö, Gutzwiller, Baerlocher und Signer nur funktionieren konnte, weil Regierungsrat Eymann das kriminelle Vorgehen vorher abgesegnet hatte.

Leider spielt auch die Basler Staatsanwaltschaft das böse Spiel von Dr. Christoph Eymann mit. Obwohl die Fakten klar auf Mobbing verweisen, ermittelte Staatsanwalt Dr. Beat Voser nicht gegen die arglistige Mobbing-Truppe, sondern gegen den Lehrer, der sich gegen seine widerliche Entlassung gewehrt hatte. Ohne richterlichen Beschluss liess Voser das Haus von Lehrer H. durchsuchen, um in den Besitz von zahlreichen Dokumenten zu kommen, die beweisen, dass sogar Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser sein Amt vorsätzlich missbraucht hatte.

Dass die Basler Staatsanwaltschaft einseitig ermittelt, beweist die von Dr. Beat Voser verbrochene Editionsverfügung, die unterdessen als PDF-File im Internet vollständig abrufbar ist. Darin werden die Fakten wider besseren Wissens als falsch und ehrverletzend dargestellt.

Auch im nächsten Jahr bleibt es spannend: Gegen Regierungsrat Eymann läuft eine Strafanzeige, weil dieser den engagierten Lehrer in einem BaZ-Interview als "Stalker" bezeichnet hatte. Es ist davon auszugehen, dass der Erste Staatsanwalt lic. iur. Alberto Fabbri auch diese Strafanzeige in den Boden stampfen wird. In Basel-Stadt herrscht bekanntlich nicht das Recht, sondern, wie es der Basler Justizkritiker Dr. Peter Zihlmann so treffend ausdrückt: ein mafia-ähnliches System.

Aufgrund dieses Textes liess Dr. Christoph Eymann Lehrer H. wegen Übler Nachrede strafrechtlich verfolgen.

Regula Steinemann - Anwältin von Gaby Jenö



Rechtsanwälte sind dafür bekannt, dass sie für Geld so ziemlich alles machen. Lic. iur. Regula Steinemann schreckt nicht einmal davor zurück, den schwer in seiner Ehre verletzten Lehrer H. noch zusätzlich zu betreiben. Es ist der jungen Anwältin egal, dass ihre Mandantin Gaby Jenö den völlig unbescholtenen Lehrer als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet hatte, um ihm anschliessend rechtswidrig zu kündigen. Lehrer H. glaubte an das schweizerische Rechtssystem und verklagte Jenö wegen Übler Nachrede. Leider sprach der schwer befangene Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser die Angeklagte frei, nachdem er zuvor sämtliche Zeugen von Lehrer H. zum Schweigen genötigt hatte. Dass Richter Oser dem arbeitslosen Lehrer auch noch willkürlich sämtliche Kosten aufhalste, konnte der rechtswidrig entlassene Lehrer schwerlich nachvollziehen. Offensichtlich soll Lehrer H. mit allen Mitteln psychisch und finanziell fertig gemacht werden. Zum Glück ist Lehrer H. Christ und Pazifist. Er beschreitet weiterhin den sog. "Rechtsweg".


Aufgrund dieses Textes liess Regula Steinemann Lehrer H. wegen Übler Nachrede strafrechtlich verfolgen.

lic. iur. Barbara Pfister - Anwältin von Gaby Jenö





Wer als Anwältin der wegen Ehrverletzung beklagten ehemaligen OS Rektorin Gaby Jenö auftreten will, muss fähig sein, die Wahrheit nach Strich und Faden skrupellos zu verdrehen. Advokatin lic. iur. Barbara Pfister ist nicht nur Rechtsanwältin, sondern war auch Geschäftsführerin der Angestellten Vereinigung Region Basel, Geschäftsführerin des Verbandes der Angestellten Drogistinnen und Drogisten, Geschäftsführerin Bankpersonalverband Nordwestschweiz und Mitglied der Tripartiten Kommission Basel-Stadt.


Bereits zu Beginn der Verhandlung gegen ihre Mandantin Gaby Jenö trickste die clevere Juristin den völlig unerfahrenen nicht vom Volk gewählten Gerichtspräsidenten lic. iur. Marc Oser listig aus:

„Meines Wissens gibt es eine Beweisliste. Diese Zeuginnen sind nicht erwähnt. Ich beantrage, diese Zeuginnen nicht anzuhören, da wir das Recht haben, vorab davon in Kenntnis gesetzt zu werden.“

Richtig ist: Lehrer H. kann seine Zeuginnen auch als Überraschungscoup zur Verhandlung mitnehmen. Dass der Richter die Zeuginnen nicht zulässt, ist ein Justizskandal.

