Sonntag, 23. Mai 2010

Arbeitgeber Basel-Stadt - ein Arbeitgeber, der anders tickt


"Der Arbeitgeber Basel-Stadt duldet kein Mobbing am Arbeitsplatz." Dieser an sich vernünftige Grundsatz, hat mit der Wirklichkeit leider nichts zu tun. Im Gegenteil. Der Arbeitgeber Basel-Stadt betreibt regelmässig Mobbing auf höchstem Niveau! Wer die Urteile des Basler Verwaltungsgerichts analysiert, kommt zum Schluss, dass im Kanton Basel-Stadt Mobbing-Betroffene nie ernst genommen werden. Die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts bzw. des Appellationsgerichts vertuschen regelmässig vorsätzlich sämtliche Hinweise auf Mobbing. Auch im Mobbingfall Lehrer H. wurden die Fakten von der obersten Richterin des Kantons Dr. Marie Louise Stamm eloquent vertuscht. Lehrer H. wurde mittels einer systematisch lancierten Rufmord-Kampagne als angeblich psychisch kranker, gefährlicher Gewalttäter verleumdet und aus dem Schuldienst entfernt. Natürlich ist Lehrer H. weder psychisch krank noch gefährlich. Wer beim Arbeitgeber Basel-Stadt allerdings seine freie Meinung äussert, läuft Gefahr, mittels FFE in eine psychiatrische Klinik gesperrt zu werden. Dieses Ziel verfolgte Gaby Jenö, die Vorgesetzte des beliebten und engagierten Lehrers. Allerdings wehrte H. die arglistigen Attacken seiner Chefin ab und verklagte diese wegen Verleumdung und Übler Nachrede. Leider stellte sich der junge und unerfahrene Gerichtspräsident lic. iur. Marc Oser (SVP) von Anfang an hinter die Beklagte Gaby Jenö und verurteilte H. völlig willkürlich zur Zahlung von sämtlichen Kosten. H. wollte sich diese erneute Zumutung nicht gefallen lassen und zog das Urteil ans Appellationsgericht weiter. Jetzt ist wieder Basels höchste Richterin Dr. Marie-Louise Stamm am Ball. Dr. Marie-Louise Stamm weiss ganz genau, dass die von Gaby Jenö behaupteten Drohmails in Tat und Wahrheit überhaupt nicht existieren. Die Appellationsgerichtspräsidentin hat die Original E-Mails von Lehrer H. in den Akten. Die Mails bestätigen, dass Lehrer H. immer korrekt und verantwortungsvoll gehandelt hat. Wer etwas Anderes behauptet, macht sich der vorsätzlichen Verleumdung schuldig!

http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2010/05/angebliche-drohmails-aufgetaucht.html

http://verwaltungsmobbing.twoday.net/stories/6236027/

http://www.arbeitgeber.bs.ch/arbeiten-bei-bs/urteile-personalgesetz.htm

http://realitaetskontrolle.blogspot.com/2010/04/die-zehn-lugen-der-gaby-jeno.html

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