Freitag, 24. Dezember 2010

Menschenrechtsverletzungen im Fall Lehrer H.


Der Mobbingfall Lehrer H. ist in der Schweiz einzigartig. Er beweist bis ins kleinste Détail, wie Beamte und Behörden vor keiner Gemeinheit zurückschrecken, um einem engagierten und beliebten Lehrer mit allen Mitteln dessen Berufskarriere vorsätzlich zu zerstören. Sogar die Menschenrechte werden sowohl vom Kantonsgericht als auch vom Bundesgericht systematisch massiv verletzt:

Art. 3 EMRK
Gestützt auf Art. 3 EMRK darf niemand der Folter oder unmenschlicher Strafe oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. Schutzobjekt sind sowohl die physische, als auch die psychische Integrität. Gemäss Rechtsprechung des EGMR ist eine Behandlung dann erniedrigend, wenn sie den Betroffenen in seiner Würde verletzt (EGMR 8.7.2004, Ilascu u.a. c. MDA, Nr. 48787/99). In casu hat das schweizerische Bundesgericht es als nicht zu beanstanden erklärt, dass der Beschwerdeführer durch die staatlichen Instanzen im Rahmen einer Eskalationsschraube immer weiter drangsaliert wurde, der gesamte staatliche Repressionsapparat gegen ihn aufgefahren wurde, indem falsche Behauptungen über Drohszenarien aufgestellt, versucht wurde, den Beschwerdeführer zu psychiatrisieren, die kantonale Antiterroreinheit gegen ihn aufgeboten wurde, und schliesslich in letzter Konsequenz die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses mit der Begründung, der Beschwerdeführer weigere sich, sich psychiatrisch begutachten zu lassen, weshalb das Vertrauensverhältnis derart gestört sei, dass eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar sei. Mit anderen Worten ausgedrückt, die notabene zu keinem Zeitpunkt bestrittenen Tatsache, dass gegen den Beschwerdeführer von den staatlichen Instanzen dauerhaft ein Druckszenario mit dem finalen Ziel der Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgebaut wurde, wurde vom Schweizerischen Bundesgericht gutgeheissen. Das Bundesgericht verkennt dabei, dass der Beschwerdeführer seit dem Frühling des Jahres 2006 von seiner direkten Vorgesetzten, mit falschen Anschuldigungen und Verdächtigungen unter Dauerdruck gesetzt worden ist. Eine derartige Vorgehensweise nennt man Mobbing und dieses Mobbing ist als eine verbotene erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK zu bezeichnen, welche durch keinerlei Umstände zu rechtfertigen war und ist. Insbesondere ist auch festzuhalten, dass der Beschwerdeführer selbst keinerlei Gründe, dafür gesetzt hat, dass man begonnen hat, ihn im Rahmen der Mobbingsituation fertig zu machen. Dass das Bundesgericht unter diesen Umständen die Vorgehensweise der Behörden geschützt hat, ist nicht nachvollziehbar.

Art. 6 EMRK
Art. 6 EMRK schützt das Recht auf ein faires Verfahren. Darunter ist auch der Anspruch auf rechtliches Gehör zu subsumieren. Das Gericht hat die Parteivorbringen und die präsentierten Beweise angemessen zu würdigen. Mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör ist auch der Anspruch auf Begründung der Entscheidungen zu würdigen. Diese Grundsätze sind in casu verletzt. Das Bundesgericht setzt sich mit vom Beschwerdeführer vorgängig aufgezeigten Einwendungen nicht in angemessener Weise auseinander, sondern übernimmt ohne Weiteres und kritiklos die Argumentation des kantonalen Gerichtes. So lässt das Bundesgericht beispielsweise die vorliegende und aufgezeigte Mobbing-Thematik völlig links liegen, indem es kategorisch erklärt, das kantonale Gericht habe sich bereits damit befasst, was augenscheinlich nicht der Fall ist. Eine materielle Überprüfung erfolgt nicht; der Beschwerdeführer wird augenscheinlich – stillschweigend – als Querulant abgestempelt. Vom Beschwerdeführer angeführte Beweise und Erläuterungen, beispielsweise die Tatsache, dass er zu keinem Zeitpunkt Drohmails verschickt habe, werden ohne weitere Begründung umgangen. Es sei hier erneut ein für alle Mal festgehalten: Die Drohmails, welche von den zuständigen Behörden dafür angeführt wurden, das arglistige Szenario zu begründen, existieren schlichtweg nicht. Hingegen werden bereits von dem kantonalen Gericht aus dem Zusammenhang gerissenen Aussagen, wie beispielsweise, dass selbst Dr. med. Westdijk angeführt habe, der Beschwerdeführer habe irreparable Schäden erlitten, oder der Beschwerdeführer habe gegenüber seinem Vater kurze aggressive Ausbrüche gezeigt, übernommen, ohne dass die entsprechenden Einwände des Beschwerdeführers überprüft wurden. Augenscheinlich hat das Bundesgericht die entsprechenden Beweisstücke gar nicht zu Rate gezogen, ansonsten im Fall Dr. med. Westdijk ihm hätte klar werden müssen, dass dieser mit dieser Aussage vielmehr hat betonen wollen, dass das Verhalten unter der massiven Drucksituation des Beschwerdeführers geradezu als vorbildlich zu bezeichnen ist. Was die vermeintlichen aggressiven Ausbrüche gegen den Vater angeht, so ist anzufügen, dass der Kantonsarzt diese nur in kurzen Nebensatz erwähnt und dazu ohnehin nicht ersichtlich ist, wie diese, nachdem vorgängig ausgeführt wurde, es seien keine Anzeichen einer psychiatrischen Auffälligkeit erkennbar, diese dann begründen sollen. Ebenfalls eine Nichtbefassung mit den Argumenten des Beschwerdeführers ist im Bereich des Gespräches mit dem Notfallpsychiater zu konstatieren. Im Gegenteil zu der unbegründeten Ansicht des Bundesgerichtes, wurde dessen Bericht durchaus von der kantonalen Instanz als wesentlich berücksichtigt. Das Bundesgericht selbst tut dies im übrigen auch, indem es darlegt, die Ausführungen des Amtsarztes betreffend psychiatrische Abklärung seien nachvollziehbar; der Amtsarzt selbst beruft sich aber diesbezüglich insbesondere auf vermeintlichen Divergenzen der Beurteilung durch den Notfallpsychiater und dem Gutachten Dr. Westdijk, legt also den Bericht des Notfallpsychiaters für seinen Entscheid zu Grunde.

Art. 8 EMRK
Art. 8 EMRK schützt das Recht der Person auf Achtung ihres Privatlebens. Ein Eingriff ist gemäss Art. 8 Abs. 2 EMRK nur gestützt auf eine gesetzliche Grundlage möglich und wenn dieser Eingriff notwendig, mithin verhältnismässig ist. Schutzgut ist zunächst die physische und psychische Integrität. Die staatliche Verfügung, sich von einer von der Behörde gestellten Person psychiatrisch begutachten zu lassen, stellt zweifelsohne einen Eingriff in die Privatsphäre in diesem Sinnen dar. Dazu kommt, dass dieser Eingriff nicht notwendig war bzw. die Ausnahmesituation von den Behörden selbst generiert worden war. Wie bereits mehrmals aufgezeigt, war Ursprung der ganzen leidigen Entwicklung, dass Frau Gaby Jenö um dem Beschwerdeführer möglichst umfassend zu schaden, vorsätzlich unwahre Behauptungen betr. angeblicher Selbst- bzw. Fremdgefährdung in die Welt setzte, von Drohmails sprach und damit die ebenfalls wiederholt skizzierte Eskalationsschraube mit der versuchten Psychiatrisierung und der absolut ungerechtfertigten Stürmung der Liegenschaft durch eine Antiterroreinheit auslöste. An dieser Schraube wurde weiter mit der Aufforderung zur Untersuchung durch den Amtsarzt mit nachfolgender – formell ungültiger Kündigung – und nachfolgender Aufforderung zur psychiatrischen Begutachtung mit erneuter Kündigung weiter gedreht. Trotz dieser immensen Drucksituation sind – auch vom Amtsarzt – keinerlei Anzeichen für eine psychische Krankheit mit entsprechender Arbeitsunfähigkeit erkennbar, was im Übrigen auch von Dr. med. Westdijk entsprechend bestätigt wurde. Die ohnehin vermutete Arbeitsfähigkeit wurde deshalb entgegen der Ansicht des Bundesgerichtes in keiner Weise durch irgendwelche Vorkommnisse widerlegt; das Bundesgericht und das kantonale Gericht unterliegen deshalb einem Denkfehler, wenn beide darlegen es sei darum gegangen, die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers abzuklären. Gestützt auf die vorgängig skizzierte Ausgangslage kann es augenscheinlich nur um etwas gegangen sein, nämlich den Beschwerdeführer, den man loswerden wollte, ärztlich arbeitsunfähig zu schreiben lassen. Unter diesen Umständen gab es für den Beschwerdeführer, welcher Opfer eines eigentlichen Psychoterrors war, selbstredend keinen Grund, eine psychiatrische Begutachtung zu akzeptieren. Die entsprechende Weisung hat demgemäss den Anspruch auf Achtung des Privatlebens verletzt, weshalb auch die nachfolgende Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht gerechtfertigt war.

Zusammengefasst wurden demgemäss im vorliegenden Fall verschieden Garantien der Konvention verletzt. Diese Verletzung ist festzustellen und die Schweizerische Eidgenossenschaft anzuweisen, durch ein entsprechendes Revisionsurteil den Entscheid des Bundesgerichtes abzuändern. Eventualiter ist dem Beschwerdeführer eine angemessene Entschädigung auszurichten. Gestützt auf die Tatsache, dass letztlich durch das Verfahren die berufliche Existenz des Beschwerdeführers vernichtet worden ist, erscheint eine Entschädigung von CHF 1'000'000.— als angemessen. Daneben hat die Beschwerdebeklagte die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Beschwerdeführers zu übernehmen.

Sonntag, 19. Dezember 2010

Dr. Dominique Favre - Bundesrichter


Wenn Behördenkriminalität vorsätzlich vertuscht wird, mischelt Bundesrichter Dr. Dominique Favre immer wieder regelmässig mit. Das Urteil vom 9. Dezember 2010 unter der Mitwirkung von Favre, Wiprächtiger, Mathys und C. Monn beweist, dass bei der sog. bundesgerichtlichen "Rechtssprechung" nicht das Recht im Vordergrund steht, sondern dessen systematische Pervertierung. Die vom Beschwerdeführer vorgebrachten stichhaltigen Beweise, die belegen, dass Gaby Jenö in ihrer Funktion als OS-Rektorin den beliebten Lehrer H. mehrmals als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet hat, werden von den Bundesrichtern mit einem lapidaren Satz weggewischt:

"Von einem Beweis kann indessen nicht die Rede sein."

Einmal mehr wird der Beschwerdeführer nicht im Geringsten ernst genommen. Auch die Tatsache, dass Gaby Jenö den Lehrer nachweislich fälschlich als Drohmail-Schreiber verleumdet hatte, wird auf den kümmerlichen zwei Seiten der Urteilsbegründung nicht einmal erwähnt. Die Arroganz der Bundesrichter findet ihren Höhepunkt im abschliessenden Satz der Urteilsbegründung:

"Ohne dass sich das Bundesgericht zu allen angeblichen "Beweisen" ausdrücklich äussern müsste, ist die Beschwerde im Verfahren nach Art. 109 BGG abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist."

Die Bundesrichter geben in ihrer masslosen Arroganz offensichtlich sogar zu, dass sie Beweise vorsätzlich ignorieren! Spätestens jetzt stellt sich die Frage: Wer kontrolliert eigentlich unsere "ehrenswerten" Bundesrichter? Ist es korrekt, wenn Bundesrichter auf zwei mickrigen Seiten die Fakten systematisch ignorieren, die strafbaren Handlungen der ehemaligen OS-Rektorin systematisch vertuschen und das Verleumdungsopfer mit Fr. 2000.-- Urteilsgebühr noch zusätzlich bestrafen?

Offensichtlich dürfen in der Schweiz sämtliche Beamten und Behörden bis hinauf zu den Bundesrichtern ihr Amt missbrauchen, ohne dass eine Kontrollbehörde tätig wird. Das Ganze wird dann von unseren Politikern als sog. "Rechtsstaat" verkauft.

Samstag, 4. Dezember 2010

Peter Zihlmann - Justizkritiker


Peter Zihlmann, früher Rechtsanwalt und Richter, ist heute erfolgreicher Buchautor und Justizkritiker. In seinem neusten Buch, Richter Hartmanns letzte Aufzeichnungen zur Basler Justizaffäre, bringt er es auf den Punkt:

"Tatsächlich gibt es immer wieder Situationen, in denen uns Zweifel kommen, ob überhaupt das Recht herrscht in unserem Staat oder ob es nur scheinbar so ist und wir längst von der Mafia oder einer verwandten Verbrecherorganisation unterwandert sind."

"Und was sollen wir von einer Justiz halten, die gar nicht wissen will, was passiert ist? Wo der Dreck schlussendlich zugedeckt und als nicht mehr vorhanden negiert wird?"


In seinem angeblich fiktiven Krimi "Richter Hartmanns letzte Aufzeichnungen zur Basler Justizaffäre" schreibt er:

Auffällig für die Medien war es, dass im Cosco-Prozess - als er in die zweite Runde ging - eine junge Rechtsanwältin, als Zeugin auftrat, die auf eine sonderbare Art und Weise in die Geschäfte des Don Raffi verstrickt war. Da die Medien immer auf der Pirsch nach einem politischen Bezug der von ihnen aufgegriffenen Geschichten sind, weil das deren Brisanz gewaltig erhöhen kann, war erschreckend, dass diese Rechtsanwältin die Ehefrau des Basler Erziehungsministers war. Als Rechtsberaterin der Firma Cosco erklärte sie dieser, wie die Vertragsbeziehungen mit den Geschäftspartnern auszugestalten waren und bezog dafür in weniger als einem Jahr ein Honorar von 566'000 Franken. Das stellte ein von der Staatsanwaltschaft vorgelegter Revisionsbericht fest. Sie will einen beträchtlichen Teil davon als Kickback weitergegeben haben - ohne Quittung.