Auch in ihrem Plädoyer schreckte lic. iur Barbara Pfister nicht zurück, Dinge zu behaupten, die in den entsprechenden Akten nirgends nachzulesen sind. Hier ein paar Kostproben:

„Lehrer H. sagte klar, dass er sich mit der Situation vergleiche und sich als Opfer einer Verschwörung sehe.“

Richtig ist: Lehrer H. hat als engagierte Lehrkraft das Thema Mobbing an seiner Schule immer wieder thematisiert. In einer Lehrer-Sitzung forderte er seine neue Rektorin Gaby Jenö sogar auf, in Sachen Mobbing endlich aktiv zu werden. Die Rektorin nahm den Ball auf und mobbte den unbequemen Lehrer generalstabsmässig aus ihrer Schule. Unterdessen sind sogar Staatsanwältinnen und Richterinnen an der Verschwörung gegen Lehrer H. beteiligt.

„Der Zusammenhang in dem der Name Tschanun fiel, ist nicht relevant.“

Richtig ist: Lehrer H. wollte sich Hilfe holen, bei seiner Kollegin Claudia Gass und beim Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus, weil er sich von Gaby Jenö gemobbt fühlte. Offensichtlich gehört es zum Staatsystem, rechtschaffene Menschen solange behördlich zu terrorisieren, bis die betroffene Person ausrastet. Mit anderen Worten, das System treibt ahnungslose Bürgerinnen und Bürger in die Eskalation.

„Die Beklagte machte daraufhin Anzeige bei der Polizei, da sie die Situation als bedrohlich empfand.“

Richtig ist: Gaby Jenö ist für die Situation verantwortlich. Mit ihren diversen Schreiben hat sie den vorbildlichen Lehrer systematisch als potentiellen Gewalttäter verleumdet. Ihre pathologischen Bedrohungsgefühle missbraucht sie dazu, Lehrer H. eine strafbare Handlung zu unterstellen. Dass diese Frau die Basler Sekundarstufe I leitet, ist ein Skandal!

„Sie verfolgte die Absicht, sich, den Kläger und das Umfeld vor Eskalationen zu schützen.“

Richtig ist: Das völlig unverhältnismässige und rechtswidrige Vorgehen von Gaby Jenö generierte die Eskalation. Das Umfeld von Lehrer H. wurde durch die arglistigen Lügen von Gaby Jenö völlig unnötig verängstigt. Eine Rufmörderin darf keine Schule leiten!

„Es geht nur darum, dass die Beklagte gegenüber der Strafverfolgung sagte, er habe gegenüber Dritten geäussert, er fühle sich wie Tschanun.“

Richtig ist: Weder Claudia Gass noch Peter Grossniklaus haben behauptet, Lehrer H. habe sich wie Tschanun gefühlt. Diese Behauptung gehört zu den vorsätzlichen Lügen von Gaby Jenö, um dem rechtschaffenen Lehrer möglichst intensiv zu schaden. Dass dieser offensichtliche Rufmord von sämtlichen Behörden bis hinauf zum Bundesgericht vertuscht wird, ist ein Skandal!

„Es geht nicht um Kündigung oder Aktion Barrakuda.“

Richtig ist: Das primäre Ziel von Gaby Jenö war immer die Entlassung des Lehrers. Da keine Kündigungsgründe vorlagen, musste mittels arglistigen Lügen mehre Eskalationsstufen gezündet werden. Dass die Strafverfolgungsbehörden sämtliche Strafanzeigen gegen Gaby Jenö rechtwidrig einstellten, ist ein Skandal!

„Es geht auch nicht um Suiziddrohungen oder das vorhandene Parteigutachten.“

Richtig ist: Eine Rektorin die ihren Mitarbeitern Suiziddrohungen andichtet, missbraucht massiv ihr Amt. Selbst- und Fremdgefährdung wird von Schreibtischtätern immer dann in Erwägung gezogen, wenn unbequeme Menschen zwangspsychiatrisch wegsperrt werden sollen. Lehrer H. hatte nie das Bedürfnis sich selber oder andere zu gefährden. Er wollte nur seinen Job als Lehrer möglichst gut machen. Offensichtlich verträgt das Basler Schulsystem keine ehrlichen Lehrkräfte!

