Freitag, 9. Dezember 2011

Lic. iur. Eva Eichenberger - feministische Staatsanwältin


Wenn es im Kanton Basel-Stadt darum geht, unschuldige Männer als Neonazis, Vergewaltiger oder Kinderschänder darzustellen, stösst man beim Recherchieren im Internet immer wieder auf Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger. Auch im Mobbingfall Lehrer H. spielte die feministische Staatsfunktionärin eine bisher eher unglückliche Rolle. Anstatt die neun Staatsfunktionäre, welche Lehrer H. in die Arbeitslosigkeit mobbten, wegen Amtsmissbrauch und Nötigung anzuklagen, leugnete die Staatsanwältin sämtliche Hinweise auf strafbares Verhalten. In ihrem Beschluss vom 12. Februar 2008 schrieb sie:

„Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Gabriele Jenös Verhalten ganz augenscheinlich keinerlei strafrechtliche Relevanz aufweist. Der Anzeigesteller hat im Sinne eines recht eigentlichen „Rundumschlags“ gegen sie und weitere acht (!) Personen, mit denen er im Verlaufe der oben geschilderten Ereignisse in Kontakt gestanden ist, Strafverfahren angestrengt. Er muss sich diesbezüglich durchaus den Vorwurf gefallen lassen, auf den nicht nach seinen Erwartungen entsprechenden Ausgang der Arbeitsstreitigkeit in völlig undifferenzierter Weise mutwillig mit massiven Vorwürfen deliktischen Verhaltens reagiert zu haben. Er sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass es nicht angeht, das Strafgericht zur Diffamierung des „Gegners“ und dazu zu missbrauchen, seinen Unmut über vermeintlich widerfahrenes Unrecht Luft zu machen. Dem Anzeigesteller werden daher in Anwendung von § 36. Abs. 1 StPO die Verfahrenskosten im Betrag von CHF 100.00 sowie eine Gebühr von CHF 200.00, total CHF 300.00, auferlegt."

Damit Lehrer H. bei jeder der neun Strafanzeigen möglichst tief in die Tasche greifen musste, variierte die Staatsfunktionärin ihre Begründungen nach Lust und Laune:

„Es versteht sich von selbst, dass dieses Vorgehen Dr. Spielers nicht ansatzweise in die Nähe der ihm von H. angelasteten Delikte rückt. Sein Verhalten ist derart weit von jeder strafrechtlichen Relevanz entfernt, dass die Anzeige des H. als rechtsmissbräuchlich bezeichnet werden muss.“

„Der Anzeigesteller trägt infolge unbegründeter und leichtfertiger Anzeigeerstattung gemäss …

„Die gegen Dr. Marc Meier erhobenen Vorwürfe entbehren jeder Grundlage. H. werden daher wegen querulatorischer Anzeigeerstattung in Anwendung von …

„Die Strafanzeige ist offensichtlich unbegründet und mutwillig erstattet worden, weshalb dem Anzeigesteller gemäss …

Wenn es nach Staatsanwältin Eva Eichenberger gegangen wäre, hätte Lehrer H. wegen seiner rechtmässigen Strafanzeigen Fr. 2700.— bezahlen müssen. Ohne Unterstützung eines Anwalts rekurrierte Lehrer H. gegen die Beschlüsse der arglistigen Staatsanwältin und bekam recht.

Am 16. Mai 2009 schrieben die Richter der Basler Rekurskammer:

„Wie aus zahlreichen Schreiben des Rekurrenten, aber auch aus Aufnahmen von Gesprächen ersichtlich ist, kann sich der Rekurrent in diesem Arbeitskonflikt, der ihn zweifellos sehr belastet hat und weiterhin belastet, ausschliesslich als Opfer sehen, so dass, jedenfalls aus seiner damaligen Optik betrachtet, die Anzeigen gegen sämtliche mit seinem Fall befassten Personen auf der Hand lagen, um deren Vorgehen durch die Staatsanwaltschaft auf die strafrechtliche Relevanz hin überprüfen zu lassen. Es ginge jedenfalls zu weit, dem Rekurrenten unter diesem Gesichtspunkt ein geradezu normwidriges Verhalten i. S. von § 36 Abs. 1 StPO vorzuwerfen. Die Kosten der eingestellten Verfahren gehen somit zu Lasten des Staates.“

Normalerweise werden Staatsfunktionäre, die ihr Amt so massiv missbrauchen, wie Staatsanwältin Eva Eichenberger, fristlos entlassen. In der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt werden solche Leute jedoch befördert. Dort braucht es offensichtlich Personen, die mit krimineller Energie Strafverfahren gegen unschuldige Männer lostreten und Strafverfahren gegen kriminelle Beamte und Behörden rechtswidrig einstellen.

Auch im neusten Strafverfahren gegen Lehrer H., der diesmal wegen angeblichen Ehrverletzungsdelikten von der Basler Staatsanwaltschaft terrorisiert wird, darf Eva Eichenberger die Gesetze nach Lust und Laune ungestraft verdrehen. In ihrem Schreiben vom 6. Dezember 2011 verfügt sie, dass Lehrer H. von einem Pflichtverteidiger verteidigt wird, obwohl Lehrer H. sich aufgrund der internationalen Menschenrechte selber verteidigen will.

Ihre Begründung ist einmal mehr völlig aus der Luft gegriffen und spottet jedem gesunden Rechtsempfinden:

„Zur Wahrung der Interessen der beschuldigten Person ist die Verteidigung namentlich dann geboten, wenn es sich nicht um einen Bagatellfall handelt und der Straffall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten bietet, denen die beschuldigte Person allein nicht gewachsen wäre.“

Auch hier pervertiert Staatsanwältin Eva Eichenberger einmal mehr vorsätzlich die Realität: Ehrverletzungsdelikte sind immer Bagatellfälle und der angebliche Straffall bietet keinerlei Schwierigkeiten, wenn sich der rechtswidrig angeschuldigte Lehrer H. selber verteidigen darf.

Einmal mehr hat Lehrer H. zehn Tage Zeit, sich gegen die wirren Behauptungen der feministischen Staatsanwältin zu wehren.

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