Steuerbetrug oder Verleumdung? Die Computer von Peter Zihlmann wurden von der Staatsanwaltschaft erstaunlicherweise nicht beschlagnahmt. Die Computer von Lehrer H. dagegen schon. Nach einem Jahr Schnüffeln im Computer von Lehrer H. weiss Ermittler Bruno Glauser jedoch ganz genau, dass Lehrer H. nicht für den Blog des IG Breitensport verantwortlich sein kann. Dass Glauser dennoch versucht, den unschuldigen Lehrer mit albernen Verhörmethoden in den Wahnsinn zu treiben, gehört offenbar zu den üblichen Stasi-Methoden des Basler Justizfilzes.

Auch der Mobbing-Fall um Lehrer H. passt in das von Zihlmann beschriebene System. Dieses Weblog bleibt allerdings nicht an der Oberfläche. Es deckt die Machenschaften des Basler Machtfilzes konsequent auf, nennt Namen und berichtet über Fakten, welche die Beamten und Behörden gerne verschweigen und vertuschen. Justizkritik ist nur wirksam, wenn die ganze Wahrheit schonungslos aufgedeckt wird. Die "Wahrheit" der Damen und Herren aus dem Behördenfilz ist so wahr wie der Osterhase oder der Weihnachtsmann!

Montag, 29. November 2010

Rekurs gegen den Entscheid des Ersten Staatsanwalts


Lehrer H. hat gegen die rechtswidrige Beschlagnahmung der Beweise, die er im Strafverfahren gegen seine Chefin Gaby Jenö verwenden will, Rekurs eingelegt. Selbstverständlich hat der Erste Staatsanwalt Dr. Thomas Hug, den Rekurs mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt. Lehrer H. kennt den sog. Rechtsweg aus eigener Erfahrung. Wer den Rechtsweg einschlägt, verliert in der Schweiz viel Geld, denn die Richterinnen und Richter sind Teil eines Behördenfilzes, der in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger abzockt und deren Rechte mit Füssen tritt. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass die Richterinnen und Richter der Basler Rekurskammer dem schwer gemobbten Lehrer im Voraus erneut Fr. 600.-- abverlangen, ansonsten auf seine Rechtsansprüche überhaupt nicht eingegangen wird. Lehrer H. kennt das Prozedere bereits. Ohne Kostenvorschuss wird in der Schweiz überhaupt nicht auf Rekurse und Beschwerden eingetreten. Wer an den Rechtsstaat glaubt und Geld einbezahlt, sieht sein Geld aber nie wieder. Aus Gründen der Transparenz wird der Rekurs von Lehrer H. auf diesem Blog veröffentlicht. Lehrer H. hat damit Fr. 600.-- gespart und muss sich nicht über die lächerlichen Ausführungen der befangenen Rekurskommission ärgern.

Sehr geehrte „unabhängige“ Richterinnen und Richter

Hiermit rekurriere ich gegen den Entscheid des Ersten Staatsanwaltes vom 16.11.10 im Strafverfahren V101111 003. Ich habe nie eine Ehrverletzung getätigt, kämpfe aber seit mehreren Jahren gegen einen Verwaltungsfilz, der mir massiv systematisch schaden will.

Begründung:
Die beschlagnahmten Gegenstände sind Dinge, die ich in meinem täglichen Leben brauche. Meine Agenda, meine Geschichtsordner, meine Computer und die diversen Akten zur Privatklage gegen meine ehemalige Chefin Gaby Jenö sind völlig frei, von angeblich ehrverletzenden Äusserungen.

Aus diesen Gründen beantrage ich die sofortige Herausgabe sämtlicher mir ohne richterlichen Beschluss entwendeten Gegenstände. Es ist offensichtlich, dass die mir entwendeten Akten anscheinend klar beweisen, dass der Rechtsstaat im Kanton Basel-Stadt nur noch auf dem Papier existiert. Falls Sie meinen Rekurs erwartungsgemäss mit rhetorischen Tricks ablehnen, sehe ich mich gezwungen, ein viertes Mal das Bundesgericht anzurufen. Jeder Bundesgerichtsentscheid entlarvt bekanntlich die in der Schweiz gültige „Rechtsordnung“.

Mit freundlichen Grüssen

Lehrer H.

Sonntag, 14. November 2010

Dr. Beat Voser - Leitender Staatsanwalt


Dr. Beat Voser ist Staatsanwalt und träumt schon lange von einer engmaschigen Kontrolle über das Internet. Es stört ihn, dass Menschen, die Opfer von Behördenkriminalität geworden sind, ihre Erlebnisse über sog. Blogs in der ganzen Welt verbreiten können.

Am 12.11.10 wurde Lehrer H. von Detektiv-Wachtmeister Bruno Glauser als sog. Auskunftsperson aufgeboten. Lehrer H. war von einem Unbekannten im Internet rufschädigend verunglimpft worden, worauf Lehrer H. eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht hatte. Ohne mit der Wimper zu zucken, behauptete Glauser nun, Lehrer H. sei selber der Täter und es sei von Staatsanwalt Voser eine Hausdurchsuchung angeordnet worden. Lehrer H. staunte nicht schlecht, als er einmal mehr vom Opfer zum Täter pervertiert wurde, ein alter Trick, den die Staatsanwaltschaft immer wieder systematisch praktiziert. Allerdings wollte Glauser dem verdutzten Lehrer kein einziges Mal den Wortlaut, der angeblich Üblen Nachrede verraten, sondern setzte diesen mit dubiosen Schreiben unter Druck. Als Lehrer H. wissen wollte, wer gegen ihn eine Strafanzeige eingereicht hatte, erfuhr er immerhin, dass einmal mehr Regierungsrat Eymann persönlich dahinter steckte. Eymann war bekanntlich auf dem Blog des IG-Breitensport monatelang als Steuerhinterzieher verunglimpft worden. Interessanterweise wurde der Blog nicht mehr weitergeführt, nachdem der ehemalige Anwalt Peter Zihlmann sein neustes Buch auf den Markt gebracht hatte, in welchem die Familie Eymann ebenfalls näher unter die Lupe genommen wurde. Gerne hätte Glauser diesen Blog dem beliebten und ehrlichen Lehrer angelastet, was dieser sich aber nicht gefallen lassen wollte. Als H. sich nicht von Glauser nötigen lassen wollte, ihn bei der Hausdurchsuchung zu begleiten, liess Staatsanwalt Voser, den völlig überraschten Lehrer in eine Zelle sperren, damit die Hausdurchsuchung und die Beschlagnahmung ohne das Einverständnis des Lehrers durchgeführt werden konnte. Der Lehrer musste sich einmal mehr nackt ausziehen und seine Hausschlüssel abgeben, dann wurde er in eine Zelle zusammen mit drei wirklich Kriminellen eingesperrt. Die Sache hatte nur einen Haken: Kein Richter hatte die Aktion bewilligt und keine neutrale Person überwachte die Hausdurchsuchung, ausser Ortspolizisten, die ebenfalls keine richterliche Bewilligung zu Gesicht bekommen hatten. DW Glauser, Det Allenspach, Benkler, Emenegger, Dinkel, UB Schönbucher und Inf Stutz drangen mit dem entwendeten Hausschlüssel in das Haus des Lehrers ein und nahmen mit, was ihnen gerade in die Hände fiel. Die Truppe hatte es vor allem auf die Computer des Lehrers abgesehen. Sogar die Agenda in welcher Lehrer H. seine Termine und Notizen festhielt, wurde entwendet. Besondere Freude hatten die Eindringlinge an einem Ordner mit der Aufschrift "Antisemitismus" und an einem Ordner mit der Aufschrift "Macht". Auch sämtliche Unterlagen zur Privatklage, welcher Lehrer H. gegen seine Chefin Gaby Jenö angestrengt hatte, wurden beschlagnahmt.

Es scheint, dass man dem beliebten Lehrer einmal mehr mit allen Mitteln massiv schaden möchte. Zum Mittagessen bekam Lehrer H. ein Brotweggli und eine lauwarme Suppe. Das anschliessende Verhör dauerte noch mehrere Stunden. Seinen Anwalt durfte der Lehrer kein einziges Mal kontaktieren. Ob bei der grossangelegten rechtswidrigen Razzia irgend etwas herauskommt, dürfte bezweifelt werden. Eines ist sicher: Dr. Beat Voser hat sich mit seinem befohlenen Hausfriedensbruch seinen Ehrenplatz auf diesem Blog redlich verdient. Lehrer H. ist unterdessen wieder zu Hause. Er kann noch immer nicht glauben, was er am Freitag von 8.30-20.00 erlebt hat.

Samstag, 6. November 2010

Beschwerde in Strafsachen


Lehrer H. erhebt Beschwerde gegen das Appellationsgerichtsurteil vom 2. August 2010. Der Entscheid des Appellationsgerichts sei aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Beklagte Gaby Jenö sei wegen mehrfacher Üblen Nachrede und Verleumdung zu verurteilen. Alle Kosten sollen zu Lasten der Beklagten gehen.

Begründung: Das Appellationsgericht hat klar festgestellt, dass es eine Ehrverletzung ist, einen ehrbaren Menschen als potentiellen Selbstmörder und potentiellen Amokläufer zu bezeichnen und ihm zu unterstellen, er habe sich wie „Tschanun“ gefühlt. Allerdings behauptet das Gericht, dass diese Äusserungen in „Wahrung öffentlicher Interessen“ und in „begründeter Veranlassung“ getätigt worden seien. Mit dieser Schutzbehauptung vertuscht das Basler Appellationsgericht die strafbaren Handlungen von Gaby Jenö systematisch. Es ist in den Akten klar festgehalten, dass die Beklagte dem Kläger bereits Selbstmordabsichten und Amokabsichten unterstellt hatte, bevor sich der Kläger zum Fall Tschanun äussern konnte. (Schreiben vom 6.7.06) Es geht in Wirklichkeit nicht um die „Wahrung öffentlicher Interessen“, sondern um die systematische Diskreditierung des Klägers. Es gab auch zu keiner Zeit eine „begründete Veranlassung“, den Kläger wegen angeblicher Drohung anzuzeigen und ihm einen Notfallpsychiater und eine Sondereinheit auf den Hals zu hetzen. Das ganze widerliche Bedrohungsszenario ist ein arglistiges Lügenkonstrukt, das von Gaby Jenö vorsätzlich systematisch in die Welt gesetzt wurde, um dem Kläger massiv zu schaden und ihn rechtswidrig zu entlassen.

Beweise: Beide Vorinstanzen haben die Beweise und Zeugen des Klägers vorsätzlich ignoriert und einen angeblichen Entlastungsbeweis konstruiert, der bei der Würdigung sämtlicher Fakten völlig unhaltbar ist. Fakt ist:

1. Es ist aktenkundig, dass Gaby Jenö den Kläger in ihrer Strafanzeige bezichtigt hat, Drohmails geschrieben zu haben. Es ist aber bewiesen, dass diese Drohmails definitiv nicht existieren. (Strafanzeige vom 11.8.06)
2. Es ist aktenkundig, dass der Kläger sich nie mit Tschanun verglichen hat, sondern sich im Gegenteil immer deutlich von dessen Taten distanziert hat.
3. Es ist aktenkundig, dass der Kläger noch nie in seinem Leben gewalttätig aufgefallen war und in einem Elternbrief sogar als äusserst beliebte und engagierte Lehrkraft beschrieben wird.
4. Es ist aktenkundig, dass Gaby Jenö als einzige behauptete, der Kläger habe sich wie Tschanun gefühlt. Weder Claudia Gass noch Peter Grossniklaus, mit denen der Kläger tatsächlich über den Fall Tschanun gesprochen hatte, hatten dieses Gerücht in die Welt gesetzt. (siehe Akten)
5. Es ist aktenkundig, dass Gaby Jenö sich in den Sommerferien 06 nie nach der Befindlichkeit des Klägers erkundigt hatte. Wenn sie tatsächlich in „Wahrung öffentlicher Interessen“ und in „begründeter Veranlassung“ gehandelt hätte, hätte sie als Chefin des Klägers diesen zumindest telefonisch kontaktieren können, um ihre massiven Anschuldigungen zu überprüfen. Offensichtlich stand aber gar nie das Wohl des Klägers im Vordergrund, sondern die Absicht, diesen arglistig als gefährlichen Gewalttäter systematisch zu diskreditieren.
6. Es ist aktenkundig, dass der Kläger seine Anstellung verloren hat, weil er von Gaby Jenö arglistig als angeblich psychisch kranken Gewalttäter verleumdet wurde. Dass es eine „schwere Pflichtverletzung“ sein soll, sich nicht von einem staatlich diktierten Psychiater begutachten zu lassen, ist im Basler Personalgesetz nirgends vermerkt.
7. Es ist aktenkundig, dass Schulpsychologe Peter Gutzwiller den Kläger erst als gemeingefährlich einstufte, nachdem dieser die ganze Eskalation bereits hinter sich hatte und aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Es existiert kein einziges Schreiben, welches belegt, dass das arglistige Vorgehen von Gaby Jenö in „begründeter Verantwortung“ erfolgt ist. Dass Gutzwiller sein Schreiben erst nachträglich verfasste, beweist, dass es vorher keinerlei Anlass gab, dem Kläger eine Selbst- bzw. Fremdgefährdung anzudichten. (Schreiben vom 17.10.06) Das von Gutzwiller auf Wunsch von Gaby Jenö verfasste Schreiben soll offensichtlich die kriminellen Handlungen von Gaby Jenö nachträglich vertuschen.
8. Es ist aktenkundig, dass der Kläger seinen Beruf über alles liebt und darum nun bereits zum dritten Mal den Rechtsweg bis zum Bundesgericht einschlägt. Von einer Selbst- und Fremdgefährdung kann offensichtlich keine Rede sein. Wer konsequent den Rechtsweg einschlägt, darf weder als Selbstmörder noch als Amokläufer bezeichnet werden. Da der Kläger bereits bei seiner rechtwidrigen Freistellung den Rechtsweg eingeschlagen hatte, sind die ehrverletzenden Äusserungen von Gaby Jenö keineswegs in „begründeter Veranlassung“ getätigt worden, sondern dienten ausschliesslich dazu, den Kläger massiv zu diskreditieren, ihn vorsätzlich in seiner Ehre zu verletzen und ihm systematisch zu schaden.
9. Es ist aktenkundig, dass sämtliche staatlichen Instanzen das psychiatrische Gutachten von Dr. med. Piet Westdijk systematisch ignorierten. Das Gutachten beweist aber klar, dass der Kläger zu keinem Zeitpunkt psychisch angeschlagen oder arbeitsunfähig war.
10. Es ist aktenkundig, dass Gaby Jenö mehrfach systematisch die Unwahrheit behauptete. Sogar in der Gerichtsverhandlung stritt sie als Beklagte ab, dass sie den Kläger dazu veranlasst hatte, sich psychiatrisch begutachten zu lassen. (Verhandlungsprotokoll, S. 8).
11. Es ist aktenkundig, dass sich Gaby Jenö nie beim Kläger für ihr arglistiges und unverhältnismässiges Handeln entschuldigt hat.