„Die Beklagte wiederholte nur das, was der Kläger bereits von sich aus gegenüber Dritten sagte.“

Richtig ist: Die Beklagte beschuldigte Lehrer H. immer wieder Drohungen ausgestossen zu haben. Mit ihrer gezielten Lügen, pervertierte sie den rechtschaffenen Lehrer vorsätzlich zum angeblichen Amokläufer. So viel kriminelle Energie muss strafrechtlich verfolgt werden.

„Er bestritt nicht, den Vergleich selbst gemacht zu haben.“

Richtig ist: Lehrer H. hat immer bestritten, sich wie Tschanun gefühlt zu haben. Er gibt allerdings zu, bei seinen Internet-Recherchen zum Thema Mobbing auf diesen Namen gestossen zu sein. Jemandem böswillig zu unterstellen, er sei ein potentieller Amokläufer, ist eine widrige Grenzüberschreitung, die strafrechtlich verfolgt werden muss.

„Die Beklagte beschuldigte ihn nicht eines unehrenhaften Verhaltens.“

Richtig ist: Die Beklagte beschuldigte den Lehrer strafbare Handlungen begangen und sie mit dem Tod bedroht zu haben.

„Es ist dokumentiert, dass der Kläger den Vergleich brachte und sich mit Tschanun verglich.“

Richtig ist: Nur Gaby Jenö und die Untersuchungsbeamtin der Staatsanwaltschaft verbreiten diese Lüge. Sämtliche Akten belegen, dass diese Ausage von Barbara Pfister demzufolge auch eine Lüge ist.

„Sie handelte mit berechtigten Interessen zum Schutz von Schülern, Lehrern und Schulleitung sowie zu seinem eigenen Schutz.“

Richtig ist: Gaby Jenö veranlasste mit ihren krankhaften Lügengeschichten eine Eskalation, welche das gesamte Umfeld von Lehrer H. völlig unnötig verängstigte. Sie riskierte mit ihren frei erfundenen Anschuldigungen eine unverhältnismässige Zuspitzung der Situation. Mit berechtigten Interessen hat das alles nichts zu tun, sondern mit vorsätzlichem Rufmord!

„Er torpedierte jede Hilfestellung und es gab Indizien für ein Bedrohungspotential.“

Richtig ist: Lehrer H. hoffte sogar auf Hilfe von Regierungsrat Eymann. Allerdings erhielt er von niemandem Unterstützung. Die angeblichen Indizien für ein Bedrohungspotential wurde von der staatlichen Mobbing-Truppe nach Lust und Laune frei erfunden. Lehrer H. blieb aber immer sachlich und liess sich durch das kriminelle Verhalten seiner Gegner nie provozieren.

„Die Aussagen gegenüber der Polizei gingen nicht über das Notwendige hinaus.“

Richtig ist: Das Lügengebäude von Gaby Jenö ist schon längst zusammengekracht. Die von ihr erfundenen angeblichen "Drohmails" existieren definitiv nicht. Auch das von Gaby Jenö behauptete, Inspektionsmitglied, das angeblich befürchtet, Lehrer H. „ballere“ mal in der Schule herum, ist bis auf den heutigen Tag unauffindbar. Ihre Aussagen gegenüber der Polizei sind vorsätzlicher Rufmord!

„Sie verfolgte berechtigte Interessen, dass sie Gründe hatte, die Behauptungen in guten Gründen wahr zu halten.“

Richtig ist: Mit ihrer Strafanzeige versuchte die arglistige Gaby Jenö ihre Lügengeschichten zu legitimieren und Lehrer H. vorsätzlich zu schaden. „Mobbing“ in „berechtigte Interessen“ zu pervertieren, ist schändlich. Eine Rechtsanwältin, die aus pekuniären Gründen systematisch die Wahrheit verdreht, macht sich für den Rest ihres Lebens unglaubwürdig.

„Wer Tschanun ins Spiel bringt, darf sich nicht über die entsprechenden Assoziationen wundern.“

Richtig ist: Tschanun ist ursächlich ein Mobbing-Opfer. Um Mobbing erfolgreich zu bekämpfen braucht es Menschen, die Mobbing verhindern wollen. Wer den Fall Tschanun totschweigt, verhindert die Bekämpfung von Mobbing. Im Übrigen verleumdete Gaby Jenö den mutigen Lehrer bereits als potentiellen Gewaltäter, bevor dieser begann, zum Thema "Tschanun" zu recherchieren.

Die Rechtsanwältin Barbara Pfister ist unterdessen von ihren zahlreichen Ämtern zurückgetreten.


Aufgrund dieses Textes liess Barabara Pfister Lehrer H. wegen Übler Nachrede strafrechtlich verfolgen.

Thomas Baerlocher - Personalleiter Schulen




Dank seinem Aufstieg in der SP hat es der studierte Biologe Thomas Baerlocher sogar zum Personalleiter Schulen gebracht. Als Parteipräsident der SP gestaltet er nicht nur die Zukunft der Partei, sondern auch die Zukunft der Lehrkräfte, die nicht ungeprüft die linken Ideologien für den Unterricht adaptieren wollen. Im Fall Lehrer H. ging Thomas Baerlocher sogar so weit, dass er Lehrer H., nach guter alter DDR-Manier bei der Vormundschaftsbehörde dessen Wohngemeinde als schwer psychisch kranken Mitarbeiter verleumdete. Baerlocher, unter den Genossen liebevoll auch „Kardinal“ oder „kleiner Machiavelli“ genannt, liess keine Lüge aus, um dem ahnungslosen Lehrer H. möglichst effizient zu schaden. Getreu dem Motto „der Zweck heiligt die Mittel“ baute der Personalleiter Schulen ein Lügengebäude auf, welches offensichtlich die „subjektiven Wahrnehmungen“ der OS Rektorin Gaby Jenö zu untermauern hatte. Als Lehrer H. den Brief von Baerlocher bei der Vormundschaftsbehörde zum ersten Mal zu Gesicht bekam, traute er seinen Augen nicht. Die Lügen waren so dick aufgetragen, dass nicht einmal die Vormundschaftsbehörde den Brief ernst nehmen konnte. Hier ein paar Original-Lügen des „kleinen Machiavelli“:
„Herr H. weigert sich den behördlichen Weisungen Folge zu leisten.“
„Er hat gestern einem Aufgebot des Amtsarztes für eine amtsärztliche Untersuchung nicht Folge geleistet.“
„Diese Zuweisung durch uns erfolgte vor dem Hintergrund der psychischen Situation von H.. Für uns ist klar, dass Herr H. am 14. August 2006 nicht mehr unterrichten darf und kann.“
„Die Indizien deuten auf ein sehr hohes Bedrohungspotential gegen sich selbst, aber auch gegenüber seiner Umgebung: Aussagen über Suizid oder Bedrohungen gegenüber den vorgesetzten Stellen zeigen dies auf.“
„Dringendes ärztliches Handeln ist aus unserer Sicht angesagt.“
Mit seinem arglistigen Schreiben hatte Baerlocher die Absicht die Situation bis zur Eskalation zuzuspitzen. Allerdings hatte er bei der Vormundschaftsbehörde keine Chance. Die Vormundschaftsbehörde hörte sich Lehrer H. an und entschied völlig sachlich und korrekt:
Aufgrund der Rechts- und Sachlage wird auf die Errichtung vormundschaftlicher Massnahmen für H. verzichtet und die Akte der Vormundschaftsbehörde wird geschlossen.“
Damit war der Mobbingfall Lehrer H. aber noch lange nicht erledigt. Als nächstes instrumentalisierten die Genossen aus der SP den Vertrauensarzt der kantonalen Gesundheitsdienste Dr. med. Marc Meier. Dieser war dafür bekannt, Diagnosen zu stellen, bevor er seine „Patienten“ überhaupt gesehen hatte.


Aufgrund dieses Textes liess Thomas Baerlocher Lehrer H. wegen Übler Nachrede strafrechtlich verfolgen.

Gaby Jenö - Rektorin der Orientierungsschule



Diverse interne E-Mails und Aussagen von Gaby Jenö beweisen, dass die OS-Rektorin mit ihren "subjektiven Wahrnehmungen" im aktuellen Mobbingfall des ED vorsätzlich eine masslose Hysterie entfacht hatte, um damit eine Eskalation der Ereignisse zu provozieren, die jeglichen gesunden Menschenverstand vermissen lässt. Aufgrund des von ihr mutwillig erzeugten Klima der Angst, wurde Lehrer H. von einer Sondereinheit der Kantonspolizei Basel-Land an seinem Wohnort mit Brachialgewalt überwältigt und dem Untersuchungsgefängnis Waaghof zugeführt. Allerdings gelang es Gaby Jenö nicht, den völlig ahnungslosen Lehrer H. fristlos zu entlassen, ihn zu kriminalisieren und ihn schliesslich in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt zu einem IV-Fall zu "therapieren". Lehrer H. liess sich von niemandem provozieren, blieb immer gelassen und wusste sich zu wehren.
Bis auf den heutigen Tag ist Lehrer H. von Regierungsrat Dr. Christoph Eymann leider in keinerlei Art und Weise unterstützt worden. Die folgenden Dokumente kennt auch Dr. Christoph Eymann. Trotzdem ist der Leiter des Erziehungsdepartements immer noch der Meinung, dass Gaby Jenö "ihren Auftrag verantwortungsvoll wahrgenommen und die gesetzlichen Vorschriften korrekt angewandt" hat. Das Appellationsgericht hat die Entlassung von Lehrer H. am 18.12.07 aber als unrechtmässig erklärt und damit die Kündigungsverfügung von Gaby Jenö wieder aufgehoben. Noch immer hindert Gaby Jenö Lehrer H. jedoch daran, seiner Arbeit nachzugehen. Die folgenden Original-Zitate zeigen deutlich auf, wie Gaby Jenö mittels ihren "subjektiven Wahrnehmungen" ein Klima der Angst geschaffen hatte, um Lehrer H. möglichst effizient zu schaden.