Aus dem oben Gesagten geht klar hervor, dass Gaby Jenö nicht in „Wahrung öffentlicher Interessen“ und in „begründeter Veranlassung“ gehandelt hat, sondern vorsätzlich alles unternommen hat, um dem Kläger vorsätzlich zu schaden und ihn aus seinem geliebten Beruf zu mobben. Dass Gerichtspräsidentin Dr. Marie-Louise Stamm, die bereits schon die arglistige Kündigung gutgeheissen hatte, nun auch noch das Strafverfahren gegen die Chefin des Klägers behandelte, ist rechtlich ebenfalls nicht haltbar. Offensichtlich ist diese Richterin massiv befangen und hätte in den Ausstand treten müssen. Auch aus diesem Grund ist das Urteil des Appellationsgerichts aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuweisen.

Der Gutglaubensbeweis der Beklagten kann unter diesen Umständen nicht erbracht werden. Die Beklagte hat ohne „begründete Veranlassung“, insbesondere ohne „Wahrung öffentlicher Interessen“, sowie vorwiegend mit der Absicht, dem Kläger Übles vorzuwerfen, gehandelt. Aus diesem Grund ist das Urteil des Appellationsgerichts aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Beklagte ist wegen mehrfacher Übler Nachrede und Verleumdung rechtmässig zu verurteilen. Da die Beklagte mit ihrer hinterhältigen Strafanzeige gegen den Kläger sämtliche Kosten verursacht hat, soll sie auch sämtliche Kosten übernehmen.

Freitag, 29. Oktober 2010

Beat Siegenthaler - Präsident der Freiwilligen Schulsynode


Mit Schreiben vom 25. Oktober 2010 informiert Beat Siegenthaler, Präsident der Freiwilligen Schulsynode Basel-Stadt (FSS), Lehrer H. betr. Kostengutsprache für eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wörtlich schreibt er:

"In Ihrem Mail vom 3. September ersuchten Sie uns um eine Kostengutsprache für eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg. Nachdem Ihr Gesuch durch die Geschäftsleitung der Frewilligen Schulsynode fss abgelehnt worden war, haben Sie beim fss-Vorstand gegen diesen Entscheid rekurriert. An der Vorstandssitzung vom 21. Oktober 2010 wurde Ihr Rekurs vom Vorstand behandelt und einstimmig abgelehnt. Dieser Entscheid ist endgültig. Die fss kann keine weitere Kostengutsprache übernehmen."

Mit diesem Entscheid unterstützt die Freiwillige Schulsynode indirekt die menschenverachtenden Praktiken von Gaby Jenö, Peter Gutzwiller, Thomas Baerlocher, Hans-Georg Signer und anderen zahlreichen staatlichen Mobbing-Spezialisten. Offensichtlich findet es die Freiwillige Schulsynode korrekt, wenn unbescholtene Lehrkräfte über staatlich bestellte Psychiater in die Arbeitslosigkeit getrieben werden. Lehrer H. war weder krank geschrieben, noch tatsächlich krank, was Dr. med. Piet Westdijk in einem sorgfältig erstellten Gutachten rechtsgenüglich festhielt. Trotzdem wurde dem beliebten Lehrer H. gekündigt, weil er sich nicht von IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht begutachten lassen wollte. Dass es eine schwere Pflichtverletzung sein soll, wenn sich ein völlig gesunder Mensch seinen eigenen Arzt aussucht, ist völlig absurd. Dennoch hat das Bundesgericht entschieden, dass es ein Kündigungsgrund sei, sich nicht staatlich psychiatrisieren zu lassen. Diese Methoden wurden bisher ausschliesslich in totalitären Staaten wie der Sowjetunion und der DDR praktiziert. Mit dem Entscheid des Bundesgerichts wird diese Praxis auch in der Schweiz legitim. Dass Beat Siegenthaler eine Kostengutsprache für eine Beschwerde an den Europäischen Geichtshof für Menschenrechte in Strassburg ablehnt, zeigt deutlich, was vom Präsidenten der Freiwilligen Schulsynode zu halten ist. Die FSS hat mit ihrer laschen Politik in den letzten Jahren sämtliche untauglichen sozialistischen Schulreformen duchgewunken. Mit seinem Entscheid hat Beat Siegenthaler das Vertrauen der Basler Lehrkräfte endgültig verspielt.

Sonntag, 24. Oktober 2010

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt


Die Basler Staatsanwaltschaft spielte im Mobbingfall Lehrer H. eine mehr als unrühmliche Rolle. Als Lehrer H. vollständige Akteneinsicht verlangte, legte man ihm ein Dossier vor, welches nicht vollständig war. Die von OS Rektorin Gaby Jenö angestrengte Strafanzeige gegen H. wegen angeblicher Drohung, war nirgends zu finden. Dies aus gutem Grund. Jenö hatte in der Strafanzeige behauptet, dass Lehrer H. sowohl mündlich, als auch mittels E-Mails Drohungen ausgesprochen habe. Diese arglistige Lüge war die Grundlage für die Staatsanwaltschaft, dem völlig harmlosen Lehrer, unter der Leitung von Dr. Thomas Homberger, einen Notfallpsychiater und eine Sondereinheit auf den Hals zu hetzen. Für B. Schärer vom Kriminalkommissariat stand von Anfang an fest, dass Lehrer H. „psychisch auffällig“ sei und „Suizidgefahr“ nicht ausgeschlossen werden könne. Allerdings hatte er H. vorher nie gesehen und orientierte sich ausschliesslich an den vorsätzlichen Lügen von Gaby Jenö. Zusammen mit Dr. Thomas Homberger erbat er von UB Moser vom Statthalteramt Arlesheim Rechtshilfe. Kurz danach riegelte die Sondereinheit Barakuda das Wohngebiet von Lehrer H. ab. Um den absolut unverhältnismässigen Einsatz der Sondereinheit zu rechtfertigen, schreibt Sacharbeiter Inspektor III Andreas Callegher nachträglich in die Akten, Lehrer H. soll geäussert haben, dass er seine Waffe laden würde und auf jeden schiessen würde, der sein Haus betreten würde. In Wirklichkeit hatte H. dem staatlich bestellten Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler vorher in einem zweistündigen Gespräch glaubwürdig erklärt, dass er zwar noch seine Militärpistole im Haus habe, aber über keinerlei Munition verfüge. Lehrer H. hatte zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von der arglistigen Strafanzeige gegen ihn. Da es Notfallpsychiater Dr. Markus Spieler nicht gelang, Lehrer H. zu einem Eintritt in eine psychiatrische Klinik zu überreden, wurde mit der Sondereinheit Barakuda eine weitere Eskalationsstufe gezündet. Auch der Ressortleiter Schulen Hans Georg Signer, der vor dem Überfall der Sondereinheit ein Telephongespräch mit Lehrer H. führte, wollte die Eskalation nicht stoppen. Wenn es offensichtlich nicht gelang, Lehrer H. ohne grosses Aufsehen in einer psychiatrischen Klinik verschwinden zu lassen, sollte der völlig ahnungslose Lehrer wenigstens mit einer 20-köpfigen Sondereinheit medienwirksam aus seinem Haus geprügelt werden. Die Eskalation war von Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger offensichtlich minutiös geplant worden. Um die Wahrheit zu vertuschen, schrieb Staatsanwalt Homberger folgendes in die Akten:

„Offenbar habe der Notfallpsychiater gegenüber Herrn H. während des Gesprächs gesagt, dass er eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik erwäge, was beim Angeschuldigten zu einer heftigen Reaktion geführt habe.“

Auch diese Lüge ist völlig frei erfunden. Eine Tonbandaufnahme beweist, dass Lehrer H. ohne „heftige Reaktion" den Notfallpsychiater und den Polizisten freundlich und bestimmt aufgefordert hatte, sein Haus zu verlassen. Selbstverständlich ignorieren die Staatsanwaltschaft, die Basler Gerichte und auch das Bundesgericht die Tonbandaufnahme systematisch bis auf den heutigen Tag.

Auch die leitende Staatsanwältin lic. Dora Weissberg versuchte in ihrem Einstellungsbeschluss die Intrige gegen Lehrer H. vorsätzlich zu vertuschen. Obwohl Lehrer H. nie jemandem gedroht hatte, sondern systematisch den Rechtsweg einschlug, stellte sie das Strafverfahren gegen Lehrer H. nicht „mangels Tatbestand“ ein, sondern „mangels hinreichenden Beweises des Tatbestands insbesondere in subjektiver Hinsicht“. In Wirklichkeit wurde das ganze Bedrohungsszenario von Gaby Jenö frei erfunden und erlogen. Dass sich Staatsanwältin Dora Weissberg ebenfalls nicht um die offensichtlich inexistenten „Drohmails“ kümmerte, beweist, dass die Staatsanwaltschaft die falschen Anschuldigungen von Gaby Jenö vorsätzlich systematisch vertuschte. Auch Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, welche die zahlreichen strafbaren Handlungen von Gaby Jenö hätte zur Anklage bringen sollen, tat genau das Gegenteil. Auch sie übersah systematisch, dass die von Gaby Jenö behaupteten Drohmails, nirgends in den Akten zu finden waren. Anstatt Gaby Jenö rechtmässig anzuklagen, beschimpfte Eichenberger den rechtschaffenen Lehrer als „Querulanten“ und erfrechte sich, den schwer gebeutelten Lehrer für seine rechtmässigen Strafanzeigen rechtswidrig zur Kasse zu bitten.

Offensichtlich ist es bei der Basler Staatsanwaltschaft üblich, strafbare Handlungen von Beamten und Behörden systematisch zu vertuschen. Dass Gaby Jenö dem untadeligen Lehrer H. eine „Selbst- und Fremdgefährdung“ andichtete, bevor dieser im Internet zum Mobbingopfer Tschanun recherchierte, vertuschten sämtliche Beamten und Behörden bis hinauf zum Bundesgericht.

Es ist davon auszugehen, dass Menschen, welche hinter die Kulissen eines Unrechtssystems blicken, als „Bedrohung“ für die Staatsmacht angesehen werden. Dieser Blog ist äusserst transparent. Er zeigt anschaulich, wie sämtliche involvierten Beamten und Behörden bis hinauf ins Bundesgericht ihr Amt zum Nachteil von Lehrer H. systematisch missbrauchten.

OS Rektorin Gaby Jenö ist unterdessen zur Leiterin der Basler Sekundarstufe I befördert worden.

Montag, 18. Oktober 2010

Gaby Jenö - Leiterin der Basler Sekundarstufe I


Gaby Jenö ist Leiterin der Basler Sekundarstufe I. In ihrer Funktion als Rektorin der Basler Orientierungsschule hat sie den engagierten und beliebten Lehrer H. mehrfach als gefährlichen potentiellen Gewalttäter verleumdet und ihn systematisch in die Arbeitslosigkeit gemobbt. Ihr Lügengebäude stützt sich auf die folgenden arglistigen Unterstellungen:

1. Lehrer H. habe sich mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen.
2. Lehrer H. habe sich wie Günther Tschanun gefühlt.
3. Lehrer H. habe Selbstmorddrohungen geäussert.
4. Lehrer H. habe Drohungen gegen ihre Person ausgesprochen.
5. Lehrer H. habe eine psychische Krankheit.
6. Lehrer H. sei akut selbst- und fremdgefährlich.
7. Lehrer H. habe Dr. Dreyfus von seiner Schweigepflicht befreit.
8. Lehrer H. sei arbeitsunfähig.
9. Lehrer H. habe das Vertrauensverhältnis zerstört.
10. Lehrer H. sei nie von ihr gezwungen worden, sich psychiatrisch begutachten zu lassen.

Diverse Akten beweisen, dass alle diese 10 arglistigen Behauptungen infame Lügen sind. Leider vertuschen die Basler Staatsanwaltschaft, das Basler Appellationsgericht und das Bundesgericht systematisch die aktenkundigen Fakten. Mittels vorsätzlicher Verkehrung von Ursache und Wirkung wurde dem beliebten und kompetenten Lehrer H. wegen einer sog. "schweren Pflichtverletzung" nach über 20 Jahren mustergültigem Unterricht gekündigt. Die angeblich "schwere Pflichtverletzung" begründen die arglistigen Behörden mit der Weigerung des Lehrers, sich von einem behördlich bestellten Psychiater krank schreiben zu lassen. Lehrer H. hatte sich bei Dr. med. Piet Westdijk mehrfach psychiatrisch begutachten lassen. Dieser konnte aber weder eine psychische Krankheit, noch eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. Allerdings wurde das sorgfältig erstellte Westdijk-Gutachten von sämtlichen Behörden systematisch ignoriert. Dieser Blog dokumentiert äusserst umfassend, wie Lehrer H. von einer arglistigen Mobbing-Truppe systematisch in die Arbeitslosigkeit gedrängt wurde. Dass dabei auch die höchste Richterin von Basel-Stadt Dr. Marie-Louise Stamm (LDP) mehrfach ihre Finger im bösen Spiel hatte, ist besonders schockierend. Leider konnte es auch Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser (SVP) nicht lassen, bei der üblen Verschwörung gegen Lehrer H. mitzuwirken. Trotz vier Jahren übelster "Mobbing-Hölle" hat Lehrer H. bis heute noch keine Sekunde an Selbstmord oder Amok gedacht, sondern konsequent den Rechtsweg beschritten. Dieser Blog veröffentlicht die Namen und Photos der Beamten und Behörden, welche gegen Lehrer H. vorsätzlich unzählige rhetorische und bürokratische Amokläufe verübt hatten. Wer seine Macht missbraucht, wird an den Internet-Pranger gestellt! Behördenkriminalität hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen!

Montag, 11. Oktober 2010

Das Appellationsgericht Basel-Stadt


Mit dem Urteil vom 2. August 2010 demonstriert das Appellationsgericht unter der Mitwirkung von Dr. Marie-Louise Stamm, Dr. Stephan Wullschleger, Dr. Heiner Wohlfahrt und Gerichtsschreiber lic. iur. Johannes Hermann wie im Kanton Basel-Stadt Behördenkriminalität systematisch vertuscht wird.