E-Mail von Gaby Jenö an Amtsarzt Dr. med. Marc Meier vom 11.8.06

Lieber Herr Meier
Ich habe soeben bei der Polizei versucht eine Anzeige zu machen. Die Polizistin wies mich darauf hin, dass Sie als Amtsarzt den Sozialdienst der Polizei und die Psychiatrie einschalten können. Ich denke, dies wäre gut und notwendig. Zudem habe ich jetzt auf Anraten der Polizei den Polizeiposten kontaktiert und sie schicken eine Patrouille vorbei, um zu schauen, ob alles in Ordnung ist. Weiter können sie aber nichts unternehmen.
Herzliche Grüsse
Gaby Jenö

Aussagen von Gaby Jenö anlässlich ihrer Strafanzeige gegen Lehrer H. vom 11.8.06

"Ich denke, er könnte sich auch selber etwas antun. Es wird einfach immer ein Stückchen ernster."
"Die erste direkte Drohung (Tschanun) fand am 07.08.2006 beim Gespräch mit Grossniklaus Peter statt. Er selber fühlte sich aber nicht bedroht und hat aus diesem Grund keine Anzeige erstattet. Mir wurde es aber mulmig und dachte mir, dass mir das überhaupt nicht gefalle."
"Er hat mich früher schon durch das ganze Lehrerzimmer verfolgt, weil ich nicht mit ihm reden wollte."
"Er hat nun alle Beschwerden fotokopiert. Er weiss also von welchen Personen welche Art von Beschwerden schriftlich eingegangen sind. Diese Situation kann ich nun natürlich auch nicht so leicht einschätzen."
"Ein Inspektionsmitglied ist an mich gelangt. Er hat mich gefragt, ob ich nicht Angst habe, dass Herr H. einmal herumballere? Da machen sich also allen Anschein auch noch andere Gedanken, nicht nur ich."

E-Mail von Gaby Jenö an Hans Georg Signer vom 15.8.06

Lieber Hans Georg
Nach dem sehr informativen Gespräch mit Herr Hänggi, denke ich, dass wir den Weg fristlose Kündigung wählen sollten. Allerdings hat er auch zu bedenken gegeben, dass eine Eskalation möglich wäre. Auf sein Anraten habe ich versucht, noch mit dem Psychiater von Baselland Kontakt aufzunehmen - die Vormundschaftsbehörde Baselland ist aber am Dienstagnachmittag nicht erreichbar. Um 6 Uhr treffe ich P. Grossniklaus und werde mit ihm ein Datum für die Inspektionssitzung vereinbaren.
Liebe Grüsse
Gaby Jenö

E-Mail von Gaby Jenö an Dr. med. Marc Meier vom 18.8.06

Lieber Herr Meier
Gestern Abend hat die Inspektion einstimmig die ordentliche Kündigung von H. beschlossen. Alle waren sichtlich erleichtert, dass es keine fristlose war. Herr Signer musste H. heute per mail informieren, dass er nicht mehr an der OS unterrichten wird, da in der BAZ morgen ein Zeitungsartikel erscheint, den sie nicht mehr gewillt ist zurückzuhalten. Gerne hätten wir dies heute H. und seinem Anwalt in einem Gespräch mitgeteilt, aber H. will dieses Gespräch erst am Dienstag, da sein Anwalt heute offensichtlich nicht abkömmlich ist. Ihre Vorschläge werde ich auch noch Herrn Signer und Herrn Baerlocher zeigen - ich denke aber, dass es schwierig wird, eine geeignete Arbeit zu finden.
Herzlichen Dank und gutes Wochenende
Gaby Jenö


Aufgrund dieses Textes liess Gaby Jenö Lehrer H. wegen Übler Nachrede strafrechtlich verfolgen.

Dr. Peter Gutzwiller - Schulpsychologe



Aufgrund einer völlig haltlosen Beschwerde einer Mutter, erhielt Lehrer H. von seiner Chefin Gaby Jenö die Weisung, sich einem sog. Coaching bei Dr. Peter Gutzwiller dem Leiter des Schulpsychologischen Dienstes zu unterziehen. Da weder die Schulhausleitung noch die Schulleitung sich für die Sicht von Lehrer H. interessierten, fühlte sich Lehrer H. anfänglich von Dr. Peter Gutzwiller sogar unterstützt. Naiv schilderte H. seine Probleme mit seiner neuen Chefin Gaby Jenö. Nie hätte Lehrer H. erwartet, dass gerade der sympathische und vertrauenserweckende Dr. Peter Gutzwiller der Auslöser für eine beispielslose Mobbing-Intrige werden sollte. Wie aber war es möglich, dass der sympathische Leiter des Schulpsychologischen Dienstes Lehrer H. derart arglistig täuschen konnte? Der Schlüssel zur Beantwortung dieser Frage findet man in Dr. Peter Gutzwillers "Dissertation zur Erlangung der Würde eines Doktors der Philosophie". In dieser Schrift befasst sich Gutzwiller mit der "Konzeptualisierung eines schulpsychologischen Dienstes". Laut Gutzwiller hat der Schulpsychologe verschieden Rollen zu spielen. Wörtlich heisst es auf Seite 27:


"Je nach Institution, welcher der Psychologe zugeordnet oder sogar untergeordnet ist, können sich Rollenkonflikte ergeben, die vom Spezialisten, im Dienste der Institution, über Organisationsmanagement bis zum Entsorger von "Problemfällen" reichen können. Dass damit schwerwiegende, ethische Fragestellungen und Konflikte aufgeworfen werden, versteht sich von selbst."


Dr. Peter Gutzwiller gibt in seinen Ausführungen offenbar freimütig zu, dass ein Psychologe diverse Rollen zu repräsentieren hat, und es in dessen Macht steht, Lehrkräfte als sog. "Problemfälle" zu entsorgen. Damit sich die Lehrkraft laufend, an die von oben verordneten Veränderungen anpasst, werden sog. Stabilisatoren eingesetzt. Psychologen, Mediatoren, Supervisoren, Psychiater und andere Manipulatoren stützen als sog. Stabilisatoren das System. Bei Gutzwiller heisst es wörtlich:


Der Schulpsychologe oder die Schulpsychologin "wird im Grunde vom System als Stabilisator des Status Quo eingesetzt. Dieses Muster wird sich beliebig wiederholen, wenn er als Beteiligter von Störfaktoren eingesetzt wird, damit das Überleben eines bedrohten Systems sichergestellt werden kann."


Offensichtlich hat Lehrer H. mit seiner Eigenverantwortlichkeit ein System bedroht, das mittels Top-Down-Management und psychologischen Interventionen die zwangsloyalen und unkritischen Mitarbeiter lenkt und kontrolliert. Auch Gutzwiller thematisiert diese Zusammenhänge in seiner Dissertation:


"Somit unterliegt ein Schulpsychologischer Dienst den Sachzwängen bürokratischer Verwaltungsgepflogenheiten und ist der Gefahr ausgesetzt, in seinem Aktionsfeld dermassen eingeschränkt zu werden, dass qualifizierte, fachliche Tätigkeit in Frage gestellt werden muss."


Die Lösung aller Probleme glaubt Gutzwiller im sog. "New Public Management" kurz "NPM" zu finden. Dazu hält er in seiner Dissertation folgendes fest:


"Das von NPM vorgeschlagene Modell setzt primär auf die Wirkungsorientierung. Für uns stellt sich die Frage, inwiefern psychologische Dienstleistungen in ihrer Wirksamkeit überprüfbar sind?"