Dr. Marie-Louise Stamm, welche schon als Verwaltungsgerichtspräsidentin das perfide Mobbing gegen Lehrer H. vertuscht hatte, beschönigte jetzt auch in ihrem Amt als Appellationgerichtspräsidentin vorsätzlich die strafbaren Handlungen der ehemaligen OS Rektorin und jetzigen Leiterin der Sekundarstufe I Gaby Jenö. Um ihrem beliebten Mitarbeiter Lehrer H. rechtswidrig zu kündigen, hatte die arglistige OS Rektorin dem völlig unbescholtenen Lehrer eine sog. „Selbst- und Fremdgefährdung“ unterstellt, um ihn über einen bestellten Psychiater in die Psychiatrie einzusperren. Der Plan ging jedoch schief. Lehrer H. liess sich nicht provozieren und beschritt konsequent den Rechtsweg. Die infame Behauptung, Lehrer H. sei zu einem "allfälligen Amoklauf" fähig, wird von den arglistigen Richterinnen und Richter des Appellationsgerichts weder als Üble Nachrede noch als Verleumdung strafrechtlich verfolgt. Gaby Jenö habe ihre Äusserungen in „Wahrung öffentlicher Interessen“ und in „begründeter Verantwortung“ getätigt. Sie trage als Rektorin der Orientierungsschule die Verantwortung für das Wohlergehen von Schülern und Lehrern an ihrer Schule. Ein allfälliger Amoklauf an der Schule hätte das Leben und die Gesundheit vieler Personen stark gefährdet. Dass der schwer gemobbte Lehrer nicht ein einziges Mal an Selbstmord oder Amok dachte, sondern über vier Jahre lang mit rechtlichen Mitteln gegen das arglistige Mobbing kämpfte, blenden die Damen und Herren des Basler Appellationsgerichts systematisch aus. Die vom Appellationsgericht angeführten Argumente sind arglistig und verlogen. Zu keiner Zeit war Lehrer H. gewalttätig, nicht einmal als man ihn mittels juristischen Rechtsverdrehungen in die Arbeitslosigkeit mobbte. Die von Gaby Jenö in ihrer Strafanzeige behaupteten angeblichen Drohmails existieren definitiv nicht. Auch hat sich Lehrer H. aktenkundig nie mit Günther Tschanun verglichen. Richter, die vorsätzlich lügen, Fakten ignorieren, Zeugen ablehnen, strafbare Handlungen vertuschen, das Recht vorsätzlich verdrehen und missbräuchliche Kündigungen gutheissen, müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, selber kriminell zu sein.

Dass der schwer in seiner Ehre verletzte Lehrer H. vom Appellationsgericht auch noch dazu verurteilt wird, die Anwaltskosten seiner Peinigerin in der Höhe von mehreren Tausend Franken zu bezahlen, ist an Perversität kaum mehr zu überbieten. Die widerliche Machtdemonstration des Basler Appellationsgerichts beweist, dass Behördenkriminalität im Kanton Basel-Stadt keine „Verschwörungstheorie“ ist, sondern bittere Realität.

Donnerstag, 30. September 2010

Menschenrechte im Kanton Basel-Stadt


Die Menschenrechte werden im Kanton Basel-Stadt von der kantonalen Behördenmafia vorsätzlich mit Füssen getreten. Sowohl die Kantonsverfassung als auch die Bundesverfassung ist für die kriminellen Basler Beamten und Behörden nicht massgebend. Behördenwillkür und Behördenkriminalität gehören in der Basler Verwaltung zur Tagesordnung. Die kriminelle Behördenmafia ist eine Gefahr für alle ehrlichen Bürgerinnen und Bürger.


Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns

1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht.

Realität: In der Schweiz gibt es kein Rechtssystem, sondern nur ein Machtsystem. Das Bundesgericht stützt sich ausschliesslich auf die Akten der Vorinstanzen. Die staatlichen Organe werden durch das Bundesgericht in den meisten Fällen geschützt.

2 Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein.

Realität: Lehrer H. wird von den staatlichen Organen vorsätzlich als selbst- und fremdgefährlich verleumdet, um ihm möglichst intensiv zu schaden. Damit ist das staatliche Handeln nicht mehr verhältnismässig, sondern kriminell.

3 Staatliche Organe und Private handeln nach Treu und Glauben.

Realität: Obwohl Lehrer H. immer nach Treu und Glauben handelt, missbrauchen die staatlichen Organe systematisch ihre Macht. Lehrer H. wird sogar vom Bundesgericht kein einziges Mal ernst genommen.


Art. 6 Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung

Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.

Realität: Nachdem Lehrer H. die Verantwortung für sich übernimmt und der Einladung des Amtsarztes rechtmässig nicht folgt, lässt die Schulbehörde die Situation eskalieren, indem sie den völlig integren Lehrer als potenziellen Amokläufer verleumdet und ihm ein rechtswidriges Strafverfahren anhängt.


Art. 7 Menschenwürde

Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.

Realität: Die Schulbehörde verleumdet den völlig integren Lehrer wegen seiner politischen Überzeugung vorsätzlich als psychisch kranken, gefährlichen Gewalttäter. Damit achtet und schützt sie die Würde des Lehrers nicht im Geringsten, sondern verletzt diese systematisch.


Art. 8 Rechtsgleichheit

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

Realität: Weil Lehrer H. nicht die „richtige“ politische Überzeugung vertritt, wird er von sämtlichen staatlichen Organen als „gefährlicher“ Gewalttäter diskriminiert. Bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Gerichtsverhandlungen wird er von Zivilpolizisten nach Waffen abgesucht.


Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben

Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.

Realität: Lehrer H. wird von sämtlichen Staatsorganen vorsätzlich willkürlich behandelt. Sogar nachdem das Strafverfahren gegen den Lehrer wegen angeblicher Drohung eingestellt wird, lässt die Verwaltungsgerichtspräsidentin Marie-Louise Stamm den Lehrer mehrmals polizeilich nach Waffen durchsuchen.


Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit

1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten.

2 Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.

Realität: Die Schulbehörde versucht die Bewegungsfreiheit des Lehrers mit einem fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) rechtswidrig einzugrenzen. Als ihr das nicht gelingt, hetzen die staatlichen Organe dem völlig integren Lehrer eine Sondereinheit auf den Hals und stecken ihn für 24 Stunden rechtswidrig und willkürlich in Isolationshaft. Die Schulbehörde zwingt den Lehrer, sich von einem von ihr diktierten Psychiater begutachten zu lassen. Als Lehrer H. sich die Freiheit nimmt, den eigenen Psychiater zu konsultieren, erhält er eine „Ordentliche Kündigung“ wegen angeblich „schweren Pflichtverletzung“.


3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten.

Realität: Nachdem Lehrer H. von der Sondereinheit auf den Boden gerissen wird und ohne Gegenwehr mit Handschellen gefesselt auf dem Bauch liegt und um Luft ringt, wird ihm von den staatlichen Organen ohne jeglichen Grund noch eine Augenbinde verpasst. Nachher muss er sich vor den Polizisten mehrmals ausziehen und sich sog. „Leibesvisitationen“ unterziehen.


Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit

1 Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.

Realität: Lehrer H. informiert in einem eigenen Blog über die willkürlichen und rechtswidrigen Handlungen der diversen Staatsorgane. Unter Androhung der Kündigung wird Lehrer H. von der Schulbehörde gezwungen, alle Informationen, die den Arbeitgeber Basel-Stadt betreffen, zu löschen. Es wird ihm von höchster Stelle unterstellt, Behörden und Beamte zu "diskriminieren".


2 Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.

Realität: Nachdem Lehrer H. unter Androhung der Kündigung seine Informationen auf seinem Blog gelöscht hat, verbreiten anonyme Autoren die neusten Meldungen über die staatlichen Übergriffe gegen den integren Lehrer. Die Schulbehörde macht den Lehrer dafür verantwortlich und wirft ihm „rufschädigende“ Äusserungen vor, um ihm erneut zu kündigen.

3 Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Realität: Es dürfen nur Informationen verbreitet werden, die nicht „staatsfeindlich“ sind. Wer über „Behördenkriminalität“ informiert, schädigt angeblich den Ruf der staatlichen Organe.


Art. 29 Allgemeine Verfahrensgarantien

1 Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist.

Realität: Die staatlichen Organe lassen sich so viel Zeit, wie sie wollen. Die Privatklage gegen die Schulbehörde wegen „Ehrverletzung“ ist auch drei Jahre nach der strafbaren Handlung der Schulbehörde noch nicht zur Verhandlung gekommen.

2 Die Parteien haben Anspruch auf rechtliches Gehör.

Realität: Beim sog. „rechtlichen Gehör“ wird man zwar angehört, aber von den staatlichen Organen keinesfalls ernst genommen. Das gilt sowohl für die Kantonsgerichte als auch für das Bundesgericht.

3 Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.

Realität: Wer unentgeltliche Rechtspflege beantragt, muss den staatlichen Organen seine finanzielle Lage bis ins Détail schildern. Nur wer von der Fürsorge lebt, erhält unentgeltliche Rechtspflege. Bevor die staatlichen Organe tätig werden, müssen happige Vorschüsse geleistet werden. Im Kampf um seine Rechte wurde Lehrer H. von den staatlichen Organen genötigt, über Fr. 10‘000.— Gerichtsgebühren zu bezahlen.


Art. 30 Gerichtliche Verfahren

1 Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beurteilt werden muss, hat Anspruch auf ein durch Gesetz geschaffenes, zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht. Ausnahmegerichte sind untersagt.

Realität: Die Gerichte sind weder unabhängig noch unparteiisch. Die Gesetze werden völlig willkürlich ausgelegt, so dass der Staat am Schluss immer gewinnt. Klagen gegen staatliche Organe werden vom Bundesgericht systematisch abgewiesen.

2 Jede Person, gegen die eine Zivilklage erhoben wird, hat Anspruch darauf, dass die Sache vom Gericht des Wohnsitzes beurteilt wird. Das Gesetz kann einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

Realität: In jedem Kanton funktionieren die Behörden gleich. Es geht nicht um Recht, sondern in erster Linie um Macht. Die Gewaltentrennung existiert nicht. Sie ist eine grosse Lüge, mit der dem Volk ein Rechtsstaat vorgaukelt wird, der in Wirklichkeit gar nicht existiert.

3 Gerichtsverhandlung und Urteilsverkündung sind öffentlich. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen.

Realität: Lehrer H. wird vom Basler Strafgericht zwei Mal von einer öffentlichen Verhandlung ausgeschlossen. Da Lehrer H. jeweils als einziger im Publikum sitzt, fällt es den jeweiligen Gerichtspräsidenten leicht, eine öffentliche in eine geschlossene Verhandlung umzuwandeln. Diese Praxis zeigt, dass die staatlichen Organe offensichtlich etwas zu verbergen haben.


Art. 35 Verwirklichung der Grundrechte

1 Die Grundrechte müssen in der ganzen Rechtsordnung zur Geltung kommen.

Realität: Die Grundrechte werden von den staatlichen Organen systematisch vorsätzlich verletzt. Wer sich dagegen wehren will, muss den Weg über die Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof in Kauf nehmen. Dieser Weg kostet Unmengen an Zeit, Geld und Nerven. Die Schweiz wird vom Europäischen Gerichtshof regelmässig wegen Verletzung der Grundrechte verurteilt. Statistiken zu diesem Thema sind aber äusserst schwierig zu finden.

2 Wer staatliche Aufgaben wahrnimmt, ist an die Grundrechte gebunden und verpflichtet, zu ihrer Verwirklichung beizutragen.

Realität: In der Realität findet genau das Gegenteil statt. Die staatlichen Organe verletzen die Grundrechte systematisch. Üble Nachrede, Verleumdung, Amtsmissbrauch, Amtsanmassung, falsche Anschuldigung, falsches Zeugnis, Irreführung der Rechtspflege, Nötigung, Drohung, Verletzung des Berufsgeheimnisses und einfache Körperverletzung gehören zu den bundesgerichtlich geschützten Mitteln der staatlichen Organe, die einfachen Leute aus dem Volk zu unterdrücken.

3 Die Behörden sorgen dafür, dass die Grundrechte, soweit sie sich dazu eignen, auch unter Privaten wirksam werden.

Realität: Auch hier ist das Gegenteil der Fall. Private, welche noch an die Menschenrechte glauben, werden von den staatlichen Organen mit willkürlicher Staatsgewalt systematisch „präventiv“ verunglimpft.


Art. 36 Einschränkungen von Grundrechten

1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.

Realität: Mit diesem Artikel können die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger jederzeit eingeschränkt werden. Wer die staatlichen Organe stört, kann jederzeit als „ernste, unmittelbare und nicht abwendbare Gefahr“ in seinen Grundrechten eingeschränkt werden. Lehrer H. ist Opfer dieses Artikels geworden. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Lehrers in seinem Urteil vom 23. November 2009 mit den üblichen Floskeln ab.

2 Einschränkungen von Grundrechten müssen durch ein öffentliches Interesse oder durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein.

Realität: Wer die kriminelle Energie der staatlichen Organe thematisiert, muss damit rechnen, von den Behörden als psychisch krank und gefährlich stigmatisiert zu werden. Wer angeblich „psychisch krank“ ist, wird in seinen Grundrechten eingeschränkt. Das kann bis zur mehrtägigen Isolation in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt führen. Wer sich dort nicht ans Bett fesseln lassen will, wird zwangsweise mit Neuroleptika vollgepumpt. Erst wer jeglichen Widerstand aufgibt, und lebenslang Neuroleptika einnimmt, gilt als geheilt.

3 Einschränkungen von Grundrechten müssen verhältnismässig sein.

Realität: Das Ziel der Schulbehörde, die Grundrechte von Lehrer H. einzuschränken sind gründlich gescheitert. Es ist der Schulbehörde nicht gelungen, Lehrer H. als „psychisch kranken“ Menschen zu diskreditieren und ihn bis auf Weiteres in einer psychiatrischen Anstalt wegzusperren. In ihrem Kampf gegen Lehrer H. haben alle beteiligten staatlichen Organe die Verhältnismässigkeit massiv überschritten. Leider vertuscht auch das Bundesgericht als letzte nationale Rechtsinstanz die kriminellen Handlungen der Basler Behördenmafia vorsätzlich.