Obwohl der Grosse Rat "NPM" offiziell abgelehnt hat, ist es vom Regierungsrat in den letzten Jahren stillschweigend durch die Hintertür in die Verwaltung implementiert worden. Die Wirksamkeit der psychologischen Dienstleistungen kann für das Individuum unter gewissen Umständen verheerend sein. Lehrer H. beispielsweise wurde nach über 20 Jahren mustergültigem Schuldienst von Dr. Peter Gutzwiller völlig unbegründet zum angeblich potentiellen Gewalttäter erklärt. Mit zahlreichen wahrheitswidrigen Behauptungen wurde H. während seiner wohlverdienten Sommerferien einem staatlich organisierten Psychoterror ausgesetzt. Lehrer H. liess sich jedoch nie aus der Ruhe bringen und ergriff mit seinem Anwalt Dr. Rolf Jucker juristische Schritte. Auf seinem Weblog veröffentlichte H. seine unglaublichen Erlebnisse in Form eines "Mobbing-Tagebuchs". Daran aber hatte die Vorgesetzte von Lehrer H. keine Freude, so dass sie diesen mittels Kündigungsdrohung unbürokratisch zwang, die brisanten Beiträge zu löschen. Unterdessen scheint aber auch Lehrer H. aufgrund der zahlreichen "psychologischen Interventionen" weitgehend konditioniert zu sein. Seine unverhältnismässige Verhaftung durch die Sondereinheit der KAPO-Baselland und seine ungemütliche Nacht in einer überwachten Isolationszelle im Untersuchungsgefängnis Waaghof, haben Lehrer H. offensichtlich den "richtigen" Weg aufgezeigt. Auf seinem Weblog zeigt sich Lehrer H. überraschend einsichtig:


"Es gibt kein Mobbing!"


Offensichtlich haben die psychologischen Interventionen von Dr. Peter Gutzwiller die beabsichtigte Wirkung erzielt: Der systemkritische Lehrer veränderte sich mittels "psychologischer Intervention" zum loyalen und funktionstüchtigen Pädagogen. Lehrer H. zeigt Einsicht und ist dadurch von seinem Leiden befreit. In Gutzwillers Dissertation heisst es dazu:


"Jede psychologische Intervention verfolgt im Sinne von Veränderung das Ziel, den Menschen von seinem Leiden zu befreien (Zwängen) und als befreites Wesen zu sich selbst zu finden."


Lehrer H. verfügt jetzt als Arbeitsloser tatsächlich über viel Zeit, sich als befreites Wesen zu fühlen und zu sich selbst zu finden. Welche Art von Ethik steckt hinter den von Gutzwiller eingesetzten psychologischen Interventionen? Auf Seite 135 von Gutzwillers Dissertation findet man die Antwort:


"Wer bewusst das Böse tut, wissentlich und in Verantwortung, ohne sich dem Bösen zu entziehen, der handelt ethisch gut. Böse kann nur die Verdrängung des Bösen sein."


In Dr. Peter Gutzwillers Weltanschauung wird also offensichtlich das Böse zum Guten. Aus Gutzwillers Sicht gibt es keine Wahrheit, sondern nur unterschiedliche Wahrnehmungen. Mit diesem Glaubenssatz wird der Wahrheitsbegriff arglistig zerstört und die Lüge als legitimes Mittel in der psychologischen Intervention eingesetzt. Dadurch werden moralische und ethische Grundwerte mittels perverser Machtpolitik vorsätzlich vernichtet. Es wäre interessant zu wissen, wie viele Lehrkräfte in den letzten Jahren durch Dr. Peter Gutzwillers psychologischen Interventionen ihre Stelle im Basler Schuldienst freiwillig oder unfreiwillig aufgegeben haben. Betroffene sind herzlich eingeladen, ihre Erlebnisse auf diesem Weblog in anonymisierter Form der Öffentlichkeit mitzuteilen.


Aufgrund dieses Textes liess Dr. Peter Gutzwiller Lehrer H. wegen Übler Nachrede strafrechtlich verfolgen.

Dienstag, 18. November 2014

Die Tatwaffe



Sehr geehrter Herr Dr. Lucius Hagemann


Das Basler Strafgericht beurteilt grundsätzlich alle Straftaten, die im Kanton Basel-Stadt von erwachsenen Personen begangen worden sind. Leider ist Ihnen offensichtlich entgangen, dass die mir angedichteten Straftaten gar nicht im Kanton Basel-Stadt begangen worden sein können. Die Tatwaffe, nämlich mein Computer, mit welchem ich die angeblichen Straftaten begangen haben soll, stand zur angeblichen Tatzeit in Münchenstein, einer Gemeinde des Kanton Basel-Land. Dass Sie sich als Gerichtspräsident aus Basel-Stadt trotzdem in dieser Sache als zuständig sehen, irritiert mich.


Aus meiner Sicht wären Sie, sehr geehrter Herr Dr. Lucius Hagemann, dafür zuständig, die Damen und Herren, die mich in diesen Albtraum hineingeritten haben, endlich zu verurteilen. Dies sind:


1. Gaby Jenö, die mich als potenziellen selbst- und fremdgefährlichen Gewalttäter verleumdete, mich mittels falscher Anschuldigung in zwei Strafverfahren verwickelte und mir mittels Kündigung meine Existenz ruinierte.