4 Der Kerngehalt der Grundrechte ist unantastbar.

Realität: Die staatlichen Organe besitzen das Gewaltmonopol. Jeden Tag verletzen die Behörden die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Wer gegen die staatlichen Organe prozessiert, verliert viel Zeit, Geld und Nerven. Wer schützt uns Bürgerinnen und Bürger vor diesem Unrechtsstaat?

Donnerstag, 2. September 2010

Dr. Christoph Eymann - Departementsvorsteher des ED


Dr. Christoph Eymann, der Vorsteher des Basler Erziehungsdepartements hat seine Verantwortung nicht wahrgenommen. Obwohl Lehrer H. ihn mehrmals um ein klärendes Gespräch gebeten hatte, verweigerte Regierungsrat Eymann dem fachlich kompetenten und beliebten Lehrer systematisch einen Gesprächstermin. Eymann glaubt nach wie vor seinen Mitarbeitern, die behaupten Lehrer H. habe diese im Internet "diffamiert". Das Gegenteil ist der Fall. Die Mitarbeiter von Eymann haben in zahlreichen Schreiben Lehrer H. als psychisch kranken, potentiellen Gewalttäter diffamiert, was in den diversen Blogs deutlich beschrieben wird. Dass Regierungsrat Eymann dem schwer in seiner Ehre verletzten Lehrer nicht einmal ein Gespräch zubilligt, zeigt den wahren Charakter von Dr. Christoph Eymann. Mit seinem Projekt "Help Our Teachers" wollte Eymann bei der Basler Lehrerschaft den Eindruck erwecken, die Lehrkräfte tatkräftig zu unterstützen. In Wirklichkeit baute er mit seinen linken Mitarbeitern Hans Georg Signer, Thomas Baerlocher und Gaby Jenö das Erziehungsdepartement zu einem totalitären Machtapparat um. Lehrkräfte, die sich eigene Gedanken zu den sozialistischen Schulreformen machten, wurden über die Ärzte des Gesundheitsdienstes krankgeschrieben oder über IV-Psychiater aus dem Schuldienst ausgegliedert. Diese DDR-Methoden wurden von Regierungsrat Eymann nicht nur gebilligt, sondern systematisch mitgetragen. Das neuste ED-Projekt, Schülerinnen und Schüler mittels Computerprogramm nach potentiellen Amoktätern durchzuscannen, zeigt die menschenverachtende Haltung von Eymann und seinen Mitarbeitern: Wer nicht spurt, wird in Zukunft flächendeckend als selbst- bzw. fremdgefährdend diffamiert und gerät in die Mühlen der Psychiatrie und der Justiz. Auch Lehrer H. wurde als möglicher Amoktäter verleumdet und zu IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht geschickt. Als H. sich einen eigenen Psychiater aussuchte, kündigten die Mitarbeiter von Eymann dem beliebten Lehrer wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung". Wer im Basler Erziehungsdepartement keine unkritische Untertanenmentalität an den Tag legt, wird mit allen Mitteln aus dem Betrieb gemobbt. Da Dr. Christoph Eymann die in diesem Blog aufgedeckte Wahrheit als "Diffamierung" seiner Mitarbeiter interpretiert, sämtliche Hinweise auf Mobbing leugnet und ein Gespräch mit dem beliebten Lehrer H. systematisch verweigert, erhält der Vorsteher des Erziehungsdepartements in diesem Blog einen "Ehrenplatz". Behördenkriminalität muss aufgedeckt und bekämpft werden! Nazi-Methoden haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen!

Sonntag, 22. August 2010

Die Wahrheit im Mobbingfall Lehrer H.


Lehrer H. hat seine Stelle als Lehrer verloren, weil er sich nicht staatlich psychiatrisch begutachten wollte. Weshalb hätte er sich überhaupt begutachten lassen sollen? Seine Chefin Gaby Jenö hatte behauptet, er habe sie bedroht. Mit dieser infamen Lüge, hetzte Jenö dem beliebten Lehrer den ganzen Staatsapparat auf den Hals. Nicht zur staatlichen Mobbing-Truppe gehörten die zahlreichen Eltern, die sich für Lehrer H. gewehrt hatten. Für die Eltern war Lehrer H. ein kompetenter und engagierter Lehrer, der den zahlreichen Schulreformen zwar kritisch gegenüberstand, aber seine Pflichten als Lehrkraft immer überdurchschnittlich erfüllt hatte. Wenn man den Brief der Eltern an Bildungsleiter Hans Georg Signer liest, wird klar, dass das von den Beamten und Behörden aufgebaute arglistige Lügengebäude nicht der Wahrheit entspricht. Der Brief der Eltern entspricht allerdings zu 100% der Wahrheit. Dass dieser Brief von keiner staatlichen Stelle gewürdigt worden ist, ist ein Teil der auf diesem Blog angeprangerten Behördenkriminalität:


Sehr geehrter Herr Signer

Wir beziehen uns auf den Brief von Frau G. Jenö vom 24.09.2006, in dem sie uns informierten, dass Herr Alain Bricola und Frau Verena Aebersold bis zu den Sommerferien 2007 die Fächer Musik bzw. Deutsch und Geschichte weiter unterrichten werden. Da wir auf ein erfolgreiches erstes Schuljahr mit Herrn H. zurück schauen, können wir nur hoffen, dass dieses zweite OS-Jahr für unsere Kinder – und auch für uns Eltern – zu einem positiven Erlebnis wird.

Zum besseren Verständnis möchten wir das Erlebte und unsere Wahrnehmung mit Herrn H. als Lehrer der Klasse 1e dokumentieren.

1. Der Klassenlehrer

An diversen Schulbesuchen, Elterngesprächen und Elternabenden konnten wir ein durchwegs positives Bild von Herrn H. als Klassenlehrer gewinnen. Wir haben gespürt, dass er mit Freude und persönlichem Engagement unterrichtet und er für das Wohl und die Zukunft der Kinder besorgt ist. Herr H. stellt als Lehrer hohe Anforderungen, er verlangt den Kindern viel ab, weiss sie aber zu begeistern. Seine Zielstrebigkeit und Motivation hat sich auch auf unsere Kinder übertragen. In ihrer Leistungsstruktur ist die Klasse eher heterogen, Herr H. hat es jedoch verstanden, auch die eher schwächeren Schülerinnen und Schüler zu motivieren und anzuspornen. Als Wesentlich ist festzuhalten, dass die Kinder Herrn H. sehr vermissen.

2. Der Deutschunterricht

Die Grammatik erarbeitete Herr H. mit den Kindern mit Hilfe von Aufsätzen, Gruppenarbeiten und Vorträgen mit vorgegebenen Themen und von den Kindern ausgewählten Büchern. Dieser abwechslungsreiche Unterricht förderte das selbstständige Arbeiten unserer Kinder und eine hohe Fertigkeit in der Anwendung der deutschen Sprache.

Nach Aussage von Frau V. Aebersold ist der Wissensstand in Deutsch unserer Kinder auf sehr hohem Niveau und den Vorgaben des Lernplans voraus. Dies ist nach der hohen Lernbereitschaft unserer Kinder auch der Verdienst von Herrn H..

3. Der Musikunterricht

Der Musikunterricht von Herrn H. war für unsere Kinder eine Bereicherung. Er hat es verstanden den Kindern eine andere Welt der Musik zu zeigen. Mit den Instrumenten zu improvisieren, auf der Bühne zu stehen und vor Publikum alleine zu singen und zu sprechen. In den Musicals “Die Horrorweihnacht” und “Mit dem Ballon um die Welt” verstand es Herr H., unsere Kultur und Gesellschaft zu spiegeln und mit Witz und Satire sowohl Kinder als auch Erwachsene anzusprechen und zu unterhalten. Wir haben es stets genossen und uns über die begeisterte Mitarbeit unserer Kinder gefreut. Dank seiner fachlichen Kompetenz und der praxisorientierten Umsetzung konnte er den Kindern die Theorie leicht verständlich machen, die Freude am gemeinsamen Musizieren – mit einem für uns beachtlichen Hörerlebnis – vermitteln und ihnen das Gefühl geben, in einer Big-Band zu spielen.

4. Das Lager und der Filmabend

Ein ca. 90 Min. Film hat uns Einblick in das Musiklager im Mai gegeben und die positiven Eindrücke der Eltern, die im beim Lager geholfen hatten, weiter verstärkt. Im Film als auch am Filmabend selbst war spürbar, dass es sowohl den Kindern als auch dem Lagerteam viel Spass gemacht hat. Die Kinder äusserten sich im Film spontan über ihr Wohlbefinden, fassten Erlebtes zusammen, lachten über selbst erfundene Reime und missglückte Musicalszenen. Wir sind überzeugt, dass nicht nur das abwechslungsreiche Programm mit Musik, Sport und Spiel und die gute Kameradschaft unter den Kindern zum Erfolg beigetragen hat, sondern auch das Einfühlungsvermögen von Herrn H., die Kinder in ihren Launen und Stimmungen abzuholen und aufzufangen.

5. Die Schlussfolgerung:

Wir haben Herrn H. als sehr engagierten und fachlich äusserst kompetenten Lehrer erlebt. Das zweite und dritte OS-Jahr ist für die Entwicklung und den späteren Weg unserer Kinder sehr entscheidend. Durch die aktuelle Situation sehen wir die bisher gesicherte Qualität und vor allem die Kontinuität in Frage gestellt und sind durchaus – entgegen Ihrer Aussage am Elternabend Ende August – “Betroffene”. Wir und vor allem unsere Kinder bedauern es sehr, dass Herr H. seine Klasse nicht mehr unterrichten darf – umso mehr, da uns seitens Schulbehörde kein verständlicher Grund genannt werden kann.

Auch wenn die neuen Lehrkräfte, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, das Beste geben, für unsere Kinder ist dieses “Nicht-unterrichten-dürfen” durch Herrn H. ein grosser Verlust, ja eine verpasste Chance. Wir sind der Meinung, dass Herr H. durchaus in der Lage ist, unsere Kinder weiter zu unterrichten, speziell unsere Kinder wünschen sich Herrn H. wieder zurück. In einem anderen Fall im Brunnmattschulhaus wurde es einem Lehrer auch ermöglicht, nach Meinungsverschiedenheiten, nur eine seiner beiden Klassen weiterzuführen.

Wir hoffen, dass bei Ihnen positive Rückmeldungen gleich viel Gewicht haben wie negative!

Mit freundlichen Grüssen

Eltern der Klasse 2e

Montag, 16. August 2010

Verfassungsbeschwerde



Im Urteil vom 3. August 2010 wird auf die Verfassungsbeschwerde von Lehrer H. nicht eingetreten. Damit beweisen die Bundesrichter Ursprung, Niquille, Maillard und Gerichtsschreiber Lanz, dass Bundesrichter die Menschenrechte mit Füssen treten. Behörden, die sich nicht an die Bundesverfassung halten, sind Verfassungsfeinde. Wer die Menschenrechte missachtet, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, Organisierte Kriminalität zu betreiben. Die sorfältig formulierte Verfassungsbeschwerde zeigt deutlich, dass das Urteil des Bundesgerichts völlig willkürlich ist. Es ist zu hoffen, dass Lehrer H. das Urteil an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzieht.

Subsidiäre Verfassungsbeschwerde

1. Auf ausdrücklichen Wunsch des Beschwerdeführers wird im weiteren – für den Fall, dass der Streitwert für eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wider Erwarten den vorrangigen Ausführungen nicht erreicht wird - subsidiäre Verfassungsbeschwerde eingereicht. Gemäss Art. 118 BGG ist das Bundesgericht bei der Beurteilung von Verfassungsbeschwerden an den durch die Vorinstanz gestellten Sachverhalt grundsätzlich gebunden. Mittels Beschwerde soll darüber hinaus in gedrängter Form dargelegt werden, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt. Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde wendet der Richter das Recht nicht von Amtes wegen an, weshalb entsprechend zu rügen ist, weshalb der angefochtene Entscheid verfassungsmässige Rechte verletzt. Gerügt wird in diesem Sinne was folgt, wobei sich der Beschwerdeführer erlaubt, teilweise auf vorrangige Ausführungen zu verweisen, um langfädige Wiederholungen vermeiden:

1.1 Persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV)
Eine Weisung, sich psychiatrisch begutachten zu lassen, stellt einen Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit dar. Ein derartiger Eingriff muss unter anderem verhältnismässig sein. Gestützt auf die Tatsache, dass der ursprüngliche Grund für die in die Wege geleiteten Massnahmen, nämlich ein behauptete Drohung, erwiesenermassen nicht erfüllt war, ist auch die entsprechende Weisung nicht verhältnismässig (Vgl. B I./1.1 bis 1.4 vorab).

1.2 Willkürverbot/Treu und Glauben (Art. 9 BV)
Mit der unhaltbaren Behauptung der Anstellungsbehörde Gaby Jenö vom 6.7.06, der Rekurrent sei massiv selbst- und fremdgefährdend, ist die Persönlichkeit des Beschwerdeführers massiv verletzt worden. Auch die falsche Anschuldigung der Anstellungsbehörde vom 11.8.09, die unterstellt, dass der Rekurrent Drohungen ausgesprochen und sich mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen haben soll, ist klar als falsches und verdecktes Spiel, das Treu und Glauben krass widerspricht, zu bezeichnen. Die Anstellungsbehörde gibt in der Aktennotiz vom 14.3.07 selber zu, dass der Rekurrent ihr nie gedroht hat. Demzufolge hat die Anstellungsbehörde mit ihrer rechtswidrigen Strafanzeige wegen angeblicher Drohung, welche zum verhängnisvollen Einsatz der Sondereinheit Barrakuda führte, die Persönlichkeitsrechte des Rekurrenten vorsätzlich massiv verletzt. Dieses Verhalten verstösst gegen den Grundsatz des Handeln nach Treu und Glauben gemäss Art. 9 BV(Vgl. B I. /1.1voarb).

Sachlich unhaltbar und somit willkürlich ist der Entscheid insofern, als festgehalten wird, dass die Weisung, sich psychiatrisch begutachten zu lassen, nicht in Verfügungsform zu erlassen ist. Dies deshalb, weil dadurch in den Kernbereich der Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird womit dem Beschwerdeführer eine originäre diesbezügliche Überprüfungsmöglichkeit zustehen muss. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil weniger weit gehende Weisung gemäss § 24 Abs. 2 PG in Verfügungsform zu erlassen sind (Vgl. B I./1.2 vorab).