2. Thomas Baerlocher, der mich mittels FFE aus dem Verkehr ziehen wollte.


3. Peter Gutzwiller, der seine Schweigepflicht verletzte und mir ein "massives  Aggressionspotential" unterstellte.


4. Hans Georg Signer, der mich überreden wollte, mich krankschreiben zu lassen, obwohl ich immer bei bester Gesundheit war.


5. Regierungsrat Christoph Eymann, der sämtliche kriminellen Handlungen seiner Mitarbeiter tolerierte und mich in der Basler Zeitung zu einem angeblichen "Stalker" herabwürdigte.


Leider hat Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger alle meine Strafanzeigen gegen diese Personen eingestellt. Dass jetzt die selbe Staatsanwältin eine 350-seitige Anklageschrift gegen mich verfasst hat, beweist, dass diese Staatsanwältin nur einseitig ermittelt. Offensichtlich agiert Eva Eichenberger in diesem Verfahren höchst befangen und müsste daher schleunigst in den Ausstand treten.


Vor Wochen habe ich meinen Pflichtverteidiger lic. iur. David Schnyder beauftragt, einen Befangenheitsantrag betr. Eichenberger einzureichen. Leider ist in dieser Sache bis auf den heutigen Tag nichts passiert. Auch war David Schnyder in den letzen Wochen für mich telefonisch nie erreichbar. Aus diesem Grund ist mein Vertrauensverhältnis zu diesem Pflichtverteidiger endgültig zerstört. Deshalb beantrage ich hiermit, lic. iur. Christian Kummerer als Pflichtverteidiger zu benennen. Ausserdem beantrage ich, Eva Eichenberger als befangen zu erklären und die von ihr verfasste Anklageschrift wegen einseitigen Ermittlungen zurückzuweisen.


Leider sind meine Anträge von den Beamten und Behörden aus dem Basler Justiz-Filz bisher nie ernst genommen werden. Es würde mich deshalb überraschen, wenn Sie meine Anträge gutheissen würden. Aus diesem Grund stelle ich vorsorglich folgende Beweisanträge:


Als Beweise sollen gelten alle Schreiben in denen mein Name erwähnt wird. Dazu gehören:

- Die Schreiben aus dem Basler Erziehungsdepartement

- Die Schreiben der Schulleitung

- Die Schreiben der Schulhausleitung

- Die Schreiben der Eltern und SchülerInnen

- Die Schreiben der Staatsanwaltschaft

- Die Schreiben der diversen Gerichte

- Meine Aktennotizen

- Die Tonbandaufnahmen, die auf youtube zum Thema "Psychosoziale Kontrolle" gespeichert sind


Begründung: Alle diese Dokumente dienen der Wahrheitsfindung und beweisen, dass die mir unterstellten Straftatbestände reine Fiktion sind.


Als Zeugen sollen einvernommen werden:

- Piet Westdik, Sattelgasse 4, 4051 Basel

(Begründung: Er hat ein psychiatrisches Gutachten über mich erstellt, das meine Arbeitsfähigkeit und meine Gesundheit bestätigt.)


- Jürg Stähli, Predigerhofstrasse 49, 4059 Basel

(Begründung: Er hatte zwei Kinder in meinen Klassen und hat das Mobbing gegen mich an einem Elternabend live mitbekommen.)


- Regula Stotz, Hohe Winde-Strasse 52, 4059 Basel

(Begründung: Sie war über Jahre hinweg meine Arbeitskollegin. Sie hat als Augenzeugin persönlich mitbekommen, wie mich Gaby Jenö über Jahre hinweg behandelt hat.)


- Isabelle Feder, Aenas Silvius Strasse 25, 4059 Basel

(Begründung: Sie hatte zwei Kinder in meinen Klassen und bekam als Elternsprecherin mit, wie ich von der Schulleitung gemobbt wurde.


- Gabriela Furger, Gundeldingerstr. 442, 4053 Basel

(Begründung: Sie war Elternsprecherin und ist Zeugin, wie ich aus der Schule gemobbt wurde. Ihr gegenüber hat Jenö zugegeben, dass sie von mir nie bedroht worden sei.)


- Gabriella Engler, Storchenstr. 1 B, 4313 Möhlin

(Begründung: Sie ist Tierpsychologin und kennt mich schon seit Jahren. Sie kann bezeugen, dass ich ein umgänglicher Mensch bin, der massiv in seiner Integrität verletzt worden ist.)



Es würde mich freuen, wenn Sie meine Anträge gutheissen würden.



Mit freundlichen Grüssen
Lehrer H.