Willkürlich ist der angefochtene Entscheid weiter auch insofern, als die Zuständigkeit zur Verfügung einer weitergehenden ärztlichen Untersuchung vom Kantonarzt zur Anstellungsbehörde derogiert werden darf, nachdem der Kantonsarzt bereits die Grunduntersuchung ausführt (Vgl. B I./1.3. vorab)

Sachlich unhaltbar und willkürlich ist der Entscheid insoweit, als festgehalten wird, das Verhalten des Beschwerdeführers im Jahre 2007 und 2008 lasse es als angemessen erscheinen, ihn psychiatrisch begutachten zu lassen. Das Verhalten ist einzig auf die dazumalige – nicht vom Beschwerdeführer selbst generierte – Drucksituation durch die Anstellungsbehörde zu erklären; diesbezüglich ist auch der Grundsatz von Treu und Glauben verletzt, Gleiches gilt für die Behauptung, dass der (Vgl. B I./1.5 und 1.6 vorab).

Sachlich unhaltbar und willkürlich ist weiter die Schlussfolgerung, die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses sei der Anstellungsbehörde deshalb nicht mehr zumutbar, weil der Beschwerdeführer sich in seinen BLOGS kritisch äussere und das Vertrauen zur Anstellungsbehörde offensichtlich verloren habe (Vgl. Ziff B/1.7 vorab)

Sachlich unhaltbar ist endlich die Begründung, mit dem – gutheissenden - Urteil vom 17. Dezember 2007 sei dem Beschwerdeführer die gesetzlich vorgesehene Bewährungsfirst angesetzt worden. Gleiches gilt für die Behauptung, die Freistellung sei ausdrücklich mit der Auflage einer Begutachtung versehen worden, weshalb sich der Beschwerdeführer nicht auf den Standpunkt stellen könne, er sei von allen Aufgaben und Pflichten, und somit auch von einer Begutachtung, entbunden worden. Beides lässt sich nicht in den von der Vorinstanz zitierten Aktenstücken, nämlich dem Urteil vom 17. Dezember 2007 und der undatierten Freistellungsverfügung ersehen. (Vgl. Ziff. B. I./1.9 und 1.10)

1.3 Rechtliches Gehör (Art. 29 BV)
Die Vorinstanz hat sich in keiner Weise mit der vom Beschwerdeführer thematisierten und dargelegten Mobbingsituation beschäftigt, was eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Menschenwürde und somit eine Verletzung von Art. 7 und 29 Abs. 2 BV darstellt. Der Beschwerdeführer hat Anspruch darauf, dass man sich mit seinen Argumenten auseinandersetzt. Auch unter diesem Aspekt hat Gutheissung der Beschwerde zu erfolgen (Vgl. B I./1.1. vorab)

Weiter ist das rechtliche Gehör dadurch verletzt, als dem Kläger keine Möglichkeit gegeben wird, sich zur Person des Gutachters und des Begutachtungsthemas zu äussern, wiewohl selbst die Vorinstanz anerkennt, dass die Weisung zu einer psychiatrischen Begutachtung einen schweren Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit darstellt (Vgl. B I./1.4. vorab)

Sonntag, 15. August 2010

lic. iur. Rudolf Ursprung - Bundesgerichtspräsident


Lic. iur. Rudolf Ursprung (SVP) ist einer der mächtigsten Männer in der Schweiz. Er ist Bundesrichter und hat die Macht, die "offizielle Wahrheit" abschliessend zu konstruieren. Im Mobbing-Fall Lehrer H. geht er mit keinem einzigen Satz auf die Fakten ein, sondern stützt sich ausschliesslich auf die Behauptungen und Tatsachenverdrehungen der beiden Vorinstanzen. Sämtliche Argumente von Lehrer H., der sich in seinen Grundrechten massiv verletzt fühlt, werden vorsätzlich ignoriert. Dass diese Art von Rechtsprechung zu tiefst verfassungswidrig ist, versteht sich von selbst. Das Bundesgerichtsurteil vom 3. August 2010 zeigt in aller Deutlichkeit, mit welcher Eloquenz die Bundesrichter vorsätzlich die Fakten verdrehen. Wer die ganze Wahrheit und nicht nur die "Behörden-Wahrheit" kennen will, muss den ganzen Blog "Behördenkriminalität" lesen. Das Konstrukt des Bundesgerichts ist eine vorsätzliche Irreführung der Bürgerinnen und Bürger. Der Entscheid von lic. iur. Rudolf Ursprung ist für sämtliche Staatsangestellten in der ganzen Schweiz von fataler Tragweite. Wer eine eigene Meinung hat und sich getraut, diese am Arbeitsplatz zu äussern, wird in Zukunft vom Arbeitgeber wegen angeblicher Kooperationsunfähigkeit und mangelnder Loyalität über einen IV-Psychiater ausgemustert. Wer sich nicht psychiatrisch begutachten lassen will, weil er sich gesund und arbeitsfähig fühlt, dem wird wegen angeblich "schwerer Pflichtverletzung" gekündigt. Mit dem Bundesgerichtsentscheid vom 3. August 2010 sind die Rechte der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst faktisch abgeschafft worden. Ein Bundesrichter, der Mobbing und Willkür vertuscht und die Grundrechte der Arbeitnehmer mit Füssen tritt, ist eine Gefahr für unseren Rechtsstaat. Nazi-Methoden haben in einem Rechtsstaat nichts verloren.

Mittwoch, 16. Juni 2010

Die Gewaltentrennung in der Praxis


Sehr geehrte Frau Dr. Marie-Louise Stamm

In Ihrem Schreiben vom 10.6.10 machen Sie mich darauf aufmerksam, dass ich das Recht dazu habe, eine Replik zu den zahlreichen unhaltbaren Behauptungen der beiden Gegenparteien einzureichen. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken.

Als Vorsitzende des Verwaltungsgerichts haben Sie meinen Rekurs gegen meine rechtswidrige Entlassung abgelehnt. Dass ich mich mit meiner Replik zu den strafbaren Handlungen meiner Chefin nun ausgerechnet wieder an Sie wenden muss, kann als „Ironie des Schicksals“ bezeichnet werden. Als oberste Richterin im Kanton Basel-Stadt wissen Sie jedoch, dass es kein Schicksal gibt, sondern nur ein fragwürdiges „Rechtssystem“, das ehrliche Bürgerinnen und Bürger systematisch über den Tisch zieht. Ich habe keine Lust mehr, mich über den Tisch ziehen zu lassen, deshalb appelliere ich hiermit offiziell an Sie, in meinem Fall nicht Macht, sondern Recht zu sprechen.

Sie kennen meine Akte bis ins Détail. Dank Ihrem Urteil vom 18. Oktober 2009 bin ich arbeitslos und habe seit zwei Monaten kein Einkommen mehr. Mein Kampf gegen das arglistige Mobbing, das ich seit bald vier Jahren erdulden muss, verschlingt mein restliches Vermögen. Bis heute hat mir die Arbeitslosenkasse keinen Rappen ausbezahlt und auch meine Rechtsschutz-Versicherung bei der CAP verweigert mir konsequent ihre Leistungen. Sie sehen, dass ich trotz dieser widrigen Lebensumstände weder lebensmüde noch aggressiv bin.

Damit sind wir beim wesentlichen Punkt der ganzen Problematik angelangt. In ihrem Schreiben an den Amtsarzt vom 6.7.06 behauptet meine Chefin Gaby Jenö wahrheitswidrig, ich hätte Drohungen geäussert. Gleichzeitig verleumdet sie mich als potentiellen Selbstmörder und potentiellen Amokläufer. Es ist aktenkundig, dass Gaby Jenö mich vorsätzlich mit einem gefährlichen Gewalttäter vergleicht, um mich beim Amtsarzt rechtswidrig in ein psychiatrisches Verfahren zu nötigen. Dass sie später behauptet, ich hätte mich mit Tschanun verglichen, ist eine infame Lüge und in den Akten nirgends dokumentiert. Erst nach Gaby Jenös verleumderischem Schreiben vom 6.7.06 begann ich im Internet zu den Themen „Amoklauf“ und „Mobbing“ zu recherchieren und stiess überraschenderweise auf das Mobbing-Opfer „Günther Tschanun“. Diesen Mobbing-Fall besprach ich mit Peter Grossniklaus, Claudia Gass und R.S.. Soweit die Fakten!

Alles, was sonst noch in den angeblich 5 Bundesordnern über mich gesammelt worden ist, wurde von verschiedenen Staatsfunktionären böswillig konstruiert, um mich rechtswidrig zu entlassen. Seit bald vier Jahren wehre ich mich gegen das intrigante Vorgehen dieser Verwaltungsbesoldeten. In dieser Zeit habe ich mich immer korrekt verhalten und rechtsgenüglich bewiesen, dass ich weder „selbst- noch fremdgefährdend“ bin, sondern versuche, mit den mir zustehenden Rechtsmitteln den wahren Sachverhalt zu erhellen. Die Zeugenaussage meiner ehemaligen Arbeitskollegin R.S., mit der ich neben Claudia Gass und Peter Grossniklaus ebenfalls über Mobbing gesprochen hatte, hätte genügt, um festzustellen, dass ich mich nie wie Günther Tschanun gefühlt habe und auch nie Drohungen gegen meine Chefin Gaby Jenö geäussert habe. Dass Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser meine ehemalige Arbeitskollegin aber unter keinen Umständen als Zeugin zu Wort kommen lassen will, beweist, dass dieser Richter in höchstem Mass befangen ist.

Wenn man die Akten halbwegs seriös studiert, kommt man klar zum Schluss, dass das von Gaby Jenö arglistig erfundene Bedrohungsszenario mit der Realität nichts zu tun hat und daher als Üble Nachrede und Verleumdung strafrechtlich zu verfolgen ist.

Claudia Gass sagt in der Einvernahme vom 8.9.06 klar aus, dass ich nie erzählt hätte, dass Tschanun Leute erschossen habe und dass ich das auch tun werde. Sie streicht auf Seite 109 sogar den Vorwurf des Untersuchungsbeamten, ich hätte mich mit dem Amokläufer Günther Tschanun verglichen, deutlich durch.

Auch Peter Grossniklaus fühlte sich nach eigenen Angaben „zu keinem Zeitpunkt“ bedroht.

Es ist aktenkundig, dass sich Gaby Jenö in ihrem Verfolgungswahn bereits am 6.7.06 von mir bedroht gefühlt hat. Allerdings genoss ich zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäss meine Ferien und hatte keine Ahnung, dass meine Chefin hinter meinem Rücken eine gewaltige Intrige gegen mich angezettelt hatte. Die von Gaby Jenö vorsätzlich getätigten Verleumdungen führten schliesslich zum völlig unverhältnismässigen Zugriff der Sondereinheit Barrakuda, welcher meine Sommerferien 2006 in einem Desaster enden liess. Zwar ist das Strafverfahren gegen mich wegen angeblich fehlenden Beweisen eingestellt worden, in Wirklichkeit aber existierte nicht einmal ein objektiver Tatbestand. Bis auf den heutigen Tag leide ich schwer unter der den von Gaby Jenö verbreiteten Gerüchten und Verleumdungen.

Je mehr ich mich gegen das arglistige Vorgehen der immer zahlreicher werdenden Staatsfunktionäre wehrte, desto abenteuerlich wurden deren Argumente.

Unter diesem Aspekt sind auch die zahlreichen unwahren Behauptungen von Strafgerichtspräsident lic. iur. Marc Oser und Rechtsanwältin lic. iur. Barbara Pfister zu betrachten.

Lic. iur. Marc Oser behauptet, alle meine Beweismittel seien für die Wahrheitsfindung irrelevant. Das Gegenteil ist der Fall: Die von Gaby Jenö in ihrer Strafanzeige behaupteten „Drohmails“ sind bis auf den heutigen Tag unauffindbar. Ein unbefangener Richter würde die Beklagte wenigstens fragen, wo diese angeblichen Beweisstücke geblieben seien. Dass dies Strafgerichtspräsident Oser nie getan hat, beweist wiederum dessen Befangenheit. Auch hätte meine Zeugin R.S. ohne weiteres klarstellen können, dass ich mich nie wie Günther Tschanun gefühlt habe, sondern wie ein ehrlicher Lehrer, der massiv gemobbt wird.

Auch die unhaltbare Behauptung Osers, der Beschwerdeführer selbst habe sich mit seinen Äusserungen in die Nähe oder in Verbindung zu Günther Tschanun gebracht, ist aktenwidrig und wahrheitswidrig. Gaby Jenö war es, die mir mit ihrem Schreiben vom 6.7.06 an den Amtsarzt vorsätzlich das Profil eines gefährlichen Amokläufers verpasst hatte. Ich selber sah mich immer ausschliesslich als Mobbingopfer, was aber die involvierten Staatsfunktionäre nie hören wollten. Sogar auf die arglistige Suggestivfrage des Untersuchungsbeamten, der mir den Vergleich mit Tschanun anhängen wollte, antwortete ich auf Seite 11 der Einvernahme klar und deutlich: „Diesen Vergleich kann ich so nicht nachvollziehen.“

Es ist interessant, dass Oser immer so argumentiert, dass die Beklagte Gaby Jenö immer gut wegkommt. Wenn es um die Notwendigkeit geht, sämtliche Fakten in den Strafprozess einzubeziehen, behauptet Oser, eine Abklärung der gesamten Umstände seien nicht angezeigt, weil sie mit dem geltend gemachten Prozessthema nichts zu tun hätten. Wenn es aber darum geht, die mir auferlegte masslos überrissene Parteientschädigung zu begründen, rechtfertigt Oser die masslose Forderung der Gegenanwältin damit, dass diese sämtliche Akten habe studieren müssen. Auch diese Behauptung ist falsch. Die von Gaby Jenö behaupteten „Drohmails“ sind in den Akten nirgends zu finden. Ein klarer Beweis, der den subjektiven Tatbestand der Üblen Nachrede und Verleumdung untermauert. Ein Richter, der bewusst Fakten ausblendet, um sein im Voraus gefälltes Urteil durchzuziehen, macht sich der Begünstigung schuldig. Es sind schwere Verfahrensfehler, zuverlässige Zeugen vorsätzlich nicht anzuhören und klare Beweise vorsätzlich nicht zu würdigen. Unter diesen Umständen konnte der Entlastungsbeweis für die Beklagte Gaby Jenö keineswegs erbracht werden.

Auch die unhaltbare Behauptung Osers, aufgrund der Einvernahmen in den Akten und der gesamten Umstände müsse davon ausgegangen werden, dass Gaby Jenö die Äusserungen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden so gemacht hat, wie sie auch von Peter Grossniklaus und Marianna Arquint geäussert worden seien, ist aktenwidrig und falsch. Es ist zwar möglich, dass Schulhausleiterin Marianna Arquint ebenfalls behauptet, ich hätte mich mit Tschanun verglichen, allerdings hatte Arquint mit mir überhaupt keinen Kontakt, sondern wurde ausschliesslich von Claudia Gass „informiert“. Die Akten belegen aber deutlich, dass niemand der mit mir direkten Kontakt hatte, behauptet, ich hätte mich mit Tschanun verglichen. Einzig Gaby Jenö behauptet dies wahrheitswidrig in ihrer Strafanzeige, eine arglistige Verleumdung, die den völlig unverhältnismässigen Einsatz der Sondereinheit Barrakuda zur Folge hatte. Damit ist bewiesen, dass die Ausführungen von Richter Oser aktenwidrig und wahrheitswidrig sind!

Auch lic. iur. Barbara Pfister, die Anwältin der Beklagten Gaby Jenö, kann mit ihren Argumenten nicht überzeugen. Es geht aus den Akten klar hervor, dass mich Gaby Jenö mit ihrem Schreiben vom 6.7.06 wahrheitswidrig bezichtigt, „ernstzunehmende Drohungen gegenüber dem involvierten Personenkreis und Suiziddrohungen“ geäussert zu haben. Dass dieses Schreiben von Gerichtspräsident Oser nicht auf die Beweisliste genommen wird, ist ein schwerer Verfahrensfehler.

Dass die Einvernahme von Zeugen und der Einbezug von weiteren Dokumenten für die Beurteilung des Straftatbestandes angeblich nicht erforderlich seien, ist folglich völlig falsch. Zeugin I.F. hätte bestätigt, dass Gaby Jenö die Elternschaft anlässlich eines Elternabends vorsätzlich massiv falsch informiert hatte. Gaby Jenö behauptete vor versammelter Elternschaft wahrheitswidrig, ich sei nicht mehr fähig zu unterrichten. Diese protokollierte Aussage passt „zufälligerweise“ auffallend in den ursprünglichen Plan Jenös, mich mittels FFE in eine psychiatrische Anstalt zu sperren.

Laut lic. iur. Barbara Pfister ist die Beklagte verpflichtet, Würde und Persönlichkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Erziehungsdepartementes zu schützen. Was meine Persönlichkeit betrifft, dürfte Jenö diese Pflichten mehrmals massiv verletzt haben.

Um Ihre überrissene Forderung von über Fr. 8000.— zu rechtfertigen, behauptet Pfister, sie habe alle 5 Bundesordner über mich durchlesen müssen. Auch diese Schutzbehauptung ist nicht nachvollziehbar. Die Strategie der Juristin ist leicht durchschaubar: Alles abstreiten, das Gegenteil behaupten und das Mobbingopfer für sein Leiden verantwortlich machen. Mit diesem Hintergrund ist es auch verständlich, dass die abgehobene Juristin kein Verständnis für ein Mobbingopfer hat, das unschuldig von einer Sondereinheit überwältigt wird, rechtswidrig seinen Job verliert und ohne Perspektive in der Arbeitslosigkeit landet. Meine Genugtuungsforderung von Fr. 5000.— ist unter diesen Aspekten viel zu tief angesetzt.

Anhand der obigen Ausführungen wurde dargelegt, weshalb das Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 17. März 2010 wesentliche Verfahrensmängel aufweist. Die Argumentation des Strafgerichtspräsidenten und der Verteidigerin der Beklagten entbehren jeder rechtlichen Grundlage. Der zuständige Strafgerichtspräsident hat die Verhandlung von Anfang an unfair und einseitig geführt und alles, was die Beklagte belasten könnte, vorsätzlich ausgeblendet. Die Aussagen der beiden Zeuginnen hätten endlich Licht in die leidige Angelegenheit gebracht. Das Urteil beruht auf vorsätzlicher Verdrehung der Fakten, willkürlicher Beweiswürdigung und unlogischen Behauptungen. Meine Beschwerde vom 18.3.2010 ist daher vollumfänglich gutzuheissen und das Urteil des Strafgerichts Basel-Stadt vom 17. März 2010 (PK Nr. 391/06) aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die beiden Zeuginnen R. S. und I. F., beide wohnhaft im Kanton Basel-Stadt, sind zur Appellationsgerichtsverhandlung als Zeuginnen vorzuladen. Die von Gaby Jenö behaupteten „Drohmails“ und das Schreiben vom 6.7.06 sind auf die Beweisliste zu setzen. Unter o/e Kostenfolge zu Lasten der Beklagten.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Der Beschwerdeführer

Freitag, 4. Juni 2010

Die Sicht von Lehrer H.


Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident
Liebe Anwesende

Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird auf Antrag, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.

Wir haben uns heute hier zusammengefunden, weil die beklagte Gaby Jenö gemäss den umfassenden Akten genau dies mehrfach und systematisch gegen mich verbrochen hat.

Es geht um meine Ehre, die von der beklagten Gaby Jenö mehrfach verletzt worden ist. Es geht um meinen guten Ruf, der von der Beklagten mehrfach beschädigt worden ist.

Mehrfach hat Gaby Jenö Dritten gegenüber behauptet, dass ich mich angeblich nicht so verhalten soll, wie sich ein ehrbarer Mensch zu benehmen hat.

Konkret behauptet sie,

- Ich hätte massive Drohungen gegen Dritte ausgestossen
- Ich hätte eine strafbare Handlung begangen
- Ich hätte mit Selbstmord gedroht
- Ich sei psychisch krank
- Ich sei massiv selbst- und fremdgefährlich
- Ich hätte den Ruf des Arbeitgebers Basel-Stadt geschädigt
- Ich hätte sie in diversen Mails persönlich verunglimpft und beleidigt

Nichts, aber auch gar nichts ist wahr an diesen arglistigen Behauptungen der Beklagten. Alles ist vorsätzlich erstunken und erlogen. Aber weshalb das Ganze?

Ich kenne Gaby Jenö schon seit über 10 Jahren. Wir hatten das Heu nie auf derselben Bühne. Als Arbeitskollegen hatten wir unzählige unfruchtbare Diskussionen, in denen sie immer alles besser wusste. Einmal verlor sie bei einer Wette gegen mich sogar 10 Flaschen Cabernet Sauvignon. Als Schulhausleiterin machte sie mir das Leben am Brunnmattschulhaus regelmässig schwer. Sie behandelte mich konsequent ungerecht und verweigerte mir bei Lösungen von Problemen immer wieder das Gespräch. In einer aufsichtsrechtlichen Beschwerde an den Ressortleiter Hans Georg Signer habe ich das Verhalten von Gaby Jenö ausführlich thematisiert. Leider wurde die Beschwerde in keinem einzigen Punkt ernstgenommen.

Mit ihrer Beförderung zur OS Rektorin veränderten sich die Machtverhältnisse massiv zu meinem Nachteil. Als angebliche Anstellungsbehörde konnte Gaby Jenö jetzt in eigener Regie Leute, die ihr nicht passten, freistellen. Die Schulleitung wurde beauftragt, hinter meinem Rücken, negatives Material zu sammeln und zu produzieren. Sogar ehrverletzende und rufschädigende Attacken dreier alleinerziehenden Mütter wurden als Munition gegen mich verwendet. Weder der Schulleitung noch Gaby Jenö kamen die schwer ehrverletzenden Attacken polemisch vor, denn der Auftrag war offensichtlich allen klar: Ich sollte mittels IV-Psychiater aus dem Schuldienst gemobbt werden. Es wiegt schwer, dass mich Gaby Jenö nie gegen die ehrverletzenden Schreiben der drei Mütter verteidigt hat, dass sie mir aber mit ihren eigenen ehrverletzenden Äusserungen vorsätzlich noch grösseren Schaden zugefügt hat, wiegt weit schwerer.

Es ist aktenkundig, dass mich Gaby Jenö mehrmals bei den Behörden als schwer selbst- und fremdgefährdenden Psychopathen verleumdet hat. Mit dieser falschen Anschuldigung wollte mich die Beklagte in einer psychiatrischen Klinik einsperren lassen. In ihrem Schreiben vom 6.7.06 nötigte sie den Amtsarzt, mich zu einer sog. „vertrauensärztlichen Untersuchung“ aufzubieten. Allerdings konnte mich der Amtsarzt nicht amtlich vorladen, weil ich weder krank noch krankgeschrieben war. Nach reiflicher Überlegung schlug ich seine „Einladung“ aus. Um die Eskalationsspirale weiter anzuheizen, denunzierte mich Gaby Jenö bei der Polizei als potentiellen Amokläufer und behauptete ich hätte Droh-Mails geschrieben. Auch diese infame Lüge ist frei erfunden, um mir möglichst massiv zu schaden. Meine Mails vom 7.8.06 bis zum 10.8.06 dokumentieren exakt mein damaliges Befinden und sind weder bedrohlich noch beleidigend.

Ebenfalls dokumentiert der Gesprächsmitschnitt vom 12.8.06 mit dem Notfallpsychiater, dass ich mich deutlich von den Taten Tschanuns distanziere, keine Munition besitze und mich nur mit juristischen Mitteln gegen das arglistige Mobbing meiner Chefin wehren werde. Der Mitschnitt dokumentiert, wie mich der Notfallpsychiater keine Sekunde ernst nimmt und arglistig versucht, mich zu einem Eintritt in eine psychiatrische Klinik zu bewegen. Auf der CD wird ebenfalls ersichtlich, dass ich mich auch in höchst unangenehmen Situationen immer unter Kontrolle habe. Eigentlich hätte der Notfallpsychiater nach diesem Gespräch die Eskalationsspirale stoppen müssen. Dass kurz darauf die Sondereinheit Barrakuda ohne Vorwarnung mich an meinem Wohnort überfallen sollte, war aber offensichtlich schon länger geplant. Da mir zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht klar war, was hinter meinem Rücken gespielt wurde, glaubte ich lange Zeit, das Ganze sei eine Übung.

Die vermeintliche Übung war aber keine Übung, sondern das Resultat zahlreicher Verleumdungen die Gaby Jenö vorher vorsätzlich in die Welt gesetzt hatte.

Im Einvernahme-Protokoll vom 11.8.06 stellt mich Gaby Jenö als einen Menschen dar, der völlig unberechenbar ist, jederzeit ausrasten kann und sogar zu einem Amoklauf fähig ist. Sie zitiert sogar ein Inspektionsmitglied um ihre Wahnideen glaubhaft rüberzubringen. Wörtlich sagt sie:

„Ein Inspektionsmitglied vom Brunnmattschulhaus ist an mich gelangt. Er hat mich gefragt, ob ich nicht Angst habe, dass Lehrer H. einmal herumballere?

Auch mit diesem Zitat erweckt Gaby Jenö bei der Staatsanwaltschaft vorsätzlich den Eindruck, ich sei ein potentieller Amokläufer und Gewaltverbrecher.
Natürlich ist das besagte Inspektionsmitglied weder glaubwürdig noch unabhängig. Man kennt es als eifrigen Polemiker, der in seinen BaZ-Leserbriefen regelmässig gegen die SVP und gegen Christoph Blocher wettert.

Mit der krankhaften Schilderung ihres wahnhaften Bedrohungsszenarios ist es Gaby Jenö gelungen, die Staatsanwaltschaft zu überzeugen, dass das Brunnmattschulhaus kurz vor einem blutigen Amoklauf stehe. Anstatt Gaby Jenö durch einen Notfallpsychiater zu begutachten, lässt man der geplanten Eskalation ihren vollen Lauf. Die Anti-Terror-Sondereinheit wird auf mich losgelassen. Mein Wohnquartier wird abgeriegelt, etwa 20 Mann werden in Stellung gebracht. Obwohl ich freiwillig mein Haus verlasse, werde ich mit brutalster Gewalt von der staatlichen Schlägertruppe zu Boden gerissen, auf dem Bauch gedrückt, die Arme nach hinten gerissen, mit Handschellen gefesselt und mit einem Knie im Rücken auf den Boden gedrückt.

Nur so nebenbei: Kürzlich ist ein unschuldiger Mann in meinem Alter an diesem Prozedere erstickt. Die verantwortlichen Polizisten wurden allerdings freigesprochen, weil sie angeblich nicht wussten, dass bei zu langer Bauchlage Erstickungsgefahr herrscht.

Da ich mich nicht im Geringsten wehrte und mich nur noch auf meinem Atem konzentrierte, konnte ich den Druck des Polizisten-Knies mehr oder weniger aushalten. Obwohl ich keinerlei Gegenwehr zeigte und mit hinter dem Rücken gefesselten Händen von einem Polizisten in Bauchlage am Boden festgehalten wurde, befand man es auch noch für nötig, mir eine Augenbinde über mein Gesicht zu stülpen, um mich systematisch in die Aggression zu treiben.

Im Polizeiposten Reinach musste ich mich dann in einem modrigen Keller nackt ausziehen und von einem sadistischen Polizisten mit Plastik-Handschuhen betatschen lassen. Schliesslich wurde ich ins Basler Untersuchungsgefängnis überführt, wo ich in einer überwachten Isolationszelle die schlimmste Nacht meines Lebens verbringen musste. Ohne zu wissen was mir vorgeworfen wurde und ohne Erlaubnis meinem Anwalt telefonieren zu dürfen, wurde ich eine Nacht lang rechtswidrig eingesperrt. Am nächsten Morgen nötigte man mich zur DNA-Speichelprobe, nahm mir meine Fingerabdrücke und schoss die sog. „Verbrecher-Photos“. Im anschliessenden Verhör wollte man mir frech unterstellen, ich hätte mich mit Günther Tschanun verglichen und meine Chefin mit dem Tod bedrohen wollen. Erst jetzt wurde mir das Ausmass dieser infamen Intrige richtig bewusst. Da ich aber definitiv nie jemandem gedroht hatte und ich nichts anderes als die Wahrheit sagte, musste mich die Staatsanwaltschaft wieder laufenlassen. Vorher musste ich aber dem undurchsichtigen Staatsanwalt Dr. Thomas Homberger mit Handschlag versprechen, mich nicht mehr im Brunnmattschulhaus blicken zu lassen.

Ein paar Tage später durfte ich dann im Baslerstab und in der BaZ zu meinem Entsetzen lesen, dass ich die Schulbehörde bedroht hätte, eine perfide Lüge, unter der ich noch heute schwer zu leiden habe.

Zwar gibt Gaby Jenö im Telefonat mit dem Untersuchungsbeamten B. Wenger am 14.3.07 zu, dass sie selber von mir nie direkt bedroht worden sei. Trotzdem stellte Staatsanwältin Eva Eichenberger das von mir angestrengte Strafverfahren gegen Gaby Jenö wegen Amtsmissbrauch, falscher Anschuldigung und Irreführung der Rechtspflege unverständlicherweise ein. Mit ebenso rechtswidrigem Eifer stellte sie sogar die Ehrverletzungsklage ein, die nach bald 4 Jahren heute endlich zur Verhandlung kommt.

Im Einvernahmeprotokoll vom 11.8.06 hatte Gaby Jenö noch selbstsicher verkündet, die erste „direkte“ Drohung habe am 7.8.06 im Gespräch mit dem Inspektionspräsidenten Peter Grossniklaus stattgefunden.

Mit dieser doppelten Lüge versucht Gaby Jenö arglistig ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Erstens fand das Gespräch mit Grossniklaus nicht am 7.8.06 statt, sondern erst am 11.8.06 und zweitens fühlte sich Grossniklaus „zu keinem Zeitpunkt“ von mir bedroht.

Um trotzdem die Lüge von der angeblichen Drohung aufrechtzuerhalten behauptet Gaby Jenö im gleichen Einvernahmeprotokoll, ich solle mich während eines Gesprächs mit meiner Teamkollegin Claudia Gass „wiederholt mit Günther Tschanun verglichen“ haben.

Mit dieser Üblen Nachrede und mittels ihrer falschen Anschuldigung stellt mich Gaby Jenö erneut auf dieselbe Stufe mit dem vierfachen Mörder Günther Tschanun. Dass ein solcher Vergleich für jeden völlig unschuldigen Menschen schwer ehrverletzend ist, ist für jedermann leicht nachvollziehbar. In Wirklichkeit habe ich bei meiner Arbeitskollegin Claudia Gass Hilfe gesucht und am Telefon über Mobbing und den Fall Tschanun gesprochen. Claudia Gass bestätigt in ihrer Befragung vom 8.9.06 klar und deutlich, dass ich nie erwähnt hätte, dass Tschanun Leute erschossen habe und dass ich das auch machen wolle.

Die Aussagen von Claudia Gass und Peter Grossniklaus beweisen eindeutig, dass das krankhafte Amok-Szenario allein auf die Wahnvorstellungen der Beklagten Gaby Jenö zurückzuführen sind. Bereits in ihrer Freistellungsverfügung, die sie am 4.8.06 per Post versandt hat, ist der völlig aus der Luft gegriffene Vorwurf, ich hätte ihr gedroht, explizit enthalten.

Offensichtlich existierte der Plan, mich wegen angeblicher Drohung in ein Strafverfahren zu verwickeln, schon bevor ich zu Claudia Gass und Peter Grossniklaus Kontakt aufnahm.

Während der Sommerferien 2006 war Hans Georg Signer meine Ansprechperson im Ressort Schulen. Ich suchte mit ihm das Gespräch und er kopierte mir ein paar Akten. Im Gespräch vom 7.7.06 nahm mich allerdings auch Signer nicht im Geringsten ernst. Systematisch suggerierte er mir, dass eine Krankschreibung oder eine Abklärung beim Amtsarzt für mich die beste Lösung sei. Da ich mich aber definitiv nicht krank fühlte, sondern sei längerer Zeit massiv gemobbt, konnte ich seiner einseitigen Argumentation nicht folgen.

Lange glaubte ich, dass Hans Georg Signer nicht an der Mobbing-Intrige gegen mich beteiligt sei. Als ich aber am 27.11.06 auf dem OS Rektorat noch einmal die Akten durchblätterte, merkte ich jedoch, dass mir Hans Georg Signer ein wichtiges Dokument vorsätzlich systematisch vorenthalten hatte:

Es ist Gaby Jenös „Antrag auf vertrauensärztliche Beurteilung“ vom 6. Juni 2006. In diesem Schreiben stellt mich meine Chefin arglistig als einen Lehrer dar, der angeblich die Schülerinnen und Schüler in grosser Regelmässigkeit beschimpfe und beleidige. Diese rufschädigenden Behauptungen und Verdächtigungen sind an sich schon genug ehrverletzend, was Gaby Jenö jedoch am Schluss des Schreibens phantasiert, kann nur als schwer paranoid bezeichnet werden. Wörtlich schreibt sie:

„Ich bitte Sie, diesen Fall als dringend einzustufen, dies auch weil ernstzunehmende Drohungen gegenüber dem involvierten Personenkreis und Suiziddrohungen von Lehrer H. geäussert wurden.“

Es ist eine Tatsache, dass die Lüge von den „ernstzunehmenden Drohungen“ von Gaby Jenö also bereits schon am 6. Juni 2006 verbreitet wurde, also einen Monat bevor ich die angeblich „erste direkte Drohung“ bei Peter Grossniklaus geäussert haben soll.

Dieser Widerspruch zeigt deutlich auf, dass das arglistige Lügengebäude von Gaby Jenö von Anfang an systematisch geplant und generalstabsmässig durchexerziert wurde. Natürlich fiel dieser frappante Widerspruch weder der befangenen Staatsanwältin lic. iur. Eva Eichenberger, noch der befangenen Strafgerichtspräsidentin lic. iur. Liselotte Henz, noch der befangenen Appellationsgerichtspräsidentin Dr. iur. Marie-Louise Stamm auf.

Wer aber die zahlreichen Akten seriös studiert, stellt fest, dass Gaby Jenö ihre Bedrohungslüge schon formuliert hatte, bevor ich mich überhaupt in irgend einer Weise zum Mobbingfall Tschanun geäussert hatte.

Ich wiederhole es an dieser Stelle gerne noch einmal:
Sämtliche Behauptungen und Verdächtigungen, ich hätte Drohungen ausgestossen, sind ehrverletzend, weil sie nicht stattgefunden haben und von Gaby Jenö frei erfunden sind.

In diesem arglistigen Lügengebäude wurde ich von Gaby Jenö mehrfach mit dem vierfachen Mörder Günther Tschanun verglichen. Für einen Lehrer, der nicht mal einer Fliege etwas zu leide tut, ist dieser Vergleich schwer rufschädigend und massiv ehrverletzend.

Auch die von Gaby Jenö phantasierten angeblichen „Suiziddrohungen“ sind Wahnideen, die mich massiv in meiner Ehre verletzt haben. Nie im Leben habe ich „Suiziddrohungen“ geäussert. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist davon auszugehen, dass mich Gaby Jenö mit ihrer Freistellung und ihren beiden Kündigungen vorsätzlich in den Selbstmord treiben wollte. Es ist auch ehrverletzend und kriminell, einen Menschen als potentiellen Selbstmörder zu bezichtigen, um ihn mittels FFE in einer psychiatrischen Klinik mittels Zwangsmedikation in einen psychisch kranken Patienten zu verwandeln.

Dass mir das Rektorat das brisante Dokument vom 6.7.06 erst am 27.11.06 aushändigt, macht stutzig.

Es ist erwiesen, dass Hans Georg Signer mir dieses Dokument systematisch vorsätzlich vorenthalten hat. Dies beweist, dass der arglistige Vorwurf, ich hätte „ernstzunehmende Drohungen“ ausgestossen, zu einem arglistigen und ausgeklügelten Plan gehört, um mich mittels falscher Anschuldigung in ein psychiatrisches und strafrechtliches Verfahren zu zwingen, um mich anschliessend rechtswidrig zu entlassen.

Gaby Jenö hat mich hinter meinem Rücken mehrfach als potentiell gefährlichen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet. Da ich mir aber keine psychische Krankheit aufschwatzen liess, dem Druck von Hans Georg Signer, mich krankschreiben zu lassen, nicht nachgab und mich von meiner Chefin nicht nötigen liess, vom befangenen IV-Psychiater Dr. Daniel Fasnacht in die IV drängen zu lassen, blieb Gaby Jenö offensichtlich nur noch eine Möglichkeit, mir möglichst effizient zu schaden: Sie musste mich, mit einer rechtswidrigen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft arglistig als potentiellen Selbstmörder und Amokläufer verleumden und mir unterstellen, ich hätte eine strafbare Handlung begangen.

Mit ihrem Schreiben vom 6. Juni 2006 an den Amtsarzt hat Gaby Jenö eine infame Mobbing-Intrige angezettelt. Dass alle Staatsfunktionäre sich von dieser arglistigen Frau haben instrumentalisieren lassen, ist schockierend und kaum zu glauben. Obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen mich mangels Beweisen eingestellt hat, sieht Gaby Jenö bis auf den heutigen Tag keine Veranlassung, sich bei mir für ihr arglistiges Verhalten zu entschuldigen. Auch diese Tatsache beweist, dass die ehemalige OS Rektorin und jetzige Leiterin der Basler Sekundarstufe I Gaby Jenö nicht im Geringsten dazu bereit ist, eigene Fehler zu überdenken. Es ist daher erwiesen, dass sie mit planmässigem Vorsatz gehandelt haben muss und die Zerstörung meiner beruflichen Existenz bewusst geplant hat.

Erst mein Vertrauensarzt Dr. Piet Westdijk hat mich wirklich ernst genommen. Er hat mich in mehreren Sitzungen analysiert und ist ohne wenn und aber zum Schluss gekommen, dass ich völlig gesund und arbeitsfähig bin.

Allerdings leide ich seit bald vier Jahren an den psychischen Verletzungen der rufschädigenden Beschuldigungen und ehrverletzenden Verdächtigungen meiner Chefin. Diese Verletzungen heilen erst, wenn Frau Gaby Jenö endlich rechtsgültig verurteilt ist.

Es ist davon auszugehen, dass mich Gaby Jenö mangels stichhaltigen Kündigungsgründen vorsätzlich pathologisieren, psychiatrisieren, kriminalisieren und invalidisieren wollte. Der von ihr rechtswidrig diktierte Psychiater Dr. Daniel Fasnacht, der vor allem von der Erstellung von IV-Gutachten lebt, hätte mich planmässig zum IV-Fall geschrieben und Gaby Jenö hätte ihre Kündigung endlich aussprechen können. Das E-Mail vom 15.8.06 an Hans Georg Signer beweist, dass Gaby Jenös oberstes Ziel immer meine Entlassung war. Sie schreibt wörtlich:

„Nach dem sehr informativen Gespräch mit Herr Hänggi, denke ich, dass wir den Weg fristlose Kündigung wählen sollten.“

Besonders interessant ist die Tatsache, dass Gaby Jenö den Strafantrag wegen angeblicher Drohung erst zurückzog, nachdem die Personalrekurskommission die rechtswidrige Kündigung gutgeheissen hatte. Offensichtlich glaubte sie, endlich am Ziel ihrer Träume angelangt zu sein. Allerdings hatte sie nicht damit gerechnet, dass ich den rechtswidrigen Entscheid der Personalrekurskommission ans Verwaltungsgericht weiterziehen würde. Nachdem das Verwaltungsgericht den Entscheid der Personalrekurskommission zur Enttäuschung von Gaby Jenö wieder gekehrt hatte, musste sie, um mich endgültig loszuwerden, wieder von vorne beginnen. Sie nötigte mich, diesmal unter Androhung der Kündigung von einem staatlichen Amtsarzt abklären zu lassen. Da aber auch Amtsarzt Dr. Eric Odenheimer keinerlei Erkrankung feststellen konnte, nötigte mich Jenö unter erneuter Kündigungsandrohung zur Abklärung bei IV-Gutachter Dr. Daniel Fasnacht. Da ich diese erneute Nötigung als Amtsmissbrauch und Amtsanmassung taxiere, halte ich mich von Dr. Daniel Fasnacht bis heute fern. Psychiater, die von Gaby Jenö ausgewählt werden, geniessen nachvollziehbar nicht unbedingt mein Vertrauen.

Seit bald vier Jahren verunmöglicht es mir Gaby Jenö, meine Arbeitspflicht wahrzunehmen. Dass ich ein beliebter, kompetenter und engagierter Lehrer bin, belegen zahlreiche Schreiben von Kindern und Eltern. Dass sich Gaby Jenö mit ihrer selektiven Wahrnehmung nur auf sog. Beschwerden stützt, die vorsätzlich meinen Ruf schädigen, aber alle Schreiben, die meine Qualitäten aufzeigen, vorsätzlich ignoriert, entlarvt ihre arglistigen Absichten. Offensichtlich will diese Frau mich systematisch mit allen Mitteln aus dem Basler Schulsystem ausgrenzen. Die widerliche Verleumdung meiner Person ist wahrscheinlich politischer Natur. Praktisch alle involvierten Personen, die sich an der Intrige gegen mich beteiligt haben, stammen aus dem linken Polit-Spektrum. SP-Mitglied Hans Georg Signer gewährte mir keine vollständige Akteneinsicht, der damalige SP-Präsident und Personalchef Thomas Baerlocher wollte mich über die Vormundschaftsbehörde meiner Wohngemeinde mittels FFE vorsätzlich in ein psychiatrisches Verfahren verwickeln und SP-Mitglied Peter Grossniklaus unterschrieb alles, was man ihm unter die Nase hielt, ohne mir das rechtliche Gehör zu gewähren. Unter diesen Umständen erstaunt es auch nicht, dass meine Nachfolgerin am Brunnmattschulhaus Verena Aebersold „zufälligerweise“ auch SP-Mitglied ist.

Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident
Liebe Anwesende

Aufgrund der klaren Faktenlage beantrage ich hiermit, Gaby Jenö wegen Übler Nachrede und Verleumdung schuldig zu sprechen. Der Arbeitgeber Basel-Stadt duldet nach eigenen Angaben kein Mobbing.

Nehmen Sie, sehr geehrter Herr Gerichtspräsident, dieses Gebot, das dem 8. göttlichen Gebot entspricht, ernst und bestrafen Sie diese Frau, die mich in den letzten Jahren systematisch und arglistig mittels vorsätzlichen Persönlichkeitsverletzungen aus meinem geliebten Beruf gemobbt hat. Als Wiedergutmachung und Schmerzensgeld beantrage ich, dass mir Gaby Jenö für die erlittenen Ehrverletzungen, Kränkungen und diversen Gerichts- und Anwaltskosten eine Entschädigung in der Höhe von Fr. 15‘000 zu bezahlen hat.

Vielen Dank, ich habe geschlossen.

17.3.10 Lehrer